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M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V. - DesignBlog

Blogeinträge (Tag-sortiert)

Tag: Inzest

Herzlich willkommen im MELINA e.V.

Sie sind an einem ausgewählten Ort




aktuell:
Im vergangenen Jahr wurden 17.168 Kinder unter 14 Jahren zu Opfern sexuellen
Missbrauchs. Darunter sind häufig auch sehr junge Kinder: Wie die Daten zeigen,
haben die Polizistinnen und Polizisten in fast jedem siebten Fall Opfer
identifiziert, die noch nicht das sechste Lebensjahr erreicht haben.
Hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17
Jahren stellte die Polizei im vergangenen Jahr 1.211 Opfer fest.

Deutlich gestiegen sind 2022 Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes
kinder- und jugendpornografischer Inhalte. 2022 registrierte die Polizei 42.075
Fälle mit kinderpornografischen Inhalten, 7,4 Prozent mehr als im
Vorjahreszeitraum (2021: 39.171). Um 32,1 Prozent stieg die Zahl mit
jugendpornografischen Inhalten auf 6.746 Fälle (2021: 5.105).

Quelle: Bundeskriminalamt, Pressestelle, 10/2023



aktuell:
NETTOs regionale Spendenaktion 2024
Unser Verein hat bei der Vorauswahl eine 17-wöchige Spendenpartnerschaft
mit einer oder mehreren regionalen NETTO-Filialen gewonnen.
Vom 03.06. bis 28.09. kann in den NETTO-Filialen:
Hauptstr. 50, 56335 Neuhäusel
Auf der Lay 2, 56132 Bad Ems
Arzbacher Straße 73, 56130 Bad Ems
gespendet werden.


logo





aktuell:

Die neuen Flyer sind da. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne (auch zur Weitergabe und zum Verteilen) eine höhere Anzahl.

Es kann ein Anruf, ein Brief oder eine eMail sein. Die meisten von Inzest/inzestuösem (innerfamiliärem sexuellem) Missbrauch Betroffene und daraus entstandene Menschen suchen Information und Hilfe bei der Abstammungsklärung (Ablauf, Möglichkeiten). Die meisten Betroffenen wünschen individuell Antworten auf ihre Fragen, abgestimmte persönliche Gespräche ohne zeitliche Verbindlichkeit. Sollte darüber hinaus Bedarf an einer Selbsthilfegruppe bestehen, sprechen Sie uns gerne hierauf an.

So schnell vergeht die Zeit:
Am 21.01.2008 wurde der Autorin Ulrike M. Dierkes, Gründerin und Vorsitzende des M.E.L.I.N.A e.V. von der Sozialministerin Dr. Monika Stolz im Sozialministerium Stuttgart das Bundesverdienstkreuz am Bande der BRD verliehen. Im Kreise des Vereinsvorstands, Familie und Freunden, Förderern und Wegbegleitern wurde dieses anerkennende Ereignis gefeiert. Wir sind dankbar, dass die Aktiven der ersten Stunde immernoch aktiv sind.

Inzest-Studie in Frankreich: Verjährung bei familiärem Missbrauch soll wegfallen

Opfer sexueller Gewalt durch Verwandte sollen nicht mehr befürchten müssen, dass die Taten nicht mehr verfolgt werden können. Das empfiehlt eine Expertenkommission in einer groß angelegten Untersuchung.


https://www.tagesspiegel.de/politik/inzest-studie-in-frankreich-verjahrung-bei-familiarem-missbrauch-soll-wegfallen-10794559.html

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aktuell:
Im vergangenen Jahr wurden 17.168 Kinder unter 14 Jahren zu Opfern sexuellen
Missbrauchs. Darunter sind häufig auch sehr junge Kinder: Wie die Daten zeigen,
haben die Polizistinnen und Polizisten in fast jedem siebten Fall Opfer
identifiziert, die noch nicht das sechste Lebensjahr erreicht haben.
Hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17
Jahren stellte die Polizei im vergangenen Jahr 1.211 Opfer fest.

Deutlich gestiegen sind 2022 Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes
kinder- und jugendpornografischer Inhalte. 2022 registrierte die Polizei 42.075
Fälle mit kinderpornografischen Inhalten, 7,4 Prozent mehr als im
Vorjahreszeitraum (2021: 39.171). Um 32,1 Prozent stieg die Zahl mit
jugendpornografischen Inhalten auf 6.746 Fälle (2021: 5.105).

Quelle: Bundeskriminalamt, Pressestelle, 10/2023



aktuell:
https://www.stern.de/panorama/verbrechen/vergewaltigung-der-schwester--warum-der-anklagepunkt-inzest-fehlt-33138420.html

Der von dpa Aleksandra Bakmaz geschriebene Artikel erschien in mehr als 20 Medien/Tageszeitungen und zitiert die Arbeit des M.E.L.I.N.A e.V.

Diese Website zählt lt. Statistik täglich durchschnittlich 318 Besucher, 811 pro Woche und 868.306 Besucher seit dem ersten Tag


Wir danken den Unterstützern unserer laufenden Vereinsarbeit, zuletzt RPR1 für das Projekt "Sparda-Bank Südwest und RPR 1 unterstützen Vereine"


aktuell:
Geboren aus Inzest? Opfer von Familienmissbrauch und deren Leid. 
Der Talk mit Ulrike M. Dierkes


Eros und Psyche

Podcast
Michal Hulik, Psychologe des Kantonsspitals Luzern interviewt Ulrike M. Dierkes


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Wir bedanken uns von Herzen bei SWN Herzenssache Neuwied und die Stimmen für unser Engagement
Platz 4 


Im Jahr 2019 wurden laut Kriminalstatistik in Deutschland 15.701 Kinder Opfer sexuellen Missbrauchs.
Die Dunkelziffer liegt deutlich höher. Die meisten Fälle geschehen innerhalb der eigenen Familie. Die Opfer sind also mit den Tätern verwandt. Ein tabuisiertes Familiengeheimnis, Verbrechen an wehrlosen Kindern. 

Missbraucht ein Vater die eigene Tochter oder die Mutter den eigenen Sohn, ist dies inzestuöser sexueller Missbrauch. Während Täter kein Tabu kennen, leiden die Opfer unter dem ihnen auferlegten Schweigegebot durch Täter und Mitwissende. 

Nicht selten werden Mädchen durch Missbrauch und Vergewaltigung schwanger. Unklar ist der Verbleib der aus inzestuösem sexuellen Missbrauch unbedacht gezeugten und geborenen Kinder. Werden sie abgetrieben, weil sie der Beweis dieser Inzestverbrechen sind? Durch Täter getötet? Zur Adoption frei gegeben? Nicht selten werden falsche Angaben zur Vaterschaft in die Geburtspapiere eingetragen, um einer Strafverfolgung bis zur Verjährung zu entgehen.

Inzest ist eine lebenslang emotionale, soziale und traumatisierende Katastrophe, deren vielfältigen Auswirkungen und Folgen nicht rückgängig gemacht werden können. Weder Inzestopfer, noch daraus geborene Kinder haben sich ihr Schicksal ausgesucht. Noch Jahrzehnte später leiden Inzestbetroffene etwa unter posttraumatischen Belastungsstörungen (PTB)oder/und angeborenen genetisch bedingten Deformierungen (etwa Missbildungen innerer Organe).

Bei uns melden sich von Inzest Betroffene, und auch "fälschlich in die Geburtspapiere eingetragene Kindesväter" mit dem Interesse einer Information zur Abstammungsklärung, Begleitung und Enttabuisierung. 

Auf Wunsch referieren wir in Einrichtungen der Frauenhilfen, Jugendhilfen, Kriminalpolizei und Bildungseinrichtungen.


Aus der Presse:
Ein Verein setzt sich für Inzestopfer ein und sensibilisiert für das Thema.


Es kann ein Brief sein, den der Postbote bringt. Manchmal ist es ein Anruf, manchmal eine eMail. Täglich wenden sich von inzestuösen Übergriffen betroffene Menschen an den Verein „M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung“. Hinter jeder Kontaktaufnahme verbirgt sich ein Mensch, der Schlimmes durchleben musste, sich in einer schwierigen Lage befindet und Hilfe benötigt. Der aus Spenden finanzierte Verein gibt diese Unterstützung. So hilft die Organisation beispielsweise Inzestopfern bei juristischen Auseinandersetzungen. Mit Ausstellungen und Lesungen sensibilisiert der Verein die Öffentlichkeit für das Thema Inzest, so wie die schwerwiegenden Folgen für die Opfer. Mit der Vereinsarbeit erhalten Menschen eine Stimme, die sonst oftmals nicht gehört werden. Das Angebot stößt auf großes Interesse: Etwa 2.889 Besucher pro Monat (letzte Statistik April 2020) verzeichnet die Internetseite der Organisation. Für ihren bemerkenswerten Einsatz wurde die Vorsitzende und Vereinsgründerin Ulrike M. Dierkes im Jahr 2008 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. 
 (Quelle: 365 Orte - Eine Reise zu Deutschlands Zukunftsmachern)



Inzest verstößt gegen Naturgesetze. Naturgesetze sind Gesetze, die alle Menschen, unabhängig von gesellschaftlichem und kulturellem Kontext, Rasse oder Religion, gleichermaßen betreffen!!


Inzestkinder leben mitten unter uns - sind Realität!! 
Wir fordern mehr Hilfe für Inzestbetroffene und deren aus Inzestverbrechen geborene InzestKinder!!



Die UN-Kinderrechtskonvention (KRKenglisch Convention on the Rights of the ChildCRC), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990 in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.
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Die UN-Kinderrechtskonvention

 

Zitat daraus:

Artikel 6 : Jedes Kind hat ein angeborenes Recht auf Leben.

Artikel 7: Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht auf eine Staatsangehörigkeit, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.

Artikel 8 :
Identität : 1.) Jedes Kind hat ein Recht auf seine Identität, das Recht zu wissen, wer es ist, zu welchem Staat es gehört und wer seine Eltern sind. 2.) Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. 

Kinder sind auch Menschen. 

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Nickname 21.01.2024, 18.26 | PL

Tutanchamun war ein Inzestkind

Tutanchamuns Eltern waren Geschwister

Bozen (dpa) - Die Eltern des altägyptischen Pharaos Tutanchamun waren Geschwister. Diese Inzest-Beziehung könnte der Grund für mehrere Missbildungen des legendären Kindkönigs sein, sagte Mumienforscher Albert Zink von der Europäischen Akademie Bozen der dpa. Zink untersuchte gemeinsam mit deutschen und italienischen Forschern 16 Mumien von Mitgliedern der Königsfamilie. Mit Hilfe von Gentests fanden die Wissenschaftler heraus, dass der Vater Tutanchamuns König Echnaton war.

Quelle: FOCUS, Veröffentlicht am 17.02.2010 - 12:53 Uhr

Nickname 17.02.2010, 13.58 | PL

Gegen Inzest und Kindesmissbrauch


Polen an der Spitze


Das polnische Parlament hat einer schärferen Gesetzgebung gegen Kindesmissbrauch und Inzest zugestimmt.


Als erstes Land in der Europäischen Union sieht es auch die sogenannte “chemische Kastration” für Kinderschänder vor. Auf den Weg gebracht hatte das Gesetz die Regierung des liberalen polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk bereits im vergangenen Jahr. 400 Abgeordnete stimmten nun dafür, einer dagegen, zwei enthielten sich. Justizminister Andzeij Czuma sagte, Polen stehe damit an der Spitze derjenigen in Europa, die pädophiles Verhalten und Verbrechen gegen Kinder nicht tolerieren würden.



Das Gesetz sieht vor, dass ein wegen eines Vergehens an einem Minderjährigen unter 15 Jahren Angeklagter zu bis 15 Jahren Haft verurteilt werden kann, zuvor waren es zwölf.


Außerdem sollen verurteilte Sexualstraftäter Hormonpräparate verabreicht bekommen, die den Sexualtrieb reduzieren.


Quelle: 2009 euronews

Nickname 26.09.2009, 14.58 | (0/0) Kommentare | PL

Pressemitteilung aktuelle Inzestverbrechen

Nickname 29.03.2009, 14.45 | (0/0) Kommentare | PL

Inzestverbrechen

Vater schwängerte seine Töchter 19 Mal



Erschienen am 26. November 2008


Wegen jahrelanger Vergewaltigung seiner beiden Töchter ist ein 56 Jahre alter Brite zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Sheffield sah es als erwiesen an, dass der Vater die ältere Tochter innerhalb von 25 Jahren sieben Mal und die jüngere zwölf Mal schwängerte. Richter Alan Goldsack sprach bei der Urteilsverkündung am Dienstag von dem schlimmsten Fall seiner Karriere. Auch der britische Premierminister Gordon Brown äußerte sich entsetzt. Brown kündigte Untersuchungen zu einem möglichen Versagen der Behörden an, da auf mehrere Hilferufe der Familie offenbar nicht reagiert wurde.

 

Ganze Familie lebte in Angst



Der Mann hatte bereits im Jahr 1981 begonnen, seine damals acht und zehn Jahre alten Töchter zu missbrauchen. Später wurden beide mehrfach schwanger. Zwei der sieben Kinder der älteren Tochter überlebten. Von der jüngeren Tochter überlebten fünf Kinder, insgesamt wurde sie zwölf Mal schwanger. Die Ehefrau verließ den Mann Anfang der 90er Jahre, die Mädchen und ein Bruder blieben jedoch beim Vater. Die ganze Familie habe Angst vor dem Vater gehabt, sagte Staatsanwalt Nicholas Campbell vor Gericht. Der Angeklagte war bei der Verhandlung nicht anwesend. Er räumte insgesamt 25 Vergewaltigungen und vier sexuelle Belästigungen ein und muss nun für mindestens neunzehneinhalb Jahre ins Gefängnis.

Sadistisches Vergnügen



Laut Staatsanwaltschaft empfand der Angeklagte sadistisches Vergnügen daran, seine Kinder zu quälen. Eine Tochter sagte demnach aus, er habe oft ihren Kopf an die Flamme ihres Gasofens gedrückt. Einmal habe er seiner älteren Tochter ein Messer an den Hals gehalten und gesagt: "Es wird nie vorbei seien. Du musst tun, was dir gesagt wird." Als die Töchter sich den Vergewaltigungen entziehen wollten, habe er ihnen gedroht, ihre Kinder umzubringen. Fragen nach der Herkunft ihrer Kinder seien sie aus Angst ausgewichen. Die Einnahme der Anti-Baby-Pille habe der Vater den jungen Frauen untersagt.


Töchter zögerlich erleichtert




Nach dem Urteilsspruch äußerten sich die Töchter zögerlich erleichtert: Die Inhaftierung des Vaters bringe ihnen "nur die Sicherheit, dass er uns nicht mehr anfassen wird", hieß es in einer Mitteilung. Das von ihm verursachte Leid werde aber noch jahrelang nachhallen. "Wir müssen nun die Kraft finden, unsere Leben wieder aufzubauen." Ein Vertreter der Anklage sagte nach dem Prozess, das Leiden der Frauen sei "unfassbar" gewesen. Richter Goldsack betonte die besondere Schwere des Verbrechens. Viele seien nach Anhörung der Fakten zu der Ansicht gelangt, dass der Angeklagte nie oder erst im hohen Alter aus dem Gefängnis entlassen werden dürfe. "Ich teile diese Ansicht", sagte der Richter.



"Wie konnte so etwas passieren?"



"Es ist schwer zu verstehen, wie so etwas in der heutigen Gesellschaft geschehen konnte", sagte die Leiterin des Jugendamtes der Stadt, Jayne Ludlum, am Mittwoch. Der Vorsitzende der oppositionellen Liberaldemokraten, Nick Clegg, sagte, der Fall drehe einem "den Magen um". "Wie um Himmels Willen konnte so etwas passieren, ohne dass jemand etwas bemerkt?", so Clegg.


Premier Brown kündigt Untersuchung an



Warum der Missbrauch jahrzehntelang unentdeckt bleiben konnte und Sozialarbeiter erst im Juni von den Geschehnissen erfuhren, wird nun Gegenstand von Ermittlungen. Premier Brown kündigte eine eingehende Untersuchung an. Unter anderem sollen die Schwestern bei einer Not-Hotline um Hilfe gebeten haben. Sie beendeten das Gespräch, als ihnen keine Garantie gegeben wurde, ihre Kinder behalten zu können, ohne den Vater zu nennen. Auch der Bruder der Mädchen, der im Alter von 15 Jahren auszog, berichtete von dem Missbrauch. Eine polizeiliche Ermittlung blieb jedoch ohne Folgen. Zudem entzog sich der Vater offenbar durch regelmäßige Ortswechsel der Verfolgung.

Parallelen zum Inzestfall Amstetten


Der Fall erinnert an den des 73-jährigen Österreichers Josef F., der seine Tochter 24 Jahre lang in ein Kellerverlies seines Hauses in Amstetten gesperrt, sie dort regelmäßig missbraucht und mit ihr sieben Kinder gezeugt haben soll. Das Verbrechen war erst im April aufgedeckt worden.

Nickname 26.11.2008, 18.18 | (0/0) Kommentare | PL

Abartig-ekelhaft-pervers

Ekliger Inzest-Fall



Mann zeugt mit Stieftochter Kind - und missbraucht es



Neuruppin - Es ist ein Fall, der Ekel und Entsetzen hervorruft. Inzest und Missbrauch in der extremsten Form.


Zuerst zeugte er mit seiner Stieftochter ein Kind, Jahre später verging er sich an dem kleinen Mädchen, das seine Tochter und Enkelin zugleich ist. So schildert die Staatsanwaltschaft den Fall eines 67-jährigen Brandenburgers, der an diesem Montag vor dem Neuruppiner Landgericht steht.


Die Anklage wirft ihm schweren sexuellen Missbrauch in 19 Fällen vor - mögliche Höchststrafe: 15 Jahre Haft. Die Taten sollen sich zwischen 1994 und 1997 ereignet haben. Beim ersten mutmaßlichen sexuellen Missbrauch durch den Großvater sei die Enkelin sieben Jahre alt gewesen. Der Angeklagte wies bislang die Vorwürfe zurück.


Der Neuruppiner Staatsanwaltschaft zufolge steht fest, dass der 67-Jährige das Kind mit seiner Stieftochter gezeugt hat. Der Mann hatte sexuelle Kontakte zu seiner Stieftochter eingeräumt, aber bestritten, sich an ihr vergangen zu haben. Laut Staatsanwaltschaft wäre diese Tat ohnehin verjährt. Verjährt sei auch der mutmaßliche Inzest im Zusammenhang mit der Enkelin, nicht jedoch der Kindesmissbrauch.


Das mittlerweile 21 Jahre alte Opfer hatte im August 2007 Strafanzeige erstattet. Nach Angaben der Ermittler hatte das Jugendamt bereits nach den Taten vom mutmaßlichen Missbrauch des Mädchens erfahren. Eine Anzeige habe es seinerzeit aber nicht gegeben. Dazu sei die Behörde rechtlich auch nicht verpflichtet gewesen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Für die Verhandlung vor dem Landgericht sind zunächst acht Termine anberaumt.


Nickname 13.10.2008, 13.28 | (0/0) Kommentare | PL

Schwanger durch Inzestverbrechen

"Schande über die Familie gebracht"



Siebeneinhalb Jahre Haft für Inzest / Mädchen trug das Kind ihres Vaters aus



Ulrich Willenberg


 
HEIDELBERG. Ein Vater, der seine 13-jährige Tochter schwängerte, muss für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Heidelberger Landgericht befand den Mann des sexuellen Missbrauchs eines Kindes für schuldig.



"Sie haben Schande über die Familie gebracht", sagte die Vorsitzende Richterin Daniela Kölsch. Sie warf dem Täter "Selbstbezogenheit" und "Desinteresse an der Befindlichkeit anderer" vor. Sechsmal hatte sich der 35-jährige Mann an seinem Kind aus erster Ehe vergangen. Der Tatort war seine Wohnung in Sinsheim, wo der Mann mit seiner neuen Gattin lebte. Dort hatte ihn seine Tochter aus erster Ehe zusammen mit ihrem zehnjährigen Bruder mehrfach besucht. Als der Junge auf der Couch eingeschlafen war, missbrauchte sein Vater direkt daneben die Schwester. Insgesamt soll es siebenmal passiert sein. Einmal schändete er das Mädchen sogar während seine zweite Frau im Nachbarzimmer nächtigte. Die will sich jetzt von ihrem Ehemann scheiden lassen.



Das Opfer habe durch den Vater "erhebliche körperliche Schmerzen" erlitten, sagte die Richterin. Die Schülerin sei auch durch die Schwangerschaft traumatisiert. Nach der Geburt weigerte sich die minderjährige Mutter, ihr Kind zu sehen. Das Baby wächst nun in einer Adoptivfamilie auf.



Die psychischen Folgen für die Schülerin sind noch nicht abzusehen, glaubt die Richterin. Im Unterricht sei das Mädchen schweigsam und unkonzentriert. "Es ist nichts mehr so wie es früher war", sagte Richterin Kölsch. Eine normale sexuelle Entwicklung hält sie für unmöglich.



Aus Scham hatte die 13-Jährige zunächst mit niemandem über das Verbrechen gesprochen. "Sie hat es als Makel für sich selbst empfunden", so die Richterin. Eine Lehrerin bemerkte schließlich die Schwangerschaft ihrer Schülerin. Für eine Abtreibung war es da bereits zu spät.



Er sei damals nicht bei sich gewesen, sagte der geständige Vater vor Gericht. Sein Fehlverhalten führte er auf einen Verkehrsunfall zurück, durch den er sich stark verändert habe. Die Vorsitzende wertete dies als eine "Ausflucht". Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Hirnschädigung oder eine psychische Erkrankung.



Der 35-Jährige wird in der Haft eine Therapie für Sexualstraftäter absolvieren. Ob und wann der verschuldete Mann das vom Gericht festgesetzte Schmerzensgeld von 30 000 Euro an seine Tochter zahlen kann, ist völlig offen.



Die Strafkammer blieb mit ihrem Urteil zweieinhalb Jahre unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Nicht zufrieden mit der Höhe zeigte sich der Verteidiger des Opfers Thomas Franz. "Das milde Urteil ist ein falsches Signal", kritisierte Franz.


Quelle: Weser-Nachrichten
 


Nickname 08.08.2008, 06.46 | (0/0) Kommentare | PL

Das komplexe Wissen über Inzest

Inzest - das wichtigste Tabu

mehr als nur Gesellschafts- , Kultur- oder Toleranzfrage!


Ich bin überzeugt, dass der Mensch keinesfalls als unbeschriebenes Blatt zur Welt kommt. Er bekommt eine Menge an Erb- und anderen wichtigen Informationen durch seine biologischen Eltern, Vater und Mutter, ja sogar durch deren Vater und Mutter, also seine Großeltern (Vorfahren) mit auf den Weg. Jedes Kind bekommt also Eigenschaften und Informationen mit auf den Weg ins Leben, die er sich selbst zunächst nicht aussucht.

Bei Inzest, z.B. Vater-Tochter-Inzest, multiplizieren sich diese Erbinformationen. Es liegt aber jeder anderen Inzestkonstellation auch eine andere Formel zu Grunde, die einem jeder Humangenetiker im Individualfall erklären kann.

Im Mutterleib kommen also zusätzlich zu den Erbinformationen in den Monaten bis zur Geburt viele weitere Einflüsse hinzu. Auch darüber gibt es biologische und wissenschaftliche Informationen, was in welchem Stadium der Entwicklung geschieht. Wir wissen heute also schon eine ganze Menge über das vorgeburtliche Leben eines Kindes, und speziell auch über die Beziehung zwischen Mutter und Kind, wie auch der Außenwelt, vor allem auch wenn die biologische Kindesmutter erstens Inzestopfer ist ihr zweitens gar nicht bewußt ist, dass sie schwanger ist und auch dem Inzesttäter oder Vergewaltiger die Schwangerschaft nicht bekannt ist und er aber die Kindesmutter weiterhin vergewaltigt.

Wenn nun das sexuell missbrauchte oder vergewaltigte Mädchen etwa mangels sexueller Aufklärung nicht wissen kann, dass es schwanger ist und Mutter wird, oder folglich der (Inzest)Täter oder Vergewaltiger nicht ahnt, dass sein Opfer längst schwanger ist, erlebt das Ungeborene die Vorgänge des Verbrechens im Mutterleib mit.

Selbst wenn die biologische Kindesmutter nicht mit dem Ungeborenen kommuniziert, weil sie sich in Ausweglosigkeit und Verzweiflung befindet, kommunizieren Körper  und Seele miteinander, denn Fakt ist: Es gibt keine Nichtkommunikation. Jede Form, auch das Schweigen, selbst die Leere und die Verzweiflung sind Forme(l)n der Kommunikation, wennauch der Nichtkommunikation.

So erleidet ein durch inzestuösen sexuellen Missbrauch gezeugtes und zunächst noch ungeborenes KInd bereits ein inzestuöses, ja traumatisierendes Schicksal.

Es hat bereits bis zu seiner Geburt das Verbrechen an seiner Mutter miterlebt. So ist bekannt, denn es ist keinesfalls egal, ob ein Kind begrüßt, freudig erwartet und willkommen geheißen wird, oder sich die Kindesmutter als Opfer eines Verbrechens in Ausweglosigkeit und tiefer Verzweiflung befindet.

Dennoch: Alles oder allein dies entscheidet letztlich noch nicht darüber, ob ein Mensch in seinem Leben erfolgreich, glücklich oder zufrieden wird, oder: kriminell wird oder versagt.

Er ist zwar bei seiner Geburt ein traumatisierter Mensch und sein vorgeburtliches Trauma wird ihm lebenslänglich Energie, Kraft und Zeit abverlangen, die er ohne professionelle Hilfe nicht aufbringen können wird, aber er ist nicht chancenlos.

Außer den angeborenen Eigenschaften hängt eine gehörige Portion vom sozialen Umfeld ab und welche Hilfe er in diesem seinem Leben bekommt. Bildung, besonders Charakter- und Herzensbildung sind gleichermaßen Formen der Förderung und des Wissens für ein selbstbestimmtes Leben.

Selbstbestimmt heißt aber nicht nur, alle Rechte zu haben, sondern auch für sich selbst verantwortlich zu sein, Selbstverantwortung zu übernehmen, mit sich selber (und anderen) gut umzugehen.

Das alles kann ein Mensch lernen - wenn er Hilfe bekommt! Er braucht Hilfe, sein Trauma zu überwinden und damit leben zu lernen. Ein vorgeburtliches Trauma ist ein lebenslängliches Schicksal, es ist wie eine chronische Krankheit, die mit Seelenqualen und Schmerzen einhergeht und behandelt werden muss, damit trotz dieser Einsamkeit und Schmerzen Lebensfreude und Lebensqualität entwickelt werden können.

Es sind also eine Menge mehr Einflüsse und Faktoren (Elternhaus, Erziehung, Bildung, Forderung und Förderung, Intelligenz, soziales Umfeld) wirksam, die mitentscheiden, ob ein Mensch zunächst fremdbestimmt durch seine Eltern, später naturgegebene Begabungen selbstbestimmt weiterentwickeln kann oder ungünstige Verhaltensmuster ablegt. Hierbei kann Disziplin und der eigene Wille entscheidend sein.

So gibt es eine Studie, die belegt, dass soziale Verhaltensmuster von Eltern an Kinder weitergegeben oder von Kindern übernommen werden.

Und dennoch: Keine Generation, kein Mensch ist verpflichtet, fortzusetzen, was Eltern oder Vorfahren taten, ihm antaten, wenn sich dieses Tun als fatal und falsch herausstellt.

Der Verweis auf Eltern, Elternhaus und gute oder schlechte Kindheit genügt also nicht und kann nie Entschuldigung sein, etwa eigene Verhaltensweisen oder Wiederholungen zu rechtfertigen. Jeder Mensch kann, wenn er will, daran interessiert sein, an sich selbst zu arbeiten und sich weiterzuentwickeln, zu erkennen, ob er im Sinne seiner Eltern weitermachen oder für sein eigenes Leben etwas verändern, anders machen möchte.

Konkret: Selbst wenn der Vater Bankräuber, Inzestverbrecher, Kinderschänder oder Terrorist war, so ist dies keine Verpflichtung oder Rechtfetigung im Sinne eines Programmes, diese Taten zu wiederholen.

Es kann also weder für Inzestopfer, noch Inzesttäter, noch Inzestkinder ein Argument sein, im Sinne der sexuellen Selbstbestimmung auf die Abschaffung des § 173 STGB zu pochen und so zu tun, als leite sich aus einer  traumatischen Erfahrung das Recht auf Fortsetzung oder Wiederholung ab.

Viel interessanter als die Neugier der Öffentlichkeit und all ihrer Interessenvertreter und Instanzen ist also die wissenschaftliche Formulierung der Erfahrungen und Erkenntnisse, der tieferen und eigentlichen Ursachen von Inzest und dessen Auswirkungen, die ganz ganz anders als bisher von einschlägigen Kreisen verbreitet, viel komplexer, viel tiefgehender und viel schlimmer sind, als bisher häufig auch im täterfreundlichen Sinne verbreitet wird.Alle anderen noch so wohlgemeinten Ausführungen Außenstehender oder Drittpersonen werden immer nur Annäherungen oder Versuche, meistens aber unbewußte oder gewollte Falschinformationen, mitunter auch bewußte Irreführungen durch tätergesteuerte Interessen sein.

Inzest ist ein geschlossenes System. Dieses geschlossene System kann aber nur jemand kennen und erklären, der INZEST (Denken-Kommunizieren-Verhalten-Verbreiten) aus der Innenansicht kennt. Dies können mit letzter Sicherheit nur Menschen, die wie ich oder also z.B. als Inzestgeborene über die Intelligenz verfügen, Fragen aus ihrem Wissen, das in ihnen selbst gespeichert ist, zu beantworten und zu formulieren. Und folglich und im Sinne der Entstehung-Auswirkung-Wiederholung oder eben "Nichtwiederholung solcher Muster" im Sinne der Prävention, also Verhinderung, einen Ausweg, eine langfristige Lösung aufzuzeigen bereit und fähig ist.

Danach geht es darum, dieses formulierte und vorliegende Wissen "richtigen" Kreisen zu vermitteln, die dieses Wissen nicht zur Bagatellisierung, Verharmlosung eines Verbrechens (auch gegen Naturgesetze) und zu politischen Täterzwecken missbrauchen, sondern zur Prävention, sprich zur Hilfe für die Inzestopfer kanalisieren. Für die Menschen, die dazu nicht gefragt wurden und sich dieses Schicksal nicht ausgesucht haben.

Der Kreislauf aus Genetik, die den eigentlichen Schlüssel birgt, ist ganz ganz anders, als Wissenschaftler bisher annehmen, denken und mitunter auch irrtümlich verbreiten. Denn entscheidend sind nicht spezielle Grundkenntnisse, z.B. über das Wesen der DNA und der Vererbungslehre allein, sondern der richtigen Interpretation und Zusammenführung komplexer Informations-Bausteine, die schon in vorausgehenden Generationen angelegt und begründet liegen.

Und die nicht die Philosophien fortsetzen möchten, die Inzesttreibende und Inzesttäter aus eigenen seelischen Deformierungen heraus selbstverherrlichend propagieren.

Stuttgart, 13. Juni 2008
©Ulrike M. Dierkes




Nickname 07.06.2008, 13.24 | PL

Archiv

Print:

MOSKAUER ZEITUNG_ 7_10_2006 pdf.


FOCUS_Reportage (5 Teile)_26_05_2006 pdf.


STUTTGARTER_NACHRICHTEN_14_06_07 pdf.


Pedocrime Fachtagung 28. Februar 2008 (PDF)


epd_sozial_März_2008 pdf.


Abendzeitung_27_April_2008 pdf.


STERN_30_April_2008 pdf.


Der Standard 2_05_2008 pdf.

Remagen_05_05_2008 pdf.


Schicksal der Inzestkinder pdf.

Die Zeit 08.05.2008 pdf.


SPIEGEL_05_05_2008_pdf.


Kind_der_Schande_BZ_10_05_2008 pdf.


Schwestertochter_STZ_19_05_2008_pdf.






Radio:


Meine Schwester ist meine Mutter


Die Buchautorin und Journalistin Ulrike Dierkes ist ein Inzestkind. Im Alter von zehn Jahren erfuhr sie, dass ihre älteste Schwester ihre leibliche Mutter und die Frau ihres Vaters ihre Großmutter ist. Sie ist das Produkt eines jahrelangen sexuellen Missbrauchs. Ulrike Dierkes hat ihre qualvollen Erlebnisse als ungeliebtes Inzestkind in mehreren Büchern verarbeitet und einen Verein für Inzestopfer und ihre Kinder gegründet.


www.wolftalk.de/mp3/UlrikeDierkes.mp3


 

05.05.2008_Deutschlandradio



13.11.2005 Deutsche Welle -
Trial Raises Questions abaout Germany's Incest Law




28.05.2008_SWR1_Radioreport


TV

b.trifft...12.07.2002 WDR



Dienstag, 17. Oktober 2000 (Woche 42)

Zeichen der Zeit
Blutschande
Auswirkungen eines Verbrechens
Film von Gabriele Jenk

Originaltext: SWR

WDR_TV_aktuelle Stunde 04.05.2008



Veranstaltungen:

50_Jahre_IPA_Stadtschloss_Fulda_26_05_2006 pdf.

Jugendbahnhof_Remagen_05_05_2008 pdf.





Nickname 05.05.2008, 23.05 | (0/0) Kommentare | PL

Luxus der Normalität

Österreich

oder

Der Luxus der Normalität



Gebannt starren wir, entsetzt
auf die Grausamkeit
logistischer Perfektion eines
Inzest-Verbrechens




Unvorstellbar
Abartig – abgründig – ja aber...
Seien wir doch froh,
dass in unserem Land
alles besser ist




Wir hoffen,
dass Licht ins Dunkle unserer
eigenen Keller und Verliese
kommt, damit wir wieder zur
Tagesordnung, dem ganzen
Wahnsinn unseres eigenen
Systems übergehen können




Macht mal das Licht aus
man sieht zuviel!




Mai, Maibowle, Tanz in den Mai
Maikäfer und Waldmeister.
Maikäfer flieg...
Deine Mutter fiel im Krieg...
Dein Vater ist ein Hampelmann,
der alle an der Nase herumführen
kann



Inzestkinder? Produkte einer
ach-so-tragischen-Liebe im
Niemandsland der Paragrafen,
die, hätte man sie abgeschafft,
statistisch gar nicht (über)leben
würden, damit das endlich aufhört,
mit diesen Opfern!



Ohne diese Verbrechen
würden sie ja gar nicht leben
Ist das nicht genug?


Genug der Ehre
der Würde,
des Scheins
des Seins!?
Was wollen die denn
noch?



Bald hat das Leben wieder einen Sinn
setzen wir uns für Täterschicksale,
Täterrechte und die Gleichstellung ihrer
Bedürfnisse und die Befriedigung ihrer
Triebe ein, Selbstbestimmung genannt



Wegsperren? Für immer? Wen?
Die Täter? Die Opfer? Die Helfer?




(Ulrike M. Dierkes, 2008)

 

Nickname 30.04.2008, 07.54 | (0/0) Kommentare | PL

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Letzter Freistellungsbescheid: 12.01.2024

   

   

   

   
    Mehrere Jahre in Folge erhielt unser Verein die
    Urkunde "Echt gut!" Baden-Württemberg in der
    Kategorie "Soziales Leben"