Landgericht Stendal
Fünf Jahre für sexuelle Nötigung der Stieftochter
Von Wolfgang Biermann
Das Gericht hielt W. allerdings zugute, dass er schon in seiner polizeilichen Vernehmung ein ingesamt 100 Seiten umfassendes Geständnis abgelegt habe. Um sie gefügig zu machen, hatte W. seiner Stieftochter gedroht, dass bei seiner Inhaftierung der Familie der Ernährer fehlen und damit der finanzielle Ruin drohen würde. Ein Gutachter hatte von " typisch ich-bezogenem Inzest " gesprochen. Der Verurteilte hatte es Liebe genannt. Das Mädchen sagte aus, nur Ekel und Abscheu empfunden zu haben. Nach deutschem Recht nicht strafbar ist jedoch der dreimalige Versuch des Mannes, mit seiner Stieftochter Tierpornos mit Stafford-Bullterriern zu drehen.
Quelle:/ganzer Artikel:
http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?
sid=287811b8a498fdb74c81ece07e433dad&em_cnt=78888
29.04.2006, 14.47| (0/0) Kommentare | PL | einsortiert in: