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09.12.2008, 14.29 | (0/0) Kommentare | PL
26.11.2008, 18.18 | (0/0) Kommentare | PL
1,4 Tonnen appellieren an Erwachsene
Stuttgart. "Wer aber einem von diesen Kleinen, die an mich glauben, Ärgernis gibt, dem wäre es besser, wenn ihm ein Mühlstein an den Hals gehängt und er in die Tiefe des Meeres versenkt würde."
An die hundert teils zufällige BesucherInnen, Freunde und Vereinsmitglieder verfolgten am Samstag, 22. November von 15-16 Uhr die Enthüllung des „Mahnenden Mühlsteins“ am Schlossplatz vor dem Baden-Württembergi-schen Landesmuseum, die von einem Saxophonquartett der Musikschule Stuttgart, Johanna van der Hamm, Lena Staudenmaier, Jens Eisele und Sascha Vallon, umrahmt wurde.
Johannes Heibel, Dipl. Soz. Päd. (FH) und Vorsitzender der bundesweit aktiven „Initiative gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V.“, eröffnete mit einigen Sätzen zur Absicht der Aktion die Enthüllung. Wachrütteln und Diskussionen solle der Mühlstein auslösen und Anstoß geben, den Kinder- und Jugendschutz stetig weiter zu verbessern. Kinder müssen vor Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch geschützt werden. Die Verantwortung hierfür trügen die Erwachsenen und nur die Erwachsenen.
Ulrike M. Dierkes, Autorin und Vorsitzende des M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Men-schen aus Vergewaltigung e.V.“ Stuttgart führte aus, dass der 1,4 t schwere Mühlstein symbolisch für die Last stünde, die häufig lebenslänglich auf den Seelen der Opfer sexualisierter Verbrechen laste.
Dr. Ursula Matschke, Leiterin der Stabsstelle für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern, vertrat Herrn Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster. In Ihrer Rede begrüßte Sie diese bundesweite Aktion, wünschte ihr weiterhin viel Erfolg und gute Resonanz auch in Stuttgart.
Wolfgang Mayer-Ernst, Pfarrer der ev. Kirchengemeinde Stuttgart-Botnang sagte:„Der Stein soll uns ein Mahnzeichen und Stolperstein sein, nicht blind an den Anzeichen von Leid vorüberzugehen. Sondern allezeit einzutreten für das Geringe und Verletzliche. Unsere Augen nicht zu verschließen, etwa einfach wegzusehen, wo wir Anzeichen von Vernachlässigung von Kindern, Gewalt gegen Kinder, Missbrauch von Kindern sehen. Dass wir alles dafür tun, dass diese Opfer von Gewalt bei uns ein Ohr finden und einen Mund – so wie es die Bibel im Buch der Sprüche formuliert: „Tu deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind.“ (Sprüche 31,8)“
Als Überraschungsgäste sorgten Darsteller der Laien-Theatergruppe Botnang mit einer kleinen Inszenierung für teils kritische und zustimmende Stimmen im Sinne der angestrebten und beabsichtigten Diskussion. Die ZuschauerInnen merkten natürlich schnell, dass es sich um eine einstudierte Inszenierung handelte.
Spontane Solidaritätsbezeugungen gingen von zufällig Anwesenden aus, so z.B. von einer Betroffenen, die durch „Wildwasser“ von der Aktion erfahren hatte und Rosen am Mahnstein niederlegte.
Auch vorbeiziehende japanische Touristen fotografierten den Mühlstein im Sinne einer imitierenswerten Aktion.
Die bundesweite Aktion „Mahnender Mühlstein“ begann in Regensburg und wird seit Samstag, 22. November in Stuttgart fortgesetzt. Alle Stuttgarter Bür-gerinnen und Bürger, und auch die Besucher der Stadt sind ganz herzlich ein-geladen den Ort des Mühlstein zu besuchen. Als Solidaritätsbekundung können Blumen und Grableuchten (evt. mit des Namensnennung) um den Stein herum platziert werden.
Bis Ende März soll der Mühlstein, der einen Durchmesser von 1,40 m aufweist und 1,4 Tonnen schwer ist, in Stuttgart verweilen. Danach will die Initiative mit dem „Mahnenden Mühlstein“ ihre Deutschlandtour fortsetzen. Nächste Standorte sollen Tübingen, Heidelberg, Gera, Saarlouis und Landshut sein. Die Initiative bemüht sich aber beispielsweise auch um die Städte München, Berlin, Saarbrücken, Cottbus, Hamburg, Leipzig und Schwerin.
Siershahn, den 24. November 2008
Poststr. 18, 56427 Siershahn, Tel.: 02623 / 6839 oder 0171 / 186 922 0
www.initiative-gegen-gewalt.de E-Mail:info@initiative-gegen-gewalt.de
25.11.2008, 15.04 | (0/0) Kommentare | PL
Zuerst zeugte er mit seiner Stieftochter ein Kind, Jahre später verging er sich an dem kleinen Mädchen, das seine Tochter und Enkelin zugleich ist. So schildert die Staatsanwaltschaft den Fall eines 67-jährigen Brandenburgers, der an diesem Montag vor dem Neuruppiner Landgericht steht.
Die Anklage wirft ihm schweren sexuellen Missbrauch in 19 Fällen vor - mögliche Höchststrafe: 15 Jahre Haft. Die Taten sollen sich zwischen 1994 und 1997 ereignet haben. Beim ersten mutmaßlichen sexuellen Missbrauch durch den Großvater sei die Enkelin sieben Jahre alt gewesen. Der Angeklagte wies bislang die Vorwürfe zurück.
Der Neuruppiner Staatsanwaltschaft zufolge steht fest, dass der 67-Jährige das Kind mit seiner Stieftochter gezeugt hat. Der Mann hatte sexuelle Kontakte zu seiner Stieftochter eingeräumt, aber bestritten, sich an ihr vergangen zu haben. Laut Staatsanwaltschaft wäre diese Tat ohnehin verjährt. Verjährt sei auch der mutmaßliche Inzest im Zusammenhang mit der Enkelin, nicht jedoch der Kindesmissbrauch.
Das mittlerweile 21 Jahre alte Opfer hatte im August 2007 Strafanzeige erstattet. Nach Angaben der Ermittler hatte das Jugendamt bereits nach den Taten vom mutmaßlichen Missbrauch des Mädchens erfahren. Eine Anzeige habe es seinerzeit aber nicht gegeben. Dazu sei die Behörde rechtlich auch nicht verpflichtet gewesen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Für die Verhandlung vor dem Landgericht sind zunächst acht Termine anberaumt.
13.10.2008, 13.28 | (0/0) Kommentare | PL
Guten Abend Frau Dierkes,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre sehr schnelle und ausführliche Antwort auf meine gestrige E-mail.
Ihre Ausführungen haben mich sehr nachdenklich gemacht, weil Sie sehr pointiert und direkt, vor allem aber offen antworteten.
Guten Abend Frau Dierkes,
26.08.2008, 08.57 | (0/0) Kommentare | PL
Das Schweigen der Opfer -
und warum dies gebrochen werden muss, wenn es um Menschenrechte geht
Inzest- und andere familiäre Gewaltstrukturen werden besonders durch Isolation und Geheimnis aufrecht erhalten und genährt. Das einzige Risiko für Täter ist die Aufdeckung des Verbrechens, nämlich durch das Reden des Opfers. Also ist es das erste Interesse des Täters, ihre eigene und eigentliche Angst vor Aufdeckung an das Opfer zu übertragen und weiterzugeben, damit dieses geschlossene System aufrecht erhalten bleibt, mindestens bis alles verjährt ist.
Je früher, also in jüngstem Alter des Opfers dieser Gewaltkreislauf begann, um so mehr wird das Opfer durch die Angst (Drohungen des Täters, Angstmachen vor Justiz, Kirche, Polizei usw.) auf das Schweigen als Überlebens-Strategie programmiert. Das Opfer realisiert: nur weil ich schweige, lebe ich noch, wurde noch nicht umgebracht, lebt mein Kind noch usw.
Je länger das Opfer dieses Schweigen aufrecht erhält, umso größer wird wiederum Angst, Gewissen und Schuldgefühl des Opfers. Erstens wird es durch das Schweigen durch den Täter selbst erpressbar, wird schließlich zur Mittäterin, zum Mitwissenden. Die, die helfen könnten, werden also und folglich zu bedrohlichen Personen. Angst vor Aufdeckung, Aufklärung, Wahrheit, Strafverfolgung und Mittäterschaft tritt ein. Schließlich auch die emotionale Abhängigkeit und sogar Solidarität mit dem Täter, besonders wenn es sich um einen nahen Verwandten (etwa den eigenen Vater) handelt.
In den letzten zehn Jahren begegnete ich Inzestopfern, die genau wussten, dass ein falsch angegebener Mann als Scheinvater in die Geburtspapiere ihres Inzestkindes eingetragen ist und zu Unrecht Alimente zahlt. Ich bin auch Männern begegnet, die in diesem Sinne Opfer falscher Angaben wurden und Jahrzehnte lang fälschlicherweise als Vater eines Inzestkindes Alimente zahlten, und ich musste erfahren, dass sich ein Vater-Tochter-Inzestkind das Leben genommen hat, weil sie bei ihrer Mutter vor einer Mauer des Schweigens stieß und ihre Fragen bzgl. der Vaterschaft keine Antwort fanden, folglich sie ihre Rechte nicht einfordern konnte und dadurch ihre Probleme nicht gelöst bekam.
Ich habe Opfer begleitet, denen durch das Schweigen der Opfer-Mütter sehr sehr viele Nachteile und Ungerechtigkeiten entstanden, ja deren Leben daran zerbrach, dass sie keine Gerechtigkeit und Hilfe im Sinne des OEG (Opferentschädigungsgesetz) erhielten, weil ihre Mütter Aussagen verweigerten.
Der Erhalt des §173 STGB durch das Bundesverfassungsgericht und jetzt das Urteil des Bundesgerichtshofes zum Umgang mit dem Schweigen sind längst überfällige Signale!
Mögen diese beiden Urteile endlich Menschen zu ihrem Recht verhelfen und dem Egoismus der Selbstbestimmung ein Ende setzen. Denn niemand ist eine Insel! Wir alle sind in solchen Situationen auf die Wahrheit angewiesen. Zu dieser Wahrheit haben alle Mitwissenden, also auch die Opfer selbst, beizutragen.
Hiervon sind Opfer natürlich nicht ausgenommen. Auch sie haben eine Verpflichtung zum Mitwirken. Damit Recht, also Grund- und Menschenrechte nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch in der Realität angewandt und umgesetzt werden.
*****
Ulrike M. Dierkes
Stuttgart, 10.08.2008
10.08.2008, 11.51 | (0/0) Kommentare | PL
"Sie haben Schande über die Familie gebracht", sagte die Vorsitzende
Richterin Daniela Kölsch. Sie warf dem Täter "Selbstbezogenheit" und
"Desinteresse an der Befindlichkeit anderer" vor. Sechsmal hatte sich
der 35-jährige Mann an seinem Kind aus erster Ehe vergangen. Der Tatort
war seine Wohnung in Sinsheim, wo der Mann mit seiner neuen Gattin
lebte. Dort hatte ihn seine Tochter aus erster Ehe zusammen mit ihrem
zehnjährigen Bruder mehrfach besucht. Als der Junge auf der Couch
eingeschlafen war, missbrauchte sein Vater direkt daneben die
Schwester. Insgesamt soll es siebenmal passiert sein. Einmal schändete
er das Mädchen sogar während seine zweite Frau im Nachbarzimmer
nächtigte. Die will sich jetzt von ihrem Ehemann scheiden lassen.
Das Opfer habe durch den Vater "erhebliche körperliche Schmerzen"
erlitten, sagte die Richterin. Die Schülerin sei auch durch die
Schwangerschaft traumatisiert. Nach der Geburt weigerte sich die
minderjährige Mutter, ihr Kind zu sehen. Das Baby wächst nun in einer
Adoptivfamilie auf.
Die psychischen Folgen für die Schülerin sind noch nicht abzusehen,
glaubt die Richterin. Im Unterricht sei das Mädchen schweigsam und
unkonzentriert. "Es ist nichts mehr so wie es früher war", sagte
Richterin Kölsch. Eine normale sexuelle Entwicklung hält sie für
unmöglich.
Aus Scham hatte die 13-Jährige zunächst mit niemandem über das
Verbrechen gesprochen. "Sie hat es als Makel für sich selbst
empfunden", so die Richterin. Eine Lehrerin bemerkte schließlich die
Schwangerschaft ihrer Schülerin. Für eine Abtreibung war es da bereits
zu spät.
Er sei damals nicht bei sich gewesen, sagte der geständige Vater vor
Gericht. Sein Fehlverhalten führte er auf einen Verkehrsunfall zurück,
durch den er sich stark verändert habe. Die Vorsitzende wertete dies
als eine "Ausflucht". Es gebe keine Anhaltspunkte für eine
Hirnschädigung oder eine psychische Erkrankung.
Der 35-Jährige wird in der Haft eine Therapie für Sexualstraftäter
absolvieren. Ob und wann der verschuldete Mann das vom Gericht
festgesetzte Schmerzensgeld von 30 000 Euro an seine Tochter zahlen
kann, ist völlig offen.
Die Strafkammer blieb mit ihrem Urteil zweieinhalb Jahre unter der
Forderung der Staatsanwaltschaft. Nicht zufrieden mit der Höhe zeigte
sich der Verteidiger des Opfers Thomas Franz. "Das milde Urteil ist ein
falsches Signal", kritisierte Franz.
Quelle: Weser-Nachrichten
08.08.2008, 06.46 | (0/0) Kommentare | PL
07.08.2008, 07.31 | PL
27.06.2008, 17.39 | PL