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Schwanger durch Inzestverbrechen

"Schande über die Familie gebracht"



Siebeneinhalb Jahre Haft für Inzest / Mädchen trug das Kind ihres Vaters aus



Ulrich Willenberg


 
HEIDELBERG. Ein Vater, der seine 13-jährige Tochter schwängerte, muss für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Heidelberger Landgericht befand den Mann des sexuellen Missbrauchs eines Kindes für schuldig.



"Sie haben Schande über die Familie gebracht", sagte die Vorsitzende Richterin Daniela Kölsch. Sie warf dem Täter "Selbstbezogenheit" und "Desinteresse an der Befindlichkeit anderer" vor. Sechsmal hatte sich der 35-jährige Mann an seinem Kind aus erster Ehe vergangen. Der Tatort war seine Wohnung in Sinsheim, wo der Mann mit seiner neuen Gattin lebte. Dort hatte ihn seine Tochter aus erster Ehe zusammen mit ihrem zehnjährigen Bruder mehrfach besucht. Als der Junge auf der Couch eingeschlafen war, missbrauchte sein Vater direkt daneben die Schwester. Insgesamt soll es siebenmal passiert sein. Einmal schändete er das Mädchen sogar während seine zweite Frau im Nachbarzimmer nächtigte. Die will sich jetzt von ihrem Ehemann scheiden lassen.



Das Opfer habe durch den Vater "erhebliche körperliche Schmerzen" erlitten, sagte die Richterin. Die Schülerin sei auch durch die Schwangerschaft traumatisiert. Nach der Geburt weigerte sich die minderjährige Mutter, ihr Kind zu sehen. Das Baby wächst nun in einer Adoptivfamilie auf.



Die psychischen Folgen für die Schülerin sind noch nicht abzusehen, glaubt die Richterin. Im Unterricht sei das Mädchen schweigsam und unkonzentriert. "Es ist nichts mehr so wie es früher war", sagte Richterin Kölsch. Eine normale sexuelle Entwicklung hält sie für unmöglich.



Aus Scham hatte die 13-Jährige zunächst mit niemandem über das Verbrechen gesprochen. "Sie hat es als Makel für sich selbst empfunden", so die Richterin. Eine Lehrerin bemerkte schließlich die Schwangerschaft ihrer Schülerin. Für eine Abtreibung war es da bereits zu spät.



Er sei damals nicht bei sich gewesen, sagte der geständige Vater vor Gericht. Sein Fehlverhalten führte er auf einen Verkehrsunfall zurück, durch den er sich stark verändert habe. Die Vorsitzende wertete dies als eine "Ausflucht". Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Hirnschädigung oder eine psychische Erkrankung.



Der 35-Jährige wird in der Haft eine Therapie für Sexualstraftäter absolvieren. Ob und wann der verschuldete Mann das vom Gericht festgesetzte Schmerzensgeld von 30 000 Euro an seine Tochter zahlen kann, ist völlig offen.



Die Strafkammer blieb mit ihrem Urteil zweieinhalb Jahre unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Nicht zufrieden mit der Höhe zeigte sich der Verteidiger des Opfers Thomas Franz. "Das milde Urteil ist ein falsches Signal", kritisierte Franz.


Quelle: Weser-Nachrichten
 


Nickname 08.08.2008, 06.46

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