Seit dem 5. April 1992
gibt es die UN-Kinderrechtskonvention
Zitat daraus:
Artikel 6 : Jedes Kind hat ein angeborenes Recht auf Leben.
Artikel 7: Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht auf eine Staatsangehörigkeit, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
Artikel 8 : Identität : 1.) Jedes Kind hat ein Recht auf seine Identität, das Recht zu wissen, wer es ist, zu welchem Staat es gehört und wer seine Eltern sind. 2.) Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.