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typisch ich-bezogener Inzest

Landgericht Stendal

Fünf Jahre für sexuelle Nötigung der Stieftochter

Von Wolfgang Biermann

Stendal. Zu fünf Jahren Haft wurde gestern am Stendaler Landgericht Hartmut W. aus einem Ort bei Havelberg ( Landkreis Stendal ) wegen schwerer sexueller Nötigung seiner minderjährigen Stieftochter verurteilt. Angeklagt war er in 32 Punkten, unter anderem wegen Vollzugs des Geschlechtsverkehrs. Noch schlimmer : Der geständige Täter bot die heute 18-J ährige im Laufe des neun Jahre andauernden Miss brauchs anderen Männern an. So musste das Mädchen gleichzeitig mit dem Stiefvater und mehreren Männern verschiedene sexuelle Prak tiken ausführen. Das Gericht blieb damit acht Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf vier Jahre Haft plädiert. Noch nie zuvor sei ihr eine derart " perfide Vorgehensweise " untergekommen, empörte sich die Staatsanwaltschaft. Auch Gerhard Henss sprach als Vorsitzender Richter von einer " über viele Jahre hinweg gesteigerten, ungewöhnlichen Tatintensität ".

Das Gericht hielt W. allerdings zugute, dass er schon in seiner polizeilichen Vernehmung ein ingesamt 100 Seiten umfassendes Geständnis abgelegt habe. Um sie gefügig zu machen, hatte W. seiner Stieftochter gedroht, dass bei seiner Inhaftierung der Familie der Ernährer fehlen und damit der finanzielle Ruin drohen würde. Ein Gutachter hatte von " typisch ich-bezogenem Inzest " gesprochen. Der Verurteilte hatte es Liebe genannt. Das Mädchen sagte aus, nur Ekel und Abscheu empfunden zu haben. Nach deutschem Recht nicht strafbar ist jedoch der dreimalige Versuch des Mannes, mit seiner Stieftochter Tierpornos mit Stafford-Bullterriern zu drehen.

Quelle:/ganzer Artikel:
http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?
sid=287811b8a498fdb74c81ece07e433dad&em_cnt=78888

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