M.E.L.I.N.A e.V.

M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V. - DesignBlog

Blogeinträge (Tag-sortiert)

Tag: Inzest

Nachricht des Jahres!

Frankreich: Inzest künftig wieder eine Straftat


Am 27. Januar wurde in Frankreich ein neues Gesetz beschlossen, wonach Inzest wieder ein Verbrechen ist. Vor 200 Jahren hatte man - während der französischen Revolution - dieses Gesetz aus dem Strafkatalog gestrichen. In Frankreich soll es geschätzte zwei Millionen Inzestopfer geben. 




Bislang wurde Inzest in einen Topf mit Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch geworfen. Durch das neue Gesetz sieht das Strafrecht Inzest als eigenständigen Straftatbestand an. Begründet wurde dies mit der Aussage, dass man ein Tabu auch konkret beim Namen nennen muss, wenn man es bekämpfen will. 




Das neue Gesetz definiert Inzest als Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie, eines kleinen Verwandtenkreises oder durch eine andere Person, die rechtmäßig oder de facto die Autorität über das Opfer ausübt. Dazu gehören Eltern, Geschwister und Partner von Familienangehörigen.


Quelle: Telegraph

Nickname 02.02.2010, 22.54 | (0/0) Kommentare | PL

Gegen Inzest und Kindesmissbrauch


Polen an der Spitze


Das polnische Parlament hat einer schärferen Gesetzgebung gegen Kindesmissbrauch und Inzest zugestimmt.


Als erstes Land in der Europäischen Union sieht es auch die sogenannte “chemische Kastration” für Kinderschänder vor. Auf den Weg gebracht hatte das Gesetz die Regierung des liberalen polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk bereits im vergangenen Jahr. 400 Abgeordnete stimmten nun dafür, einer dagegen, zwei enthielten sich. Justizminister Andzeij Czuma sagte, Polen stehe damit an der Spitze derjenigen in Europa, die pädophiles Verhalten und Verbrechen gegen Kinder nicht tolerieren würden.



Das Gesetz sieht vor, dass ein wegen eines Vergehens an einem Minderjährigen unter 15 Jahren Angeklagter zu bis 15 Jahren Haft verurteilt werden kann, zuvor waren es zwölf.


Außerdem sollen verurteilte Sexualstraftäter Hormonpräparate verabreicht bekommen, die den Sexualtrieb reduzieren.


Quelle: 2009 euronews

Nickname 26.09.2009, 14.58 | (0/0) Kommentare | PL

Abartig-ekelhaft-pervers

Ekliger Inzest-Fall



Mann zeugt mit Stieftochter Kind - und missbraucht es



Neuruppin - Es ist ein Fall, der Ekel und Entsetzen hervorruft. Inzest und Missbrauch in der extremsten Form.


Zuerst zeugte er mit seiner Stieftochter ein Kind, Jahre später verging er sich an dem kleinen Mädchen, das seine Tochter und Enkelin zugleich ist. So schildert die Staatsanwaltschaft den Fall eines 67-jährigen Brandenburgers, der an diesem Montag vor dem Neuruppiner Landgericht steht.


Die Anklage wirft ihm schweren sexuellen Missbrauch in 19 Fällen vor - mögliche Höchststrafe: 15 Jahre Haft. Die Taten sollen sich zwischen 1994 und 1997 ereignet haben. Beim ersten mutmaßlichen sexuellen Missbrauch durch den Großvater sei die Enkelin sieben Jahre alt gewesen. Der Angeklagte wies bislang die Vorwürfe zurück.


Der Neuruppiner Staatsanwaltschaft zufolge steht fest, dass der 67-Jährige das Kind mit seiner Stieftochter gezeugt hat. Der Mann hatte sexuelle Kontakte zu seiner Stieftochter eingeräumt, aber bestritten, sich an ihr vergangen zu haben. Laut Staatsanwaltschaft wäre diese Tat ohnehin verjährt. Verjährt sei auch der mutmaßliche Inzest im Zusammenhang mit der Enkelin, nicht jedoch der Kindesmissbrauch.


Das mittlerweile 21 Jahre alte Opfer hatte im August 2007 Strafanzeige erstattet. Nach Angaben der Ermittler hatte das Jugendamt bereits nach den Taten vom mutmaßlichen Missbrauch des Mädchens erfahren. Eine Anzeige habe es seinerzeit aber nicht gegeben. Dazu sei die Behörde rechtlich auch nicht verpflichtet gewesen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Für die Verhandlung vor dem Landgericht sind zunächst acht Termine anberaumt.


Nickname 13.10.2008, 13.28 | (0/0) Kommentare | PL

Nur wer Leid kennt, kann helfen

Vielen lieben Dank für die Auskunft und ALLES ALLES Gute auch weiterhin für Eure Zukunft und ich hoffe aus ganzem Herzen, dass die emotionalen und körperlichen Folgeschäden der Untaten solch eines Monstervaters irgendwann einmal gestoppt sind durch Aufarbeitung und dass Unbeteiligte es lernen, die Opfer in erster Linie als Menschen anzusehen, die hervorgegangen sind als Siegerinnen und Sieger aus einem bösartigen hinterhältigen ungleichen Kampf oder fast muss man schon sagen Krieg, der seit Jahrhunderten mehr oder weniger im Verborgenen tobt. Jeder Moment den ihr erlebt ist ein solcher Sieg und jeder Moment der Lebensfreude ist ein doppelter und dreifacher Sieg.

In diesem Sinne

A.F.





Liebe Frau Dierkes,


ich danke Ihnen für den Tipp ...


Hier kenne ich überhaupt niemanden.


Es ist ein schwerer Weg, aber der bereits gegangene war die Hölle und ich möchte nicht, in Isolation gesetzt durch meine Familie, so weiterleben müssen.



Viele Grüße

S.Z.






Liebe Frau Dierkes,


Es ist mir wichtig, Ihnen Dankeschön zu sagen.


Liebe Grüsse

H. V.




Liebe Frau Dierkes,


lieben Dank für das Gespräch. Es hat mir gut getan. Ich habe mich verstanden gefühlt. Das ist sehr wichtig. Aber schwer ist es trotzdem. Und ich weiss nicht, ob ich wirklich an die Wahrheit komme und ob ich dann damit leben kann.


Lieben Gruss

E. V.

Nickname 28.03.2008, 23.01 | (0/0) Kommentare | PL

Wer bin ich?

Zur Arbeit unseres Vereines gehört es, bei begründetem Verdacht auf "Abstammung durch Inzest und Inzestverbrechen" im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention daraus geborenen Menschen bei ihrer Abstammungsklärung zu helfen. Gerne informieren wir über Abläufe und Möglichkeiten.

Hierzu gibt es zwei Verfahrensmöglichkeiten. Wir wählen die der Abstammungsklärung.

Gelegentlich suchen auch Männer Rat, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass ihnen ein Inzestkind als "Kuckuckskind" untergeschoben wurde, dann verweisen wir auf die Möglichkeit der Anfechtung der Vaterschaft

Aufgrund langjähriger Beobachtungen "organisierter Verbrechensstrukturen und Manipulationsversuchen" (Abgabe falscher, gefälschter oder verfälschter Angaben, Behinderung u. Unterdrückung von Untersuchungsmaterialien, Urkundenfälschung von Geburtspapieren und Gutachten, Bedrohung von Mitwirkenden wie Inzestopfer, deren Inzestkinder oder andere Zeugen), um eine Aufdeckung des Inzestverbrechens zu verhindern und einem "falschen Kindesvater" die Vaterschaft mitsamt der laufenden Zahlungsverpflichtungen unterzuschieben, um einer evtl. noch möglichen Strafverfolgung zu entgehen, empfehlen wir die "Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern", also vereidigte und rechtsmedizinische Institute.

Auf Wunsch des Inzestbetroffenen helfen wir bei der Kontaktaufnahme zu anderen ergänzenden Beratungsstellen, sowie ermittelnden, also auch kriminalpolizeilichen Einrichtungen oder der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft.

Aufgrund der UN-Kinderrechtskommission und dem Recht auf Wissen um die eigene Abstammung können Staatsanwälte Inzestgeborene bei der Abstammungsklärung unterstützen und in begründeten Fällen eine Abstammungsklärung per DNA durch ein rechtsmedizinisches Institut anordnen.

Selbst wenn das Inzestverbrechen juristisch verjährt sein sollte, helfen diese Instanzen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Hierbei begleiten und betreuen wir den oder die Inzestbetroffenen, falls erwünscht.

Nachfolgend ein Beispiel eines DNA-Abstammungsgutachtens eines männlichen Inzestgeborenen, das auf Anordnung eines Staatsanwaltes am Institut für Blutgruppenforschung in Köln durchgeführt und erstellt wurde:




">Dieses DNA-Abstammungsgutachten bewies die Abstammung eines Inzestgeborenen aus Vater-Tochter-Inzest:

Wie in den meisten Fällen wurde das Kind als "uneheliches Kind der nichtehelichen Kindesmutter, Kindesvater unbekannt" in den behördlichen Geburtspapieren geführt. Erst Jahrzehnte später, nachdem das zugrunde liegende Inzestverbrechen längst verjährt war, wurde die inzestuöse Abstammung des Inzestgeborenen per DNA-Abstammungsgutachten bewiesen.

Zwar war die juristische Strafverfolgung nicht mehr möglich, aber dem Inzestgeborenen eröffneten sich aufgrund des dokumentierten Abstammungsnachweises und des Inzests eine Reihe rehabilitierender Hilfsmaßnahmen und Möglichkeiten auf Kosten des Staates durch soziale Einrichtungen, die er selbst nicht hätte zahlen können.

Im Sinne des Personenschutzes sehen wir von detaillierten Fallbeschreibungen an dieser Stelle ab, setzen aber unsere Dokumentationsmaterialien mit ausdrücklicher Genehmigung der Inzestgeborenen in unseren Informations-, Vortrags- und Schulungen im Rahmen "geschlossener" Teilnehmergruppen (AdoptionsvermittlerInnen, Jugendamt, Kriminalpolizei, Richter, Staatsanwälte) ein.


Nachfolgend Auszug eines DNA-Abstammungsgutachtens einer weiblichen Vater-Tochter-Inzestgeborenen, das auf Initiative des M.E.L.I.N.A e.V. im IHA, Institut für humangenetische Analytik durch Dr. med. Dr. H. Ritter in Tübingen erstellt wurde:
"Die Abstammung von XX von dem Vater der Frau XY ist praktisch erwiesen. Die statistischen Wahrscheinlichkeiten betrafen 99,96 %"


Nachfolgend ein Bericht einer weiblichen Inzestgeborenen nach Abstammungsklärung per DNA am Institut für Humangenetik in Tübingen :


 

"Mein Name ist S.S. Ich bin am XX.XX.XX in Stuttgart zur Welt gekommen.


">

In meiner Geburtsurkunde steht "Kindesvater unbekannt". Meine Mutter hat geheiratet, dieser liebe Mensch hat mich adoptiert. Im Alter von ca. 14 Jahren habe ich erfahren, dass ich adoptiert wurde. Es dauerte dann noch mal 15 Jahre, bis meine Mutter mir erzählt hat, dass ich ein Kind Ihres Vaters (meines Vaters) Grossvaters bin. Meine Mutter ist schwer psychisch krank geworden und ich habe auch erfahren, dass ich noch eine Schwester habe, die ebenfalls der Grossvatervater gezeugt hat. Dies hat sehr viele Verwerfungen in unserer Familie hervorgerufen.


">Meine Mutter R. wurde auf Melina eV. aufmerksam, ging zu den Vorträgen von Ulrike M. Dierkes, las ihre Bücher und gab diese an mich weiter. So nahm auch ich Kontakt zum Verein auf. Am 26.02.1999 wurde ich Mitglied im Verein M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V. und konnte mich so mit meiner Entstehungsgeschichte an erfahrene Personen wenden.


Der Verein hat mir geholfen, durch Gespräche, Zusammenkünfte und durch die Kontaktaufnahme zum Humangenetischen Institut in Tübingen, dass ich nach so vielen Jahren die vielen widersprüchlichen Aussagen belegen konnte. Mein Erzeuger ist mein Grossvater. Meine Mutter ist meine Schwester und meine Tanten sind Tantenschwestern. Dies hat nochmalig zu Tumulten geführt und ich bin froh, dass ich heute einen Beweis in der Hand habe.


Denn meine Entstehung wurde vom Erzeuger bis zu seinem Tod geleugnet. Dieses genetische Gutachten war sehr teuer. Ich wünsche dem M.E.L.I.N.A e.V. mehr finanzielle Unterstützung, damit der Verein Inzestbetroffenen wie mir diese Möglichkeit auch ohne die Hilfe der Staatsanwaltschaft finanzieren kann. Wichtig ist auch der intensive Gesprächsaustausch mit den anderen Betroffenen.


Ohne die ausdauernde Hilfe von Ulrike M. Dierkes wäre es mir heute nicht möglich, offen und gelassen über meine Entstehung zu berichten. Es war ein sehr langer Weg bis heute.


S.S.



Rosalind Franklin gelangen 1951 die ersten Röntgenstrukturaufnahmen der DNA. 1953 sahen zwei junge Forscher, James Watson und Francis Crick die Röntgenstrukturaufnahmen von Rosalind Franklin. Sie beschlossen, die Struktur der DNA als Modell nachzubauen. Anhand ihres Modells wurde klar, wie die Bausteine miteinander verbunden sein müssen. Sie wurden, wie Rosalind Franklin, belächelt - dabei haben sie das Geheimnis der Vererbung gelüftet.

Niemand ahnte damals, welche Bedeutung die Entdeckung der DNA für viele Bereiche der Gesellschaft, z.B. Abstammungsklärung, Familienforschung, Medizin, sowie Verbrechensaufklärung haben würde.

 

Die DNA sieht so ähnlich wie eine schier endlose, verdrillte Strickleiter aus. Diese Kette enthält einen Code: den Code zur Herstellung aller Körper-Bausteine. Zwölf Jahre später gelang es, den Code zu entschlüsseln.


Wo aber sind diese Gene?


Man fand heraus, dass die Gene im Zellkern sitzen.

Ein Kind ähnelt zwar mal etwas der Mutter, mal etwas mehr dem Vater, aber: der neugeborene Sprössling ist nie "Ganz die Mama!" oder "Ganz der Papa!", denn es haben immer beide Elternteile ihre Gene zum Kind beigesteuert. Der Zufall steuert es, was wir von Mutter oder Vater oder gar Verwandten der vorherigen Generation erben. Die Figur der Mutter oder die Neigung zu Glatzenbildung vom Vater, die Kurzsichtigkeit des Großvaters?
Gene überspringen eine Generation - erst mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle steht fest, welche Erbanlagen wir von unseren Vorfahren mit auf den Weg bekommen haben.

 

Schon immer bestand die Vermutung, dass diese Informationen in uns selbst in irgendeiner Form verborgen sind. Man musste nur herausbekommen, wie man dieses Wissen abruft. Prof. Bryan Sykes lehrt als Professor für Genetik am Institut für Molekurlarmedizin der Universität Oxford. Er analysierte das menschliche Erbgut in der Menschheitsgeschichte und fand heraus, dass alle Westeuropäer vom ´Homo sapiens´ abstammen, der in Afrika entstand und Westeuropa als ´Cro-Magnon-Mensch´ besiedelte. Er verdrängte den Neandertaler vollständig und eine Vermischung fand seltsamerweise (vermutlich wegen unterschiedlicher Chromosonenzahl) nicht statt.


Die genetischen Anlagen einer jeden Person können also über zehntausende von Jahren wissenschaftlich zuverlässig zurückverfolgt werden. Die Erbinformationen werden durch die Mütter unverfälscht weitergegeben. Bryan Sykes fand heraus, dass bestimmte Grundmuster der DNA immer wiederkehren.


Wer es ganz genau wissen will, braucht also eine DNA-Analyse. Diese kann man in jedem humanbiologischen Institut bestellen, gibt eine Blutprobe, Hautzellen oder die Speichelprobe ab und wartet auf das Ergebnis.

Nun befürchten viele Menschen eine Offenlegung ihrer persönlichkeitsrelevanten Erbinformationen.

In der Praxis erweist sich jedoch, dass diese Befürchtung unbegründet ist. Die in der Strafprozessordnung (StPO) geregelte Untersuchung zielt lediglich auf die Feststellung der Identität und ggf. des Geschlechts des Spurenlegers. Andere Untersuchungen sind nicht zulässig. Die Erhebung des Identifizierungsmusters und dessen Abgleich mit den Vergleichsdaten (etwa aus einer DNA-Datei) erlaubt über die Geschlechtsbestimmung hinaus keinerlei qualitative Auswertung der in der DNA enthaltenen Erbinformation, sondern ausschließlich eine Überprüfung auf Übereinstimmung oder Abweichung. Einem Missbrauch wird im Bereich des genetischen „Fingerabdrucks“ durch die Anonymisierung der DNA-Proben und die im Gesetz geregelten Anforderungen an den Sachverständigen entgegengewirkt.

Wegen der großen Vorteile der DNA-Analyse bei der Aufklärung von Verbrechen strebt die Bayerische Staatsregierung eine Ausweitung der Anwendbarkeit dieser neuen Methode zur Identifizierung von Straftätern an. Dabei tastet der bayerische Gesetzentwurf die o. g. Schranken nicht an.




Nickname 25.10.2007, 22.40 | PL

Kontakt:

Tel.:0261-94109115- Melina.eV (at)t-online.de

Spendenkonto: DE69 6005 0101 0002 7048 23

SOLADEST600
Letzter Freistellungsbescheid: 12.01.2024

   

   

   

   
    Mehrere Jahre in Folge erhielt unser Verein die
    Urkunde "Echt gut!" Baden-Württemberg in der
    Kategorie "Soziales Leben"