Ausgewählter Beitrag
Das Schweigen der Opfer -
und warum dies gebrochen werden muss, wenn es um Menschenrechte geht
Inzest- und andere familiäre Gewaltstrukturen werden besonders durch Isolation und Geheimnis aufrecht erhalten und genährt. Das einzige Risiko für Täter ist die Aufdeckung des Verbrechens, nämlich durch das Reden des Opfers. Also ist es das erste Interesse des Täters, ihre eigene und eigentliche Angst vor Aufdeckung an das Opfer zu übertragen und weiterzugeben, damit dieses geschlossene System aufrecht erhalten bleibt, mindestens bis alles verjährt ist.
Je früher, also in jüngstem Alter des Opfers dieser Gewaltkreislauf begann, um so mehr wird das Opfer durch die Angst (Drohungen des Täters, Angstmachen vor Justiz, Kirche, Polizei usw.) auf das Schweigen als Überlebens-Strategie programmiert. Das Opfer realisiert: nur weil ich schweige, lebe ich noch, wurde noch nicht umgebracht, lebt mein Kind noch usw.
Je länger das Opfer dieses Schweigen aufrecht erhält, umso größer wird wiederum Angst, Gewissen und Schuldgefühl des Opfers. Erstens wird es durch das Schweigen durch den Täter selbst erpressbar, wird schließlich zur Mittäterin, zum Mitwissenden. Die, die helfen könnten, werden also und folglich zu bedrohlichen Personen. Angst vor Aufdeckung, Aufklärung, Wahrheit, Strafverfolgung und Mittäterschaft tritt ein. Schließlich auch die emotionale Abhängigkeit und sogar Solidarität mit dem Täter, besonders wenn es sich um einen nahen Verwandten (etwa den eigenen Vater) handelt.
In den letzten zehn Jahren begegnete ich Inzestopfern, die genau wussten, dass ein falsch angegebener Mann als Scheinvater in die Geburtspapiere ihres Inzestkindes eingetragen ist und zu Unrecht Alimente zahlt. Ich bin auch Männern begegnet, die in diesem Sinne Opfer falscher Angaben wurden und Jahrzehnte lang fälschlicherweise als Vater eines Inzestkindes Alimente zahlten, und ich musste erfahren, dass sich ein Vater-Tochter-Inzestkind das Leben genommen hat, weil sie bei ihrer Mutter vor einer Mauer des Schweigens stieß und ihre Fragen bzgl. der Vaterschaft keine Antwort fanden, folglich sie ihre Rechte nicht einfordern konnte und dadurch ihre Probleme nicht gelöst bekam.
Ich habe Opfer begleitet, denen durch das Schweigen der Opfer-Mütter sehr sehr viele Nachteile und Ungerechtigkeiten entstanden, ja deren Leben daran zerbrach, dass sie keine Gerechtigkeit und Hilfe im Sinne des OEG (Opferentschädigungsgesetz) erhielten, weil ihre Mütter Aussagen verweigerten.
Der Erhalt des §173 STGB durch das Bundesverfassungsgericht und jetzt das Urteil des Bundesgerichtshofes zum Umgang mit dem Schweigen sind längst überfällige Signale!
Mögen diese beiden Urteile endlich Menschen zu ihrem Recht verhelfen und dem Egoismus der Selbstbestimmung ein Ende setzen. Denn niemand ist eine Insel! Wir alle sind in solchen Situationen auf die Wahrheit angewiesen. Zu dieser Wahrheit haben alle Mitwissenden, also auch die Opfer selbst, beizutragen.
Hiervon sind Opfer natürlich nicht ausgenommen. Auch sie haben eine Verpflichtung zum Mitwirken. Damit Recht, also Grund- und Menschenrechte nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch in der Realität angewandt und umgesetzt werden.
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Ulrike M. Dierkes
Stuttgart, 10.08.2008
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