Ausgewählter Beitrag
"Sie haben Schande über die Familie gebracht", sagte die Vorsitzende
Richterin Daniela Kölsch. Sie warf dem Täter "Selbstbezogenheit" und
"Desinteresse an der Befindlichkeit anderer" vor. Sechsmal hatte sich
der 35-jährige Mann an seinem Kind aus erster Ehe vergangen. Der Tatort
war seine Wohnung in Sinsheim, wo der Mann mit seiner neuen Gattin
lebte. Dort hatte ihn seine Tochter aus erster Ehe zusammen mit ihrem
zehnjährigen Bruder mehrfach besucht. Als der Junge auf der Couch
eingeschlafen war, missbrauchte sein Vater direkt daneben die
Schwester. Insgesamt soll es siebenmal passiert sein. Einmal schändete
er das Mädchen sogar während seine zweite Frau im Nachbarzimmer
nächtigte. Die will sich jetzt von ihrem Ehemann scheiden lassen.
Das Opfer habe durch den Vater "erhebliche körperliche Schmerzen"
erlitten, sagte die Richterin. Die Schülerin sei auch durch die
Schwangerschaft traumatisiert. Nach der Geburt weigerte sich die
minderjährige Mutter, ihr Kind zu sehen. Das Baby wächst nun in einer
Adoptivfamilie auf.
Die psychischen Folgen für die Schülerin sind noch nicht abzusehen,
glaubt die Richterin. Im Unterricht sei das Mädchen schweigsam und
unkonzentriert. "Es ist nichts mehr so wie es früher war", sagte
Richterin Kölsch. Eine normale sexuelle Entwicklung hält sie für
unmöglich.
Aus Scham hatte die 13-Jährige zunächst mit niemandem über das
Verbrechen gesprochen. "Sie hat es als Makel für sich selbst
empfunden", so die Richterin. Eine Lehrerin bemerkte schließlich die
Schwangerschaft ihrer Schülerin. Für eine Abtreibung war es da bereits
zu spät.
Er sei damals nicht bei sich gewesen, sagte der geständige Vater vor
Gericht. Sein Fehlverhalten führte er auf einen Verkehrsunfall zurück,
durch den er sich stark verändert habe. Die Vorsitzende wertete dies
als eine "Ausflucht". Es gebe keine Anhaltspunkte für eine
Hirnschädigung oder eine psychische Erkrankung.
Der 35-Jährige wird in der Haft eine Therapie für Sexualstraftäter
absolvieren. Ob und wann der verschuldete Mann das vom Gericht
festgesetzte Schmerzensgeld von 30 000 Euro an seine Tochter zahlen
kann, ist völlig offen.
Die Strafkammer blieb mit ihrem Urteil zweieinhalb Jahre unter der
Forderung der Staatsanwaltschaft. Nicht zufrieden mit der Höhe zeigte
sich der Verteidiger des Opfers Thomas Franz. "Das milde Urteil ist ein
falsches Signal", kritisierte Franz.
Quelle: Weser-Nachrichten
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