Tag:
Vielen lieben Dank für die Auskunft und ALLES ALLES Gute auch weiterhin
für Eure Zukunft und ich hoffe aus ganzem Herzen, dass die emotionalen
und körperlichen Folgeschäden der Untaten solch eines Monstervaters
irgendwann einmal gestoppt sind durch Aufarbeitung und dass
Unbeteiligte es lernen, die Opfer in erster Linie als Menschen
anzusehen, die hervorgegangen sind als Siegerinnen und Sieger aus einem
bösartigen hinterhältigen ungleichen Kampf oder fast muss man schon
sagen Krieg, der seit Jahrhunderten mehr oder weniger im Verborgenen
tobt. Jeder Moment den ihr erlebt ist ein solcher Sieg und jeder Moment
der Lebensfreude ist ein doppelter und dreifacher Sieg.
In diesem Sinne
A.F.
Liebe Frau Dierkes,
ich danke Ihnen für den Tipp ...
Hier kenne ich überhaupt niemanden.
Es ist ein schwerer Weg, aber der bereits gegangene war die Hölle
und ich möchte nicht, in Isolation gesetzt durch meine Familie, so
weiterleben müssen.
Liebe Frau Dierkes,
Es ist mir wichtig, Ihnen Dankeschön zu sagen.
Liebe Grüsse
H. V.
Liebe Frau Dierkes,
lieben Dank für das Gespräch. Es hat mir gut getan. Ich habe mich verstanden gefühlt. Das ist sehr wichtig. Aber schwer ist es trotzdem. Und ich weiss nicht, ob ich wirklich an die Wahrheit komme und ob ich dann damit leben kann.
Lieben Gruss
E. V.
28.03.2008, 23.01 | (0/0) Kommentare | PL
Ulrike's Literatur-Empfehlungen
Im Zeitalter der Information und Kommunikation wird es nicht nur immer schwerer, der Flut der täglichen Nachrichten und Schlagzeilen zu folgen, sondern nicht selber Opfer durch eine Manipulation, falsch angewandte Worte, Sprachschlampereien und verbale Schlammschlachten zu werden..
Sprache verrät. Den, der spricht und den, der schweigt. Den, der formuliert und den, der schreibt. Sobald es um sexualisierte Gewalt geht, setzen Schweigen und Sprachlosigkeit ein oder eine Verkehrung der Tatsachen. Ein Täter hatte eine schlechte Kindheit, die ihn zum Täter werden ließ, was ihn entschuldigt, während sein Opfer entwürdigt und infrage gestellt, in der Öffentlichkeit vorgeführt und zerstört wird.
Sprache ist nicht beliebig auswechselbar. Ein Wort ist ein Wort. Eine genaue Bezeichnung. Alles hat einen Namen.
Das Buch der Dipl.-Psychologin Monika Gerstendörfer ist mehr als ein Kampf um verlorene Worte. Es ist ein Arbeitsbuch, ein Sprachbuch, das deutliche Worte spricht und klare Botschaften vermittelt. Es ist ein Buch, das in jede Bibliothek, Schule und Redaktion, auf jeden Schreibtisch gehört. Es sollte als Sprachbibel in allen Bereichen unseres sprachlichen Alltags Pflicht werden. Überall dort, wo Menschen mit Sprache umgehen, beruflich Nachrichten formulieren müssen. In Bereichen, in denen Sprachgeübte täglich um angemessene Worte bemüht sind und manchmal nicht mehr wissen, was sie noch sagen sollen.
Es ist kein Buch, das man "nebenbei durchliest". Es ist ein Buch, das man immer wieder zur Hand nehmen wird. Das Vorwort der Psychotherapeutin Michaela Huber geht fünf komplexen Teilen voraus, die durch unseren sprachgewaltigen Alltag führen und keine Berührungsängste kennen. Anhand praktischer Beispiele sprechen die einzelnen Kapitel verschiedener Themengebiete das aus, was gesagt werden muss. Was längst überfällig ist.
Ungeschönt, ja schonungslos prangern zahlreiche Beispiele die Doppelbödigkeit und Perfidität der Tages- und Sensationspresse, unseres Alltags an. Es ist ein unbequemes Buch, aber leicht zu lesen und zu verstehen, wer dies will.
Wer dies nicht will und danach noch blöd liest, dem wird auch kein anderes Buch helfen. Wer nicht verstehen will, legt wahrscheinlich keinen Wert darauf, verstanden zu werden, wenn´s mal um eigene ganz persönliche Anliegen geht.
© Ulrike M. Dierkes
kids for kids
Die 1990 geborene Mirella Roemer hat ein Buch herausgegeben. Nicht irgendeins, sondern zur UN-Kinderrechtskonvention. Sie rief Kinder aus allen Regionen der Bundesrepublik, der Schweiz und Österreich auf, Texte in unterschiedlichen Formen einzusenden. Es kamen fast hundert Beiträge zusammen, Lyrik und Geschichten aus dem Alltag von Kindern.
Kinderfreundlichkeit.
Kinderrechte. Wohlklingende Schlagworte und leere Worthülsen.
Kinderrechte werden in den meisten Fällen, wenn überhaupt, von
Erwachsenen aufgegriffen und verfolgt, liegen also schon allein daher
in ihren Händen. In der Macht Erwachsener.
1989 hat die UN die Rechte von Kindern in einem Dokument formuliert. 192 Staaten haben diesem Dokument zugestimmt und sich damit den Forderungen verpflichtet.
Ganz
ohne Erwachsene ging es nicht. Die Herausgeberin, Schülerin eines
Gymnasiums, bat Firmen um finanzielle Unterstützung, eine Gemeinde um
Räume für eine Schreibwerkstatt und einen Kinderkanal um Begleitung des
Projektes.
Bevor
die Kinder mit ihren Texten zu Wort kommen, zählt die zum
Erscheinungsdatum des Buches amtierende Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt die Errungenschaften der
Arbeit dieses Landes. Wer es nicht besser weiss, würde glauben,
Deutschland sei eine gewaltfreie Zone, ein paradiesisches Land. Sind
doch immerhin Behörden, Einrichtungen und Engagierte tagein tagaus
damit beschäftigt, die von der UN formulierten Kinderrechte umzusetzen.
Was also will man mehr?
Mirella
Roemer bringt es in ihrer Einleitung nüchterner und wohl auch
realistisch auf den Nenner: "Seht doch hin! Tut doch etwas!"
Wer
dieses tut, weiss um die Missstände, sobald es um Kinder-und
Menschenrechte geht. Kann aus der Realität berichten. So wie es nämlich
die Teilnehmenden, die Kinder in ihren Texten tun.
Z.B.
Caroline: "Manche Menschen sind nicht gut auf das Thema zu sprechen.
Gleichberechtigung hat für sie keinen Stellenwert, nur ihre eigene
Hautfarbe, Religion, Sitten und Bräuche sind die richtigen."
Oder die Geschichte von Rebecca. Sie schildert in ihrem Text die schlechte Behandlung des türkischen Mädchens Fatima, weil dieses ein Kopftuch trägt.
In
den Texten spiegelt sich das Erlebte wider. Nämlich das Bemühen einer
überforderten Gesellschaft und Politik, die mit gutgemeinten Parolen
wie "Keine Gewalt an Schulen" wahrscheinlich sogar überzeugt sind,
alles getan zu haben.
Alfred
Büngen, der Verleger, formuliert es treffend: "In einer Gesellschaft,
in der das Ideal Schönheit und Gesundheit gilt, in der Krankheit und
Tod weitgehendst ausgeblendet werden, kann es nur eingeschränkt einen
"normalen" Umgang mit Menschen, zum Beispiel mit Behinderungen geben."
Roland
schildert "einen Tag, wie jeder andere", mit Schlägereien, die zum
Schulalltag gehören und Sven von einem Jungen, der immer dicker wird
und deswegen verhöhnt wird.
Geschichten,
von Kindern geschrieben, die von Ausgrenzung, Mobbing, Kinderhandel,
Kindesmisshandlung und einem von Erwachsenen beherrschten und
reglementierten Alltag berichten.
Die Ehrlichkeit dieses gelungenen Buches liegt in der unverblümten Art und Weise, mit der Kinder die Geschehnisse beschreiben. Sie erfinden nichts, brauchen keine Phantasie, sie faseln nicht herum, nehmen keine Rücksicht auf (politische) Interessen, Personen oder Programme.
10
Kapitel widmen sich dem Recht auf Gleichheit, Recht auf Gesundheit,
Recht auf Bildung und Information, Recht auf Freizeit und Erholung,
Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit, Recht auf gewaltfreie
Erziehung, Recht auf Privatsphäre, Recht auf Schutz im Krieg und auf
der Flucht, Recht auf elterliche Fürsorge, Recht auf Träume.
Jedes
genannte Kapitel wird mit einem Text Prominenter eingeleitet. Dies
müsste nicht sein, wirkt aber nicht störend, weil es sich locker liest.
Wie zum Beispiel Elke Heidenreich "Über Privatsphäre" oder Marietta
Slomka´s Betrachtung über den Luxus des Rechts auf Bildung, Meinung und
Pressefreiheit. Auszüge aus Reinhard Mey´s CD "Menschenjunges" und Rolf
Zuckowsky´s CD "Wir sind Kinder" tragen zur ernsten Unterhaltung des
Themas bei.
Die
Erwachsenenbeiträge hätten nicht sein müssen. Das Buch lebt durch die
Texte der Kinder. Auch ohne Beiträge Prominenter hätte es nichts von
seiner erfrischenden Leichtigkeit und seiner starken Aussagekraft
eingebüßt. Ganz im Gegenteil, die Beiträge der Kinder rufen bei aller
Treffsicherheit Freude hervor. Nämlich Hoffnung auf eine Generation,
die trotz wohlformulierter Sätze einer UN die Missstände und deren
Ursachen durchschaut.
Ein
empfehlenswertes Werk, ideal im Schulunterricht, um an das Thema
Kinder-und Menschenrechte heranzuführen. Soweit dies nötig ist.
Eigentlich müsste es Pflichtlektüre für Erwachsene, vor allen Dingen
PolitikerInnen sein. Bleibt zu hoffen, dass diese die Beiträge der
Kinder auch wirklich gelesen haben oder dieses schleunigst nachholen.
Zur eigenen Fort-und Herzensbildung zum Thema Kinder-und Menschenrechte.
©Ulrike M. Dierkes
kids for kids
Kinder schreiben für Kinder,
damit Erwachsene verstehen
Mirella Roemer (Hrg).
295 S., 12 €
Geest-Verlag, Vechta
ISBN 3-937844-76-7
" style="font-weight:bold;color:#ffffff;font-style:italic;font-size:large">Lara Andriessen
Lara Andriessen schildert in ihrem autobiographischen Roman den sexuellen Missbrauch durch ihren Vater, die Misshandlung durch die Mutter und die Blindheit bzw. Hilflosigkeit des sozialen Umfeldes. Als Kind eines Berliner Polizeibeamten geboren, ist sie vom Babyalter an der Gewalt des Vaters und seiner besitzergreifenden Liebe ausgesetzt. Doch trotz der dramatischen weiteren Stationen dieser Kindheit und Jugend - Leben als Berliner Straßenkind, Heim für schwer erziehbare Mädchen, Ausbruch, Drogen, ungewollte Schwangerschaft und Selbstmordversuch - schafft es Lara, dem Grauen zu entrinnen, sich ein selbstständiges Leben aufzubauen und die schönen Seiten des Lebens zu genießen.
©Ulrike M. Dierkes
Lara Andriessen
Das selbst gewählte Exil
Erfahrungen mit einem autistischen Kind
Eine Frau wird vom eigenen Ehemann vergewaltigt. Das bei dieser Vergewaltigung gezeugte Kind, ein Sohn, wird autistisch geboren. Als weigere es sich, wirklich in dieses Leben zu folgen, lebt es in seiner eigenen Welt. Als sei diese sein einziger, sein eigener Schutz. Für Mutter und Kind beginnt eine Odyssee von Arzt zu Arzt, Einrichtung zu Einrichtung, aber auch Seele zu Seele. Jeder kämpft um seinen eigenen Weg und den gemeinsamen, die eigene Seele und die des anderen. Der Kampf, der eigentlich aussichtslos ist, leitet allmählich und im Laufe all der Jahre zwischen Einsamkeit, Hoffnung und Verzweiflung, Wechselbädern und Rückschlägen eine wundersame Wende ein, die wie ein Wunder anmutet, aber letztlich auf die positive Energie der Frau und Mutter zurückgeht, die nicht aufgibt: Durch ihren und nur durch ihren ganz persönlichen Einsatz, bestehend aus Ausdauer, Disziplin, bedingungsloser Liebe und Zä-higkeit geschieht das Unglaubliche: Der Sohn lernt sprechen, spielen, sich im Alltag zurecht zu finden, schafft die Mittlere Reife und beginnt im Alter von 19 Jahren über seinen eigenen Autismus zu reden.
Lara Andriessen, Jahrgang 1956, drei Kinder, ist mit dieser authentischen Schilderung ein einzigartiges Werk zu einem Thema gelungen, über das man vieles ahnt, doch wenig weiss. Sie hat nicht nur Übermenschliches geleistet und ein scheinbar unabwendbares Schicksal sowohl für sich selbst wie auch ihren Sohn zum Positiven gewendet, sondern mit diesem Buch ein hoffnungsvolles Buch für andere Betroffene, Eltern autistischer Kinder geschaffen. Dafür muss man ihr dankbar sein, ihr gilt höchster Respekt. Ihr ist etwas abseits von medizinischen und psychologischen Erkenntnissen gelungen, was seinesgleichen oft vergeblich sucht.
Das Vorwort der Dipl. Psychologin und Menschenrechtlerin Monika Gerstendörfer fasst das Wunderbare dieses Buches zusammen: “Das Prinzip Hoffnung ist durch diese authentische Geschichte zu neuem Leben erweckt worden!“ Ein Anhang mit Adressen und Hilfen für betroffene Eltern machen dieses Buch zu einem wertvollen Hilfswerk.
(©Ulrike M. Dierkes)
213 Seiten, kartoniert, ISBN 3-929480-60-3
14,80 EUR [D]/26,– sFr
Viele
Menschen möchten in ihrem Leben etwas ändern, aber wie? Wenn man das
Leben als Garten betrachtet, haben wir jeden Tag die Möglichkeit, darin
zu arbeiten, zu gestalten und zu verändern. 14 Übungen begleiten dabei
und leiten an.
Junfermann, 2005.
ISBN 3-87387-582-9
Euro 15,90
21.03.2008, 18.37 | (0/0) Kommentare | PL
10.03.2008, 20.02 | (0/0) Kommentare | PL
Bundestag erleichtert legale Vaterschaftstests
Männer, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, haben künftig ein Recht auf Klärung der Abstammung, dürfen aber keine heimlichen Tests durchführen.
Bei Zweifeln an der Vaterschaft kann die Abstammung eines Kindes künftig leichter überprüft werden, ohne dabei auf heimliche Gentests zurückgreifen zu müssen. Nach dem Gesetz, das der Bundestag heute verabschiedete, kann ein Vaterschaftstest in Zukunft vom Familiengericht veranlasst werden, wenn sich die anderen Betroffenen gegen ein derartiges Gutachten sperren.
Eine heimliche Untersuchung von Haaren oder Speichel des Kindes bleibt aber auch in Zukunft verboten. Mit dem neuen Gesetz könne jeder sein Recht auf Kenntnis der Abstammung durchsetzen, ohne mit einem heimlichen Vaterschaftstest einen Rechtsverstoß zu begehen, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
22.02.2008, 06.43 | PL
12.02.2008, 18.40 | (0/0) Kommentare | PL
Sozialministerin Dr. Monika Stolz hielt die Laudatio
Laudatio von Frau Ministerin Dr. Monika Stolz, MdL
anlässlich der Aushändigung des Bundesverdienstkreuzes
am 21.01.2008 an Frau Ulrike M. Dierkes
im Ministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Dierkes,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
wir sind heute hier im Ministerium für Arbeit und Soziales zu einem sehr erfreulichen Anlass zusammengekommen.
Ich habe die Ehre, Ihnen, liebe Frau Dierkes, im Auftrag von Herrn Ministerpräsident Oettinger das von Herrn Bundespräsident Horst Köhler verliehene Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland zu überreichen.
Die Aushändigung des Bundesverdienstkreuzes ist auch für mich immer etwas Besonderes.
Es ist eine der schönsten Aufgaben, die man als Vertreterin der Landesregierung wahrnehmen kann.
Gilt es doch bei einer solchen Gelegenheit Menschen zu würdigen, die sich in besonderem Maß für die Gemeinschaft eingesetzt haben.
Die öffentliche Anerkennung des Geleisteten macht den Bürgerinnen und Bürgern, die bereit sind, sich öffentlich oder ehrenamtlich zu engagieren, bewusst, dass sie gebraucht werden und es wirklich auf sie ankommt.
Der Landesregierung ist daher eine glaubhafte Anerkennungs- und Würdigungskultur – und dazu gehört auch die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen – ein sehr wichtiges Anliegen.
Herr Ministerpräsident Oettinger hat mich gebeten, Ihnen, meine Damen und Herren, und insbesondere Ihnen, Frau Dierkes, seine Grüße zu übermitteln.
2. Würdigung der Verdienste
Sehr geehrte Frau Dierkes,
die Auszeichnung wird Ihnen insbesondere für Ihr Engagement als Gründerin und 1. Vorsitzende des 1996 gegründeten Vereins „M.E.L.I.N.A – Inzestkinder / Menschen aus VerGEWALTigung e.V.“ verliehen.
„M.E.L.I.N.A“ ist der erste und wohl nach wie vor einzige Verein in Deutschland, der als Ansprechpartner für Inzestkinder auftritt und Hilfe aus der Isolation anbietet.
Der Verein leistet u. a. durch die Organisation von Begegnungswochenenden, Bereitstellung von Informationsmaterial und kompetente Hilfen in wertvollster Weise Unterstützung für die einzelnen Betroffenen.
Ihre unzähligen Einzelgespräche mit Rat- und Hilfesuchenden ermutigen die Betroffenen und vermitteln konkrete Hilfemöglichkeiten.
Für Sie selbst haben diese Gespräche aber auch erhebliche psychische und physische Belastungssituationen zur Folge.
Gerade auch in Ihrer schriftstellerischen Tätigkeit haben Sie sich in Form eines Romans, eines Sachbuchs sowie in Ihrer Autobiografie "Schwestermutter - Ich bin ein Inzestkind" im Jahr 2004 mit der Thematik von Inzestkindern befasst.
Die Vielzahl Ihrer journalistischen Veröffentlichungen, Lesungen, Referate leistet gerade durch ihren engagierten Charakter einen wichtigen Beitrag zur Herstellung von Öffentlichkeit in einem ansonsten oftmals von Verschweigen und Tabuisierung geprägten Bereich.
Durch Ihren Schritt in die Öffentlichkeit haben Sie einerseits vielen anderen Menschen Mut gemacht, über das, was ihnen angetan wurde, zu sprechen, Hilfen zu suchen und anzunehmen.
Andererseits führte dies zu weiteren Veröffentlichungen in Zeitschriften und Tageszeitungen.
Die Durchsetzung einer angemessenen Wahrnehmung und öffentlichen Bewusstseinsbildung zum Thema „Inzest“ war und ist daher mit vielen Frustrationen und Enttäuschungen, aber auch mit zäh errungenen Erfolgen verbunden.
Ihre Teilnahme an Talkshows, u.a. im SWR-Nachtcafé, bei Stern-TV, bei Bettina Böttinger, Johannes B. Kerner und bei VOX-Spiegel-TV, ist natürlich eine Würdigung Ihrer engagierten Arbeit.
Zugleich ist dies aber sicherlich auch mit nicht unerheblichen persönlichen Belastungen verbunden.
Die Teilnahme an diesen öffentlichen Veranstaltungen sowie z. B. an Kinderschutzkonferenzen bewirkt einen zwar sicher langsamen, aber mit der Zeit immer stärker wahrnehmbaren Bewusstseinswandel, um einer Ausgrenzung der Inzestkinder sowohl in deren Kindheit als auch später als Erwachsene entgegenzuwirken.
Sie haben es erreicht, durch Ihr Engagement die Grundlage dafür zu schaffen, dass diese Personengruppe wohl erstmals in dieser Form sensibel wahrgenommen wird.
Sehr geehrte Frau Dierkes, Sie haben sich durch Ihren bewundernswürdigen Einsatz für die Gruppe der Inzestkinder in hohem Maße um diese Menschen verdient gemacht.
Dies wurde im letzten Jahr auch bereits durch die erfolgreiche Teilnahme von „M.E.L.I.N.A“ am Wettbewerb „Echt gut! – Ehrenamt in Baden-Württemberg“ in der Kategorie „Soziales Leben“ durch eine Urkunde des Herrn Ministerpräsidenten dokumentiert.
3. Bundesverdienstkreuz als Ausdruck des Dankes
Sehr geehrte Frau Dierkes,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
lange Zeit haben wir uns eingeredet, dass Engagement nur dann gut ist, wenn es dem Klischee des „selbstlosen Dienstes an der Gemeinschaft“ entspricht.
Aber genau darin liegt vielleicht ein Denkfehler:
Wer sich engagiert, handelt nicht selbstlos, sondern ausgesprochen selbstbewusst, denn er will Ziele erreichen und etwas bewegen.
Frau Dierkes hat das eindrücklich gelebt und vorgelebt.
Natürlich aus eigener Betroffenheit, aber dadurch auch als Fachfrau ersten Ranges.
Der Staat weiß um die Bedeutung eines solchen Engagements.
Es ist ihm daher wichtig, Menschen, die sich für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger in vorbildlicher Weise eingesetzt haben, seinen Dank und Anerkennung zu zeigen.
Ein Weg dazu ist die Verleihung eines Ordens.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Er wird an Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch für Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich.
Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit soll durch die Ordensverleihung auf ganz besondere Leistungen gelenkt werden.
Dadurch werden Leitbilder gesetzt, an denen sich andere orientieren können.
4. Ordensverleihung
Sehr geehrte Frau Dierkes,
ich freue mich in besonderem Maße, dass ich Ihnen für Ihre Verdienste zum Wohle der betroffenen Menschen heute diese hohe Auszeichnung überreichen kann.
Zuvor erlaube ich mir, ein aktuelles Gedicht von Ihnen vorzutragen.
Ich bin mir sicher, dass hierin sehr viel von Ihren Lebenserfahrungen enthalten ist und es passt hervorragend zum heutigen Anlass.
Es heißt „Mitgefühl“:
„Mit Gefühl Nicht genug
Es genügt nicht, betroffen zu sein
Es genügt nicht, Mitgefühl zu haben
weder Beileid noch Mitleid taugen
Es genügt nicht, nach dem Warum zu fragen
Es genügt nicht, nur zu fragen,
welche Farbe das Nichts hat
Das alles ist nichts, nicht genug
keine Genug-Tuung
und keine Wohl-Tat
Man muß sein Mitgefühl auch zeigen,
zum Ausdruck bringen
handeln!“
Sehr geehrte Frau Dierkes,
ich darf Ihnen hiermit die von unserem Bundespräsidenten unterzeichnete Urkunde überreichen.
Ich wünsche Ihnen gleichzeitig alles Gute und weiterhin viel Kraft für Ihr Engagement für die betroffenen Menschen, aber auch die für Ihre schriftstellerische Tätigkeit erforderliche Inspiration und Kreativität.
Die Verleihungsurkunde hat folgenden Wortlaut:
5. Schlusswort
anschließend erfolgte die Übergabe der dazugehörigen vom Bundespräsidenten Horst Köhler unterschriebene Urkunde
Ulrike M. Dierkes mit Blumen, Schatulle und Urkunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Ulrike,
ich habe die Ehre, einige Worte an Sie zu richten. Dazu habe ich eine kleine Rede vorbereitet, mit der ich gleich beginnen möchte:
Wir leben in einer merkwürdigen Zeit. Finde ich. Ich möchte das begründen: In meiner 9jährigen Zeit im IBM Science Center in Heidelberg durfte ich mit Physikern zusammenarbeiten. Sie lehrten mich, die Welt einmal anders, nämlich als „Alienâ?? zu betrachten. Von „obenâ??, aus dem Weltall. Und die Frage war immer: Was siehst du jetzt?
Dieser neue Ansatz für meine Wahrnehmung eröffnete mir neuartige Sichten. Andere Weltsichten. Weitere Horizonte. Damals wusste ich noch nicht, dass ich diese dort erworbene Fähigkeit in den späteren Jahren der Menschenrechtsarbeit gut gebrauchen konnte. Ja, nahezu dringend benötigten würde!
Wovon spreche ich?
Ich meine die Sicht auf die Welt und den Menschen. Unsere Weltsicht, unsere Menschensicht, unser Menschenbild.
Dass mit unserer Welt, dem blauen Planeten keineswegs alles in Ordnung ist, zeigt der Grad der Umweltverschmutzung, die tägliche Zahl verhungernder Kinder und Erwachsener, das tägliche Aussterben von ganzen Arten, die Überfischung der Ozeane, ja sogar der zunehmende Müll im Weltraum und all die entsetzlichen Kriege an so vielen Stellen auf der Erdoberfläche.
Dass mit uns Menschen und unserem Menschenbild keineswegs alles in Ordnung ist, zeigen die erwähnten Beispiele ebenfalls. Aber da ist noch mehr. Ich stelle mir – wie es Einstein, Schrödinger, Heinz von Förster u.v.a. taten – vor, ich würde als Alien unentdeckt die Erde umkreisen. Weit oben im Orbit kreise ich um den blauen Planeten und nähere mich vorsichtig. Bald kann ich Lebewesen entdecken… Was sehe, was beobachte ich?
Ich sehe, dass es eine Art gibt, die sich systematisch selbst zerstört. Ihren Lebensraum und sich selbst. Sie töten, foltern, misshandeln, betrügen und belügen sich. Auf allen Ebenen! Länder bekriegen sich gegenseitig; Männer bekriegen Frauen – im Krieg und im Frieden töten und misshandeln sie Frauen, sogar innerhalb einer Familiengemeinschaft; Erwachsene bekriegen Kinder – im Krieg und im Frieden töten und misshandeln sie Babys, Kleinkinder und Heranwachsende, sogar innerhalb der Familie. Also ihre eigenen Nachkömmlinge!
Traurig hole ich mein intergalaktisches Computerboard heraus und notiere:
„Es gibt einen wunderschönen blauen Planeten im Sonnensystem x, aber leider gibt es dort eine Art, die vorwiegend damit beschäftigt ist, sich selbst und andere Lebewesen zu zerstören. Physisch, psychisch, geistig. Diese Art ist überbevölkert und gleichzeitig auf dem niedrigsten Entwicklungsstand aller Lebewesen dieses Planeten, denn ein nicht geringer Teil misshandelt sogar die eigenen Nachkommen – anstatt sie zu hüten, zu pflegen und zu beschützen. Ich gebe dem Planeten keine Chance."
Wenige Sternzeiteinheiten, nachdem ich die Nachricht an meinen Heimatplaneten gesendet habe, erhalte ich folgende Nachricht:
„Bitte überprüfen, ob es innerhalb dieser Art auch konstruktive Kräfte gibt. Individuen, die sich gegen die destruktiven Kräfte auflehnen, sie womöglich erfolgreich bekämpfen."
Ich seufze und beobachte weiter. Tatsächlich entdecke ich nach längerer Suche Individuen, die sich anders verhalten. Interessanterweise sind es oftmals Frauen. Wesen, die wenig Zugang zu den Ressourcen des Planeten haben und meist alleine sind. Sind das die einsamen Kämpferinnen, von denen mir ein alter Kollege einstmals berichtete? Aufgeregt beobachte ich weiter…
Erneut eine Nachricht von meinem Heimatplaneten: „Konnten bereits konstruktive Kräfte beobachtet werden?â?"
Ich sende zurück: „Ja! Aber es sind nicht viele, und die haben es schwer. Man legt ihnen Steine in den Weg. Von allen Seiten. Manche haben Probleme, sich Nahrung und Unterkunft zu sichern. Doch sie kämpfen unerbittlich. Einige haben sich zusammengeschlossen. Aber sie brauchen mehr Macht. Wieder und wieder stellen sich ihnen die Destruktiven und die Untätigen in den Weg. Die haben die Macht. Es scheint ein aussichtsloser Kampf zu sein.â?"
Eine Sternzeiteinheit später die Antwort: „Bitte beobachten, ob die Kämpferinnen auch Zuspruch, eventuell Anerkennung und Hilfe erhalten. Wenn nicht: bitte diesen Planeten sich selbst überlassen und zurückkehren."
Ich komme der Bitte nach, beobachte weiter und befinde mich plötzlich im Sozialministerium einer Stadt…
Liebe Zuhörenden, ich verlasse nun meinen intergalaktischen Kurs und komme auf eine konkrete Kämpferin zu sprechen. Es ist eine Kämpferin, die sich gewiss oftmals als „Alienâ?? fühlte und fühlt. Eine Frau, deren - vom eigenen Vater geschwängerte Schwester - gleichzeitig ihre Mutter ist, deren Großvater daher gleichzeitig ihr Vater ist, deren Großmutter sie - als angebliche Mutter - schlecht behandelte, deren soziales Nahfeld sich rätselhaft, feindselig und feige benahm. Was für ein Ausgangspunkt für ein Leben! Monströs. Kaum aushaltbar. Lügen, Verschleierungen, Gewalt. Wie soll ein in solchen Verhältnissen aufgewachsenes, kleines Wesen all dies verkraften? Ich kann es mir nicht vorstellen. Aber ich weiß: Ulrike hat es ausgehalten. Irgendwie. Und sie hat die best mögliche, die konstruktivste Lösung für sich selbst und alle anderen ähnlich Betroffenen gefunden: Sie brach das Sprech-Tabu! Genau das ist der erste und zugleich wichtigste Schritt.
Meine Damen und Herren, Sprech-Tabus zu brechen, erfordert ungeheuren Mut und eine schier unglaubliche innere Stärke. Mich erinnert dieser überlebenswichtige Schritt für unsere gesamte Gesellschaft immer an mein Lieblingsmärchen: „Des Kaisers neue Kleiderâ?? – wo am Ende ein Kind laut in die untertänige und ge-brainwash-te Menge ruft, die dem offensichtlich nackten Kaiser einen ausgezeichneten Modegeschmack bezeugt: „Aber er hat ja gar nichts an!â??
Genau darum geht es bei der Menschenrechtsarbeit: die Wahrheit laut und unverblümt ausrufen. Und speziell beim Kampf um die Menschenrechte für Inzestgeschädigte muss man noch eins draufsetzen. Denn die so viel beschworene, die so hoch gehaltene und vom Grundgesetz geschützte, traditionelle Hetero-Familie ist eben nicht der sicherste und geschützte Hort für Kinder. Mindestens 75 Prozent der Delikte, wo es um sexualisierte Gewalt geht, finden im sozialen Nahraum statt. Offizialdelikte, wie es in unserem Strafrecht heißt. Also Verbrechen!
Andersherum formuliert: die Wahrscheinlichkeit, dass ein Baby, ein Kleinkind, ein Kind, ein/e Jugendliche/r Opfer von Gewalt – physischer, psychischer, sexualisierter Gewalt – wird, ist genau da am größten, wo es eigentlich den größtmöglichen Schutz haben sollte.
All das ist durch unzählige Studien weltweit längst bewiesen. Doch die Gesellschaft verhält sich immer noch wie die berühmten drei Affen: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Schlimmer noch: aktuell gibt es konkrete Bemühungen um die Abschaffung des Inzestparagrafen. Immer wieder sind es diese destruktiven Kräfte, eine spezielle Lobby mit ganz bestimmten Absichten und Motiven, die dafür sorgen wollen, dass die Opfer schweigen – oder gar keine Möglichkeit mehr haben, ihre Rechte einzufordern.
Auch hier ist wieder die Kämpferin gefragt, die das verhindert, damit aktuelle und zukünftige Inzestgeschädigte nicht endgültig um ihre Menschenrechte und deren Einforderungsmöglichkeit gebracht werden.
Da liegt noch viel Arbeit vor Dir, liebe Ulrike. Eine Arbeit, bei der man immer wieder von vorn beginnen, an allen Fronten kämpfen muss. Das zehrt. Ich weiß.
Auch diese mehr oder weniger versteckten Drohungen müssen ausgehalten werden. Irgendwie. Und um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, dürfen Menschen wie Du nicht mit Managergehältern rechnen; noch nicht einmal mit einem gesicherten Einkommen. Die Lebensrealität heißt über weite Strecken hinweg: Existenzangst.
Das ist, um es deutlich zu sagen, ein Skandal.
Unsere Gesellschaft hat einen solch verstellten Blick für Werte und für wertvolle Arbeit. Aber… … jetzt endlich befinden wir uns hier, und Du bekommst zumindest eine Anerkennung. Eine solche Anerkennung auf offizieller Ebene ist wichtig. Dies hatte ich bereits in meinem â??intergalaktischen' Exkurs angesprochen. Ich zitiere absichtlich nochmals die wesentliche Passage:
„Bitte beobachten, ob die Kämpferinnen auch Zuspruch, eventuell Anerkennung und Hilfe erhalten. Wenn nicht: bitte diesen Planeten sich selbst überlassen und zurückkehren.â??
Wird jetzt klar, was ich meinte?
Kämpferinnen, die Vitales für uns alle leisten, brauchen dringend selbst Vitales, positive Lebensbedingungen. Mein Zauberwort heißt immer RESPEKT. Ich weiß, wovon ich rede:
Als ich 2005 mit den „1000 Friedensfrauenâ?? für den Friedensnobelpreis nominiert wurde, gehörtest Du, liebe Ulrike, zu den ersten und herzlichsten Gratulantinnen. Von einer Persönlichkeit wie Dir hatte ich nichts anderes erwartet. Du kennst meine Arbeit. Du gönnst mir so etwas von ganzem Herzen. Das weiß ich. Du sagtest: „Endlich! Endlich erhältst Du, Monika, offizielle Anerkennung.â?? Dabei hättest Du ebenso gut zu den Nominierten gehören können. Das ist so. Aber Menschen wie Du kennen keinen Neid. Sie sind froh und glücklich, wenn „eine von unsâ?? tatsächlich einmal Respekt bezeugt bekommt und nicht – wie wir es eher gewohnt sind – harsche Kritik, Ablehnung oder gar Drohungen. Ich wünschte, es gäbe mehr Menschen Deines Charakters.
Heute bin ich in der glücklichen Lage, Dir sagen zu dürfen: Endlich! Endlich erhältst Du, Ulrike, offizielle Anerkennung. Ich bin so froh darüber. Wenn Du wüsstest wie!
Ich hoffe, dass Dir dieses Kreuz nicht mehr „Kreuzâ?? bringen wird, sondern Freude und auch bessere Sicherheit, Schutz vor Angriffen aus unterschiedlichsten Kreisen. Dass Du „wer bistâ??, weiß ich schon lange. Nun ist es jedoch offiziell. Das ist sehr wichtig.
Liebe Ulrike, ich würde Dir gerne ein großes Geschenk überreichen. Am liebsten einen richtig großzügigen Scheck. Doch Du weißt, dass mein Verein, die Lobby für Menschenrechte e.V., ebenfalls zu den ganz „armen Sängerinnenâ?? gehört.
Nimm also unsere Anwesenheit und meine Rede. Beides kommt von Herzen.
Ich darf Dir – auch im Namen des gesamten Lobby-Vorstands – die besten Glückwünsche überbringen. Wir alle sagen danke. Danke für die gute Zusammenarbeit unserer Vereine in all den Jahren. Danke für Deine professionelle Unterstützung und Solidarität.
Wir wünschen Dir für Deine persönliche Zukunft und für die von MELINA e.V. Erfolg, Kraft, Mut, bessere Finanzen und noch viel mehr Anerkennung und Unterstützung.
Heute ist jedoch ein Tag zum Feiern. Lass Dich feiern, liebe Ulrike!
Lobby für Menschenrechte e.V
PF 1030, 72541 Metzingen
Gemeinnütziger und mildtätiger Verein (Amtsgericht Bad Urach Nr. 654)
V.i.S.d.P. Lobby für Menschenrechte e.V.
Ulrike M. Dierkes bedankte sich, sichtlich gerührt, bei allen BegleiterInnen, Gästen und GratulantInnen:
"Wer nicht kämpft, hat bekanntlich schon verloren!"
"Mein Dank gilt meiner Familie in Stuttgart, meinem Mann und meinen Kindern, den Menschen, die meinen Weg begleitet und unterstützt haben, den MitkämpferInnen in meinem Verein, wie auch den VertreterInnen von Justiz, Kirche, Medien und Politik, die immer ein offenes Ohr für die Bedürfnisse, Befindlichkeiten und Belange meines Vereines und somit auch für die Nöte der Inzestopfer, speziell ihrer Inzestkinder hatten. "
Gratulantinnen:
v. li. n. re: Dipl.Psych. Monika Gerstendörfer, Lobby für Menschenrechte e.V. Metzingen,
Ulrike M. Dierkes, Sr. Gudula Busch, Ordensfrau der Schwestern vom "Heim zum Guten Hirten" Frankfurt, Dipl. rer. pol. Helga Lübcke, Lobby für Menschenrechte e.V. Metzingen.
nach dem offiziellen Umtrunk im Sozialministerium klang die Feier mit Gästen in einem it. Restaurant aus.
... täglich kommen Geschenke und Gratulationen...
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"Herzlichen Glückwunsch zu der hohen Ehre, die Dir mit dem Bundesverdienstkreuz zuteil wird. Gibt es eine höhere Anerkennung Deiner selbst und Deiner Arbeit? Ich denke, wohl kaum. Ich könnte mir vorstellen, dass manche Menschen, die von Deinem Erfolg erfahren, peinlich beschämt sind. Ich hoffe aber, ja bin mir dessen sicher, dass Du viele Personen an Deiner Seite haben wirst, die Deine Freude, Deinen Erfolg und Deinen Stolz mit Dir teilen." Deine Freundin Petra aus Koblenz
Liebe Ulrike,
da gratuliere ich dir ganz herzlich! Das ist eine große Bestätigung für deine langjährige Arbeit! Ich finde das ganz toll und freue mich riesig für dich!
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Herzlichen Glueckwunsch!! bin stolz auf Dich
na das ist ja mal wirklich ein Supernachricht....freue mich soo fuer Dich...wann feiern wir????
love Bab
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Liebe Ulrike,
da gratuliere ich dir ganz herzlich! Das ist eine große Bestätigung für deine langjährige Arbeit! Ich finde das ganz toll und freue mich riesig für dich!
Liebe Ulrike!
Liebe Ulrike,
gerade sah ich, dass Du das Bundesverdienstkreuz bekommen hast. Ich freue mich mit Dir und gratuliere Dir ganz herzlich. Du bekommst das wirklich sehr zu Recht. Meinen Respekt und meine Bewunderung dafür, dass Du mit Deiner eigenen Geschichte die Belange, Sorgen und Kämpfe der Inzestkinder im Bewusstsein der Öffentlichkeit wachhältst und vor dem Vergessen bewahrst, hast Du ja schon lange.
Ich wünsche Dir, dass mit dieser aktuellen großen Anerkennung viel Gutes einhergeht.
Herzliche Grüße,
Ulla.
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Liebe Frau Dierkes,
Erstmal herzlichen Glückwunsch zu der großen und wirklich verdienten Ehre :-))
Nochmals Gratulation, alle Gute und liebe Grüße
vom Kollegen H.-P. Mangold
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Liebe Ulrike, herzlichen Glückwunsch zu dieser besonderen Ehrung deiner Arbeit.
Grüße von Julietta
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Liebe Frau Dierkes,
ganz herzlichen Glückwunsch zum Bundesverdienstkreuz. Es freut mich riesig für Sie, dass Ihr unermüdliches Engagement, Ihre tollen Ideen, Ihr selbstverständlicher Einsatz und Ihr mutiger Kampf für Ihre Anliegen gewürdigt wurde, toll!
22.01.2008, 01.36 | (0/0) Kommentare | PL
Zur Arbeit unseres Vereines gehört es, bei begründetem Verdacht auf "Abstammung durch Inzest und Inzestverbrechen" im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention daraus geborenen Menschen bei ihrer Abstammungsklärung zu helfen. Gerne informieren wir über Abläufe und Möglichkeiten.
Hierzu gibt es zwei Verfahrensmöglichkeiten. Wir wählen die der Abstammungsklärung.
Gelegentlich suchen auch Männer Rat, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass ihnen ein Inzestkind als "Kuckuckskind" untergeschoben wurde, dann verweisen wir auf die Möglichkeit der Anfechtung der Vaterschaft
Aufgrund langjähriger Beobachtungen "organisierter Verbrechensstrukturen und Manipulationsversuchen" (Abgabe falscher, gefälschter oder verfälschter Angaben, Behinderung u. Unterdrückung von Untersuchungsmaterialien, Urkundenfälschung von Geburtspapieren und Gutachten, Bedrohung von Mitwirkenden wie Inzestopfer, deren Inzestkinder oder andere Zeugen), um eine Aufdeckung des Inzestverbrechens zu verhindern und einem "falschen Kindesvater" die Vaterschaft mitsamt der laufenden Zahlungsverpflichtungen unterzuschieben, um einer evtl. noch möglichen Strafverfolgung zu entgehen, empfehlen wir die "Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern", also vereidigte und rechtsmedizinische Institute.
Auf Wunsch des Inzestbetroffenen helfen wir bei der Kontaktaufnahme zu anderen ergänzenden Beratungsstellen, sowie ermittelnden, also auch kriminalpolizeilichen Einrichtungen oder der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft.
Aufgrund der UN-Kinderrechtskommission und dem Recht auf Wissen um die eigene Abstammung können Staatsanwälte Inzestgeborene bei der Abstammungsklärung unterstützen und in begründeten Fällen eine Abstammungsklärung per DNA durch ein rechtsmedizinisches Institut anordnen.
Selbst wenn das Inzestverbrechen juristisch verjährt sein sollte, helfen diese Instanzen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Hierbei begleiten und betreuen wir den oder die Inzestbetroffenen, falls erwünscht.
Nachfolgend ein Beispiel eines DNA-Abstammungsgutachtens eines männlichen Inzestgeborenen, das auf Anordnung eines Staatsanwaltes am Institut für Blutgruppenforschung in Köln durchgeführt und erstellt wurde:
">Dieses DNA-Abstammungsgutachten bewies die Abstammung eines Inzestgeborenen aus Vater-Tochter-Inzest:
Wie in den meisten Fällen wurde das Kind als "uneheliches Kind der nichtehelichen Kindesmutter, Kindesvater unbekannt" in den behördlichen Geburtspapieren geführt. Erst Jahrzehnte später, nachdem das zugrunde liegende Inzestverbrechen längst verjährt war, wurde die inzestuöse Abstammung des Inzestgeborenen per DNA-Abstammungsgutachten bewiesen.
Zwar war die juristische Strafverfolgung nicht mehr möglich, aber dem Inzestgeborenen eröffneten sich aufgrund des dokumentierten Abstammungsnachweises und des Inzests eine Reihe rehabilitierender Hilfsmaßnahmen und Möglichkeiten auf Kosten des Staates durch soziale Einrichtungen, die er selbst nicht hätte zahlen können.
Im Sinne des Personenschutzes sehen wir von detaillierten Fallbeschreibungen an dieser Stelle ab, setzen aber unsere Dokumentationsmaterialien mit ausdrücklicher Genehmigung der Inzestgeborenen in unseren Informations-, Vortrags- und Schulungen im Rahmen "geschlossener" Teilnehmergruppen (AdoptionsvermittlerInnen, Jugendamt, Kriminalpolizei, Richter, Staatsanwälte) ein.
Nachfolgend ein Bericht einer weiblichen Inzestgeborenen nach Abstammungsklärung per DNA am Institut für Humangenetik in Tübingen :
"Mein Name ist S.S. Ich bin am XX.XX.XX in Stuttgart zur Welt gekommen.
">In meiner Geburtsurkunde steht "Kindesvater unbekannt". Meine Mutter hat geheiratet, dieser liebe Mensch hat mich adoptiert. Im Alter von ca. 14 Jahren habe ich erfahren, dass ich adoptiert wurde. Es dauerte dann noch mal 15 Jahre, bis meine Mutter mir erzählt hat, dass ich ein Kind Ihres Vaters (meines Vaters) Grossvaters bin. Meine Mutter ist schwer psychisch krank geworden und ich habe auch erfahren, dass ich noch eine Schwester habe, die ebenfalls der Grossvatervater gezeugt hat. Dies hat sehr viele Verwerfungen in unserer Familie hervorgerufen.
">Meine Mutter R. wurde auf Melina eV. aufmerksam, ging zu den Vorträgen von Ulrike M. Dierkes, las ihre Bücher und gab diese an mich weiter. So nahm auch ich Kontakt zum Verein auf. Am 26.02.1999 wurde ich Mitglied im Verein M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V. und konnte mich so mit meiner Entstehungsgeschichte an erfahrene Personen wenden.
Der Verein hat mir geholfen, durch Gespräche, Zusammenkünfte und durch die Kontaktaufnahme zum Humangenetischen Institut in Tübingen, dass ich nach so vielen Jahren die vielen widersprüchlichen Aussagen belegen konnte. Mein Erzeuger ist mein Grossvater. Meine Mutter ist meine Schwester und meine Tanten sind Tantenschwestern. Dies hat nochmalig zu Tumulten geführt und ich bin froh, dass ich heute einen Beweis in der Hand habe.
Denn meine Entstehung wurde vom Erzeuger bis zu seinem Tod geleugnet. Dieses genetische Gutachten war sehr teuer. Ich wünsche dem M.E.L.I.N.A e.V. mehr finanzielle Unterstützung, damit der Verein Inzestbetroffenen wie mir diese Möglichkeit auch ohne die Hilfe der Staatsanwaltschaft finanzieren kann. Wichtig ist auch der intensive Gesprächsaustausch mit den anderen Betroffenen.
Ohne die ausdauernde Hilfe von Ulrike M. Dierkes wäre es mir heute nicht möglich, offen und gelassen über meine Entstehung zu berichten. Es war ein sehr langer Weg bis heute.
S.S.
Niemand ahnte damals, welche Bedeutung die Entdeckung der DNA für viele Bereiche der Gesellschaft, z.B. Abstammungsklärung, Familienforschung, Medizin, sowie Verbrechensaufklärung haben würde.
Die DNA sieht so ähnlich wie eine schier endlose, verdrillte Strickleiter aus. Diese Kette enthält einen Code: den Code zur Herstellung aller Körper-Bausteine. Zwölf Jahre später gelang es, den Code zu entschlüsseln.
Wo aber sind diese Gene?
Man fand heraus, dass die Gene im Zellkern sitzen.
Ein Kind ähnelt zwar mal etwas der Mutter, mal etwas mehr dem Vater, aber: der neugeborene Sprössling ist nie "Ganz die Mama!" oder "Ganz der Papa!", denn es haben immer beide Elternteile ihre Gene zum Kind beigesteuert. Der Zufall steuert es, was wir von Mutter oder Vater oder gar Verwandten der vorherigen Generation erben. Die Figur der Mutter oder die Neigung zu Glatzenbildung vom Vater, die Kurzsichtigkeit des Großvaters?
Gene überspringen eine Generation - erst mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle steht fest, welche Erbanlagen wir von unseren Vorfahren mit auf den Weg bekommen haben.
Schon immer bestand die Vermutung, dass diese Informationen in uns selbst in irgendeiner Form verborgen sind. Man musste nur herausbekommen, wie man dieses Wissen abruft. Prof. Bryan Sykes lehrt als Professor für Genetik am Institut für Molekurlarmedizin der Universität Oxford. Er analysierte das menschliche Erbgut in der Menschheitsgeschichte und fand heraus, dass alle Westeuropäer vom ´Homo sapiens´ abstammen, der in Afrika entstand und Westeuropa als ´Cro-Magnon-Mensch´ besiedelte. Er verdrängte den Neandertaler vollständig und eine Vermischung fand seltsamerweise (vermutlich wegen unterschiedlicher Chromosonenzahl) nicht statt.
Die genetischen Anlagen einer jeden Person können also über zehntausende von Jahren wissenschaftlich zuverlässig zurückverfolgt werden. Die Erbinformationen werden durch die Mütter unverfälscht weitergegeben. Bryan Sykes fand heraus, dass bestimmte Grundmuster der DNA immer wiederkehren.
Wer es ganz genau wissen will, braucht also eine DNA-Analyse. Diese kann man in jedem humanbiologischen Institut bestellen, gibt eine Blutprobe, Hautzellen oder die Speichelprobe ab und wartet auf das Ergebnis.
Nun befürchten viele Menschen eine Offenlegung ihrer persönlichkeitsrelevanten Erbinformationen.
In der Praxis erweist sich jedoch, dass diese Befürchtung unbegründet ist. Die in der Strafprozessordnung (StPO) geregelte Untersuchung zielt lediglich auf die Feststellung der Identität und ggf. des Geschlechts des Spurenlegers. Andere Untersuchungen sind nicht zulässig. Die Erhebung des Identifizierungsmusters und dessen Abgleich mit den Vergleichsdaten (etwa aus einer DNA-Datei) erlaubt über die Geschlechtsbestimmung hinaus keinerlei qualitative Auswertung der in der DNA enthaltenen Erbinformation, sondern ausschließlich eine Überprüfung auf Übereinstimmung oder Abweichung. Einem Missbrauch wird im Bereich des genetischen „Fingerabdrucks“ durch die Anonymisierung der DNA-Proben und die im Gesetz geregelten Anforderungen an den Sachverständigen entgegengewirkt.
Wegen der großen Vorteile der DNA-Analyse bei der Aufklärung von Verbrechen strebt die Bayerische Staatsregierung eine Ausweitung der Anwendbarkeit dieser neuen Methode zur Identifizierung von Straftätern an. Dabei tastet der bayerische Gesetzentwurf die o. g. Schranken nicht an.
25.10.2007, 22.40 | PL
Berlin, 11. Juli 2007
Kabinett beschließt Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung
Die Feststellung, von wem ein Kind abstammt, wird künftig erheblich erleichtert. Einen Regelungsvorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. Der rechtliche Vater möchte wissen, ob er auch der biologische Vater ist. Das Kind möchte wissen, von wem es abstammt, und zuweilen möchte auch die Mutter Klarheit schaffen. Dieses Klärungsinteresse, so hat das Bundesverfassungsgericht am 13. Februar 2007 entschieden, ist verfassungsrechtlich geschützt.
Es kann keine Lösung sein, die Frage der Abstammung mit Hilfe von heimlichen Gen-Tests zu beantworten. Genetische Daten sind die persönlichsten Informationen, die es über einen Menschen gibt. Heimlich die Haare oder den Speichel eines Kindes in einem Labor prüfen zu lassen, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung klar herausgestellt. Deshalb bieten wir jetzt ein einfaches Verfahren an, das aber sicherstellt, dass die Rechte aller Betroffenen gewahrt bleiben, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Nach geltendem Recht kann die Frage der Abstammung problemlos in einem privaten Gutachten geklärt werden, wenn alle Betroffenen einverstanden sind. Sperrt sich allerdings einer der Betroffenen, bleibt nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage (§§ 1600 ff. BGB), die innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Kenntnis der gegen die Vaterschaft sprechenden Umstände erhoben werden muss. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann die Abstammung zwar geklärt werden stellt sich allerdings heraus, dass der rechtliche nicht der biologische Vater ist, wird damit zwangsläufig das rechtliche Band zwischen Vater und Kind zerrissen. Es besteht also bislang keine Möglichkeit, in einem Gerichtsverfahren die Abstammung zu klären, ohne juristische Konsequenzen für die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind fürchten zu müssen. Mit dem neuen Gesetz soll das Verfahren für alle Beteiligten also Vater, Mutter und Kind erleichtert werden.
Bei allem Interesse daran, die Abstammung zu klären, das Kindeswohl muss stets berücksichtigt werden. Häufig wird ein Kind zutiefst verunsichert sein, wenn es erfährt, dass sein rechtlicher Vater nicht der echteVater ist. Das Kind muss daher stabil genug sein, um eine solche Information verkraften zu können. Für Fälle, in denen das nicht gewährleistet ist, sieht unser Gesetzentwurf Härteklauseln vor, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Künftig wird es zwei Verfahren geben:
I. Verfahren auf Klärung der Abstammung
II. Anfechtung der Vaterschaft
I. Anspruch auf Klärung der Abstammung (§ 1598a BGB n. F.)
Die neue Regelung sieht vor, dass Vater, Mutter und Kind jeweils gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung haben. Das heißt, die Betroffenen müssen in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden. Der Anspruch ist im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. Auch Fristen sind nicht vorgesehen.
Wird die Einwilligung versagt, kann sie vom Familiengericht ersetzt werden. Um dem Kindeswohl in außergewöhnlichen Fällen (besondere Lebenslagen und Entwicklungsphasen) Rechnung zu tragen, kann das Verfahren ausgesetzt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Anspruch nicht ohne Rücksicht auf das minderjährige Kind zu einem ungünstigen Zeitpunkt durchgesetzt werden kann.
Beispiel: Das Kind ist durch eine Magersucht in der Pubertät so belastet, dass das Ergebnis eines Abstammungsgutachtens seinen krankheitsbedingten Zustand gravierend verschlechtern könnte (z.B. akute Suizidgefahr). Geht es dem Kind wieder besser, kann der Betroffene einen Antrag stellen, das Verfahren fortzusetzen.
II. Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft (§§ 1600 ff. BGB n.F.)
1. Das Anfechtungsverfahren ist unabhängig von dem Verfahren zur Durchsetzung des Klärungsanspruchs. Das zweifelnde Familienmitglied hat die Wahl, ob es eines oder beide Verfahren, d.h. zunächst Klärungsverfahren und dann Anfechtungsverfahren, in Anspruch nehmen will.
2. Modifikationen der Anfechtungsfrist
a. Für die Anfechtung der Vaterschaft gilt auch in Zukunft eine Frist von zwei Jahren (§1600b BGB). Die Anfechtungsfrist hat zum Ziel einerseits dem Betroffenen eine ausreichende Überlegungsfrist zu verschaffen, und andererseits die Interessen des Kindes am Erhalt gewachsener familiärer Bindungen zu schützen und nach Fristablauf Rechtssicherheit zu schaffen. Für den Betroffenen bedeutet das: Erfährt er von Umständen, die ihn ernsthaft an seiner Vaterschaft zweifeln lassen, muss er seine Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren anfechten. Diese Frist soll gehemmt sein, wenn der Vater ein Verfahren zur Klärung der Abstammung durchführt.
Beispiel:
Das Kind wird im Juni 1998 geboren. Der Ehemann (also der rechtliche Vater) erfährt im Juni 2008, dass seine Ehefrau im Herbst 1997 eine außereheliche Affäre hatte. Gemäß § 1600b BGB hat der Ehemann zwei Jahre Zeit, um seine Vaterschaft anzufechten. Die Frist läuft ab Kenntnis der Umstände, die ihn an seiner Vaterschaft zweifeln lassen also ab Juni 2008. Lässt der Ehemann die Abstammung zunächst gerichtlich klären, wird die Anfechtungsfrist angehalten. Sie läuft erst sechs Monate, nachdem eine rechtskräftige Entscheidung im Klärungsverfahren ergangen ist, weiter.
Ergeht also im Dezember 2008 eine rechtskräftige Entscheidung, läuft die Frist ab Juni 2009 wieder bis Juni 2011.
b. Als Folge des neu geschaffenen Klärungsanspruchs sind häufiger als bisher Fälle denkbar, in denen ein Mann aufgrund eines - legal eingeholten Abstammungsgutachtens sicher weiß, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist, die Anfechtungsfrist aber bereits abgelaufen ist. Um den verschiedenen Interessen der Betroffenen in diesen Konfliktsituationen gerecht zu werden, soll in solchen Fällen ein Neubeginn der Anfechtungsfrist möglich sein. Voraussetzung ist aber, dass die Anfechtung das Wohl des minderjährigen Kindes nicht erheblich beeinträchtigt.
Beispiele:
(1) Der Mann hat bereits seit mehreren Jahren konkrete Zweifel, biologischer Vater des Kindes zu sein. Um dem Kind ein Aufwachsen in der vertrauten Familie zu ermöglichen und die Beziehung zu seiner Frau nicht zu gefährden, lässt er die Zweifel auf sich beruhen. Die Anfechtungsfrist verstreicht. Die Ehe zerbricht trotzdem und der Kontakt zu dem Kind geht verloren. Durch einen Vaterschaftstest im Rahmen eines Klärungsverfahrens gewinnt der Mann Sicherheit, dass er tatsächlich nicht der biologische Vater ist. In einem solchen Fall soll der Vater trotz Fristablauf anfechten können. Nach Kenntnis von dem Abstammungsgutachten bleibt ihm dafür eine Frist von zwei Jahren.
(2) Die Partnerschaft zerbricht nach Ablauf der Anfechtungsfrist. Zwischen dem Mann und dem Kind besteht aber weiterhin eine enge Beziehung. Als die Frau einen neuen Partner findet, fühlt sich der Mann verletzt und will sich rächen. Zudem möchte er das Geld für den Unterhalt sparen. Er ficht seine Vaterschaft an, ohne sich darum zu kümmern, dass das Kind psychisch labil ist. In einem solchen Fall könnte eine erhebliche Beeinträchtigung des Kindeswohls vorliegen, die eine Anfechtung nach Fristablauf ausschließt.
3. Härteklausel zugunsten des Kindes
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, im Anfechtungsverfahren das Kindeswohl zu wahren. Dies bedeutet darauf zu achten, dass das minderjährige Kind die Anfechtung in der jeweiligen Lebenssituation verkraften kann. In besonderen Härtefällen kann die Anfechtungsmöglichkeit daher zeitweise eingeschränkt werden. Wird die Anfechtungsklage wegen der Härteklausel abgewiesen, ist eine erneute Klage möglich. Die Anfechtungsfrist beginnt in diesem Fall erneut zu laufen.
Beispiel:
Das Kind ist sehr krank. Der Verlust des rechtlichen Vaters wäre zusätzlich eine große Belastung. In einem solchen Fall kann die Anfechtungsklage aufgrund der Härteklausel abgewiesen werden. Nach Rechtskraft des Urteils kann der Vater innerhalb von zwei Jahren (§ 1600b BGB) erneut Anfechtungsklage erheben.
Der Gesetzentwurf ist heute vom Kabinett beschlossen worden und wird jetzt in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Ziel ist es, eine Neuregelung bis zum 31. März 2008 in Kraft zu setzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, binnen dieser Frist ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Abstammung zu schaffen.
Dokumente
RegE_Vaterschaftsfeststellung.pdf
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
11.07.2007, 13.46 | (0/0) Kommentare | PL