Zur Arbeit unseres Vereines gehört es, bei begründetem Verdacht auf "Abstammung durch Inzest und Inzestverbrechen" im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention daraus geborenen Menschen bei ihrer Abstammungsklärung zu helfen. Gerne informieren wir über Abläufe und Möglichkeiten.
Hierzu gibt es zwei Verfahrensmöglichkeiten. Wir wählen die der Abstammungsklärung.
Gelegentlich suchen auch Männer Rat, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass ihnen ein Inzestkind als "Kuckuckskind" untergeschoben wurde, dann verweisen wir auf die Möglichkeit der Anfechtung der Vaterschaft
Aufgrund langjähriger Beobachtungen "organisierter Verbrechensstrukturen und Manipulationsversuchen" (Abgabe falscher, gefälschter oder verfälschter Angaben, Behinderung u. Unterdrückung von Untersuchungsmaterialien, Urkundenfälschung von Geburtspapieren und Gutachten, Bedrohung von Mitwirkenden wie Inzestopfer, deren Inzestkinder oder andere Zeugen), um eine Aufdeckung des Inzestverbrechens zu verhindern und einem "falschen Kindesvater" die Vaterschaft mitsamt der laufenden Zahlungsverpflichtungen unterzuschieben, um einer evtl. noch möglichen Strafverfolgung zu entgehen, empfehlen wir die "Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern", also vereidigte und rechtsmedizinische Institute.
Auf Wunsch des Inzestbetroffenen helfen wir bei der Kontaktaufnahme zu anderen ergänzenden Beratungsstellen, sowie ermittelnden, also auch kriminalpolizeilichen Einrichtungen oder der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft.
Aufgrund der UN-Kinderrechtskommission und dem Recht auf Wissen um die eigene Abstammung können Staatsanwälte Inzestgeborene bei der Abstammungsklärung unterstützen und in begründeten Fällen eine Abstammungsklärung per DNA durch ein rechtsmedizinisches Institut anordnen.
Selbst wenn das Inzestverbrechen juristisch verjährt sein sollte, helfen diese Instanzen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Hierbei begleiten und betreuen wir den oder die Inzestbetroffenen, falls erwünscht.
Nachfolgend ein Beispiel eines DNA-Abstammungsgutachtens eines männlichen Inzestgeborenen, das auf Anordnung eines Staatsanwaltes am Institut für Blutgruppenforschung in Köln durchgeführt und erstellt wurde:
">Dieses DNA-Abstammungsgutachten bewies die Abstammung eines Inzestgeborenen aus Vater-Tochter-Inzest:
Wie in den meisten Fällen wurde das Kind als "uneheliches Kind der nichtehelichen Kindesmutter, Kindesvater unbekannt" in den behördlichen Geburtspapieren geführt. Erst Jahrzehnte später, nachdem das zugrunde liegende Inzestverbrechen längst verjährt war, wurde die inzestuöse Abstammung des Inzestgeborenen per DNA-Abstammungsgutachten bewiesen.
Zwar war die juristische Strafverfolgung nicht mehr möglich, aber dem Inzestgeborenen eröffneten sich aufgrund des dokumentierten Abstammungsnachweises und des Inzests eine Reihe rehabilitierender Hilfsmaßnahmen und Möglichkeiten auf Kosten des Staates durch soziale Einrichtungen, die er selbst nicht hätte zahlen können.
Im Sinne des Personenschutzes sehen wir von detaillierten Fallbeschreibungen an dieser Stelle ab, setzen aber unsere Dokumentationsmaterialien mit ausdrücklicher Genehmigung der Inzestgeborenen in unseren Informations-, Vortrags- und Schulungen im Rahmen "geschlossener" Teilnehmergruppen (AdoptionsvermittlerInnen, Jugendamt, Kriminalpolizei, Richter, Staatsanwälte) ein.
Nachfolgend ein Bericht einer weiblichen Inzestgeborenen nach Abstammungsklärung per DNA am Institut für Humangenetik in Tübingen :
"Mein Name ist S.S. Ich bin am XX.XX.XX in Stuttgart zur Welt gekommen.
">In meiner Geburtsurkunde steht "Kindesvater unbekannt". Meine Mutter hat geheiratet, dieser liebe Mensch hat mich adoptiert. Im Alter von ca. 14 Jahren habe ich erfahren, dass ich adoptiert wurde. Es dauerte dann noch mal 15 Jahre, bis meine Mutter mir erzählt hat, dass ich ein Kind Ihres Vaters (meines Vaters) Grossvaters bin. Meine Mutter ist schwer psychisch krank geworden und ich habe auch erfahren, dass ich noch eine Schwester habe, die ebenfalls der Grossvatervater gezeugt hat. Dies hat sehr viele Verwerfungen in unserer Familie hervorgerufen.
">Meine Mutter R. wurde auf Melina eV. aufmerksam, ging zu den Vorträgen von Ulrike M. Dierkes, las ihre Bücher und gab diese an mich weiter. So nahm auch ich Kontakt zum Verein auf. Am 26.02.1999 wurde ich Mitglied im Verein M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V. und konnte mich so mit meiner Entstehungsgeschichte an erfahrene Personen wenden.
Der Verein hat mir geholfen, durch Gespräche, Zusammenkünfte und durch die Kontaktaufnahme zum Humangenetischen Institut in Tübingen, dass ich nach so vielen Jahren die vielen widersprüchlichen Aussagen belegen konnte. Mein Erzeuger ist mein Grossvater. Meine Mutter ist meine Schwester und meine Tanten sind Tantenschwestern. Dies hat nochmalig zu Tumulten geführt und ich bin froh, dass ich heute einen Beweis in der Hand habe.
Denn meine Entstehung wurde vom Erzeuger bis zu seinem Tod geleugnet. Dieses genetische Gutachten war sehr teuer. Ich wünsche dem M.E.L.I.N.A e.V. mehr finanzielle Unterstützung, damit der Verein Inzestbetroffenen wie mir diese Möglichkeit auch ohne die Hilfe der Staatsanwaltschaft finanzieren kann. Wichtig ist auch der intensive Gesprächsaustausch mit den anderen Betroffenen.
Ohne die ausdauernde Hilfe von Ulrike M. Dierkes wäre es mir heute nicht möglich, offen und gelassen über meine Entstehung zu berichten. Es war ein sehr langer Weg bis heute.
S.S.
Niemand ahnte damals, welche Bedeutung die Entdeckung der DNA für viele Bereiche der Gesellschaft, z.B. Abstammungsklärung, Familienforschung, Medizin, sowie Verbrechensaufklärung haben würde.
Die DNA sieht so ähnlich wie eine schier endlose, verdrillte Strickleiter aus. Diese Kette enthält einen Code: den Code zur Herstellung aller Körper-Bausteine. Zwölf Jahre später gelang es, den Code zu entschlüsseln.
Wo aber sind diese Gene?
Man fand heraus, dass die Gene im Zellkern sitzen.
Ein Kind ähnelt zwar mal etwas der Mutter, mal etwas mehr dem Vater, aber: der neugeborene Sprössling ist nie "Ganz die Mama!" oder "Ganz der Papa!", denn es haben immer beide Elternteile ihre Gene zum Kind beigesteuert. Der Zufall steuert es, was wir von Mutter oder Vater oder gar Verwandten der vorherigen Generation erben. Die Figur der Mutter oder die Neigung zu Glatzenbildung vom Vater, die Kurzsichtigkeit des Großvaters?
Gene überspringen eine Generation - erst mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle steht fest, welche Erbanlagen wir von unseren Vorfahren mit auf den Weg bekommen haben.
Schon immer bestand die Vermutung, dass diese Informationen in uns selbst in irgendeiner Form verborgen sind. Man musste nur herausbekommen, wie man dieses Wissen abruft. Prof. Bryan Sykes lehrt als Professor für Genetik am Institut für Molekurlarmedizin der Universität Oxford. Er analysierte das menschliche Erbgut in der Menschheitsgeschichte und fand heraus, dass alle Westeuropäer vom ´Homo sapiens´ abstammen, der in Afrika entstand und Westeuropa als ´Cro-Magnon-Mensch´ besiedelte. Er verdrängte den Neandertaler vollständig und eine Vermischung fand seltsamerweise (vermutlich wegen unterschiedlicher Chromosonenzahl) nicht statt.
Die genetischen Anlagen einer jeden Person können also über zehntausende von Jahren wissenschaftlich zuverlässig zurückverfolgt werden. Die Erbinformationen werden durch die Mütter unverfälscht weitergegeben. Bryan Sykes fand heraus, dass bestimmte Grundmuster der DNA immer wiederkehren.
Wer es ganz genau wissen will, braucht also eine DNA-Analyse. Diese kann man in jedem humanbiologischen Institut bestellen, gibt eine Blutprobe, Hautzellen oder die Speichelprobe ab und wartet auf das Ergebnis.
Nun befürchten viele Menschen eine Offenlegung ihrer persönlichkeitsrelevanten Erbinformationen.
In der Praxis erweist sich jedoch, dass diese Befürchtung unbegründet ist. Die in der Strafprozessordnung (StPO) geregelte Untersuchung zielt lediglich auf die Feststellung der Identität und ggf. des Geschlechts des Spurenlegers. Andere Untersuchungen sind nicht zulässig. Die Erhebung des Identifizierungsmusters und dessen Abgleich mit den Vergleichsdaten (etwa aus einer DNA-Datei) erlaubt über die Geschlechtsbestimmung hinaus keinerlei qualitative Auswertung der in der DNA enthaltenen Erbinformation, sondern ausschließlich eine Überprüfung auf Übereinstimmung oder Abweichung. Einem Missbrauch wird im Bereich des genetischen „Fingerabdrucks“ durch die Anonymisierung der DNA-Proben und die im Gesetz geregelten Anforderungen an den Sachverständigen entgegengewirkt.
Wegen der großen Vorteile der DNA-Analyse bei der Aufklärung von Verbrechen strebt die Bayerische Staatsregierung eine Ausweitung der Anwendbarkeit dieser neuen Methode zur Identifizierung von Straftätern an. Dabei tastet der bayerische Gesetzentwurf die o. g. Schranken nicht an.
25.10.2007, 22.40| PL | einsortiert in: Abstammung | DNA, Identität, Inzest ,