M.E.L.I.N.A e.V.

M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V. - DesignBlog

Blogeinträge (Tag-sortiert)

Tag: Melina eV

Benefizveranstaltung 2009-2010


Tag der offenen Tür von GES Services, Gangelt




Tag der offenen Tür von GES Services, Gangelt

Erlös des Spielsachenmarktes (1200 €) für M.E.L.I.N.A e.V.


Beim Tag der offenen Tür am 15. November 2009 in Gangelt-Birgden ergriff GES Services bereits zum 6. Mal die Initiative, neben der Firmenpräsentation wieder ein soziales Projekt zu unterstützen. Die Wahl fiel in diesem Jahr auf den M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V., der Inzestopfer und ihre aus Inzestverbrechen geborenen Inzestkinder ermutigt, das Tabu und damit die gesellschaftliche Isolation zu brechen, die Täter anzuzeigen und über das Erlittene zu sprechen.


Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer präsentierten im November wieder einen großen Spielsachenmarkt mit Cafeteria im Bürgerhaus. Die Übergabe des schönen Erlöses von 1200 € fand am 24. Januar 2010 in Geilenkirchen an die Vereinsvorsitzende Ulrike M. Dierkes statt.


Das Foto zeigt das engagierte Team zusammen mit der Firmeninhaberin Gerda Ezilius bei der Spendenübergabe an Ulrike M. Dierkes (Mitte)


Nickname 13.02.2010, 14.34 | (0/0) Kommentare | PL

Danke...

Guten Abend Frau Dierkes,

 

zunächst einmal vielen Dank für Ihre sehr schnelle und ausführliche Antwort auf meine gestrige E-mail.

 

Ihre Ausführungen haben mich sehr nachdenklich gemacht, weil Sie sehr pointiert und direkt, vor allem aber offen antworteten.  


In der Hoffnung, dass Sie trotz Ihrer vielen Arbeit noch ein wenig Zeit für sich finden


grüße ich Sie recht herzlich


HJ H.





Guten Abend Frau Dierkes,

 
Dankeschön für Ihr geduldiges Zuhören und Ihre freundliche E-Mail-Reaktion darauf.


Eigentlich hatte ich gar nicht damit gerechnet Sie persönlich am Telefon zu erreichen,


weil ich davon ausging, dass Sie wegen Ihres persönlichen Engagements eigentlich 40-Stunden-Tage bräuchten...

 
umso überraschter war ich,  Ihre Stimme zu hören. Das hat mich total aus dem "Konzept" gebracht. Zum einen, weil ich ungeheuren Respekt vor Ihnen habe.

 
HJ H.




Ach Mensch, ist das schön, sich mit dir auszutauschen! :-) Es tut einfach nur gut! Danke!


Und liebe Grüße zurück
MARY



Nickname 26.08.2008, 08.57 | (0/0) Kommentare | PL

Fragen an eine Fachfrau


Dr. Christine Luckenbach, IHA Institut, Tübingen

Interview mit einer Humangenetikerin



Ulrike M. Dierkes, Autorin und Journalistin, sowie Vorsitzende des M.E.L.I.N.A Inzestkinder e.V. führte für Inzestopfer und Inzestkinder das nachfolgende Interview mit
 Dr. Christine Luckenbach (Humangenetikerin) im IHA, Institut für humangenetische Analytik, Tübingen
  • Dierkes: „Frau Dr. Luckenbach, was macht ein Institut für humangenetische Analytik?“
Dr. Luckenbach: In unserem Institut werden Fragenkomplexe, die sich mit der Klärung von Verwandschaftsverhältnissen beschäftigen, beantwortet. Hierzu gehören beispielsweise Vaterschaftstests, Zwillingsnachweise, Geschwisteruntersuchungen und Abstammungsuntersuchungen unterschiedlichster verwandschaftlicher Zugehörigkeit.
  • Dierkes: “Kann jeder Mensch Ihr Institut kontaktieren?“
Dr. Luckenbach: Ja.
  • Dierkes: „Welche Personengruppe nimmt Kontakt zu Ihrem Institut auf?“
Dr. Luckenbach: Gerichte, Jugendämter, Botschaften, Ausländerbehörden und natürlich viele Privatpersonen (Mütter, Väter, Kinder, Grosseltern, Geschwister...)
  • Jugendämter und Gerichte beauftragen uns mit Vaterschaftsgutachten, Botschaften und Ausländerbehörden mit Familienzusammenführungen aus der gesamten Welt. Die Beauftragung von Privatpersonen ist vielfältig: Aussergerichtliche Vaterschaftsgutachten ,  Klärung der eigenen Abstammung, Nachweis von Inzest, Spendersuche bei bestimmten Krankheiten und  Erbschaftsfragen.
Dierkes: „Eine Person möchte ihre Abstammung klären und sich diesbezüglich beraten lassen. Was können Sie raten?“
  • Dr. Luckenbach: "Diese Person sollte darauf achten, dass sie ein Labor beauftragt, das das KFQA-Siegel besitzt. Eine Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern (KFQA) vergibt dieses Zertifikat (www.KFQA.de) entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammer und des Robert-Koch-Instituts und prüft die Qualität der praktischen Laborarbeit und die Qualifikation der Sachverständigen
Dierkes: „Was ist unbedingt erforderlich?“
  • Dr. Luckenbach: "Eine Probe der zu untersuchenden Person."
Dierkes: „Wie ist die alltägliche oder praktische Herangehensweise?“
  • Dr. Luckenbach: "Dass sich die entsprechende Person an uns wendet, wir diese Person individuell und profesionell beraten und ihr dabei behilflich sind, ihre spezifischen Fragen zu klären..
Dierkes:Angenommen ein Mensch hat eine zunächst unbegründete Ahnung, Zweifel oder einen vagen Verdacht bzgl. seiner Abstammung. Allgemein oder auch konkret fallbezogen. Was würden Sie einem solchen Menschen raten?“
  • Dr. Luckenbach:"Aus unserer Erfahrung kann ich berichten, dass aufkommende Zweifel an der eigenen Abstammung eine sehr bestimmende Kraft entwickeln und immer wieder zurückkehren. Trotzdem sollte man sich vorher überlegen, wie man die unterschiedlichen „Abstammungsergebnisse“ verkraftet. Für die meisten Personen ist laut der Aussage der Betroffenen eine Klärung insofern wohltuend, dass man sich endlich eindeutig damit auseinandersetzen kann.
Dr. Luckenbach: „Es gibt ja sicherlich verschiedene Aufgabenstellungen oder auch Konstellationen, mit denen Sie täglich konfrontiert werden. Was ist die häufigste Fragestellung?“ Die häufigste Fragestellung ist die nach der Vaterschaft.
  • Dierkes:Sicherlich erfahren Sie begleitend und zwangsläufig viele Schicksale. Gibt es eines, an das Sie sich besonders gut erinnern können? Das Sie einfach nie vergessen haben?“
Dr. Luckenbach: Ja, da gibt es sehr viele.
  • Dierkes: Wurden Sie in Ihrem Institut auch schon mit Manipulationsversuchen konfrontiert, sei es, dass jemand das Ergebnis verhindern oder gar verfälschen wollte, weil durch das Ergebnis Unannehmlichkeiten zu erwarten waren?“
Dr. Luckenbach:"Ja."
  • Dierkes: "Was kostet das günstigste Abstammungsgutachten? Oder DNA-Analyse?"
Dr. Luckenbach: "450-. Euro für die Untersuchung von einfachen Mutter, Kind und Mann-Fällen. Liegen  der Klärung der Abstammung komplexe Verwandschaftsverhältnisse zugrunde, z. B. bei Inzestfällen oder steht die zu untersuchende Person nicht zur Verfügung (Defizienzfälle) muss der Untersuchungsumfang erweitert werden, was auch die Kosten erhöht ( mind. 360.—Euro pro Person)."
  • Dierkes: Was halten Sie davon oder halten Sie es für möglich, einem Neugeborenen die Daten seiner Abstammung bereits mit auf den Weg geben zu können? Wäre dies eine vorstellbare und praktizierbare Lösung, durch die sich viele Lücken bereits schließen oder auch Verbrechen aufdecken ließen, bevor solche verjährt wären?
Dr. Luckenbach: "Es ist auf jeden Fall prinzipiell und ohne grossen Aufwand möglich, Neugeborenen ihre Abstammung mit auf den Weg zu geben. Die Vor- und Nachteile einer solchen Lösung müssen gut abgewägt werden. Sicherlich können aufwendige, schleppende und verjährte „Verfahren“ auf diese Weise umgangen werden und Inzucht schneller nachgewiesen werden. Auf jeden Fall hat jeder Mensch das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung."
 

Vielen Dank für Ihr Interview! 


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Dr. Christine Luckenbach
IHA ___________________________Tuebingen/Germany
Institut fuer humangenetische Analytik
Mohlstr. 26, D-72074 Tuebingen

Nickname 01.05.2008, 18.42 | PL

Ulrike's Literatur-Empfehlung


Ulrike's Literatur-Empfehlungen














/Klees_Rez_GeschwInzest.pdf">Geschwisterinzest-Rezension






Monika Gerstendörfer

Der verlorene Kampf um die Wörter





 

Buchrezension von Ulrike M. Dierkes






Ist es Ihnen auch schon so ergangen, dass Sie eine Nachricht mehrmals lesen mussten, um sie zu verstehen? Nicht, weil sie etwa in einer fremden Sprache formuliert wurde. Sie mussten sie mehrmals lesen, weil sie aus Opfern TäterInnen machte und aus Tätern Opfer werden ließ. Es dauerte, bis Sie den ganzen Text gelesen hatten. Weil eine einzige Formulierung schlicht falsch gewählter Worte folglich die Tatsachen verdrehte, die eigentliche Aussage verfälschte, sogar in eine Falschnachricht verdrehte und den Nichtwissenden obendrein manipulierte und verwirrte. Sprache kann zur Verständigung und zum Verstehen beitragen, falsch gewählt kann sie verletzen, ja tödliche Missverständnisse provozieren!



Im Zeitalter der Information und Kommunikation wird es nicht nur immer schwerer, der Flut der täglichen Nachrichten und Schlagzeilen zu folgen, sondern nicht selber Opfer durch eine Manipulation, falsch angewandte Worte, Sprachschlampereien und verbale Schlammschlachten zu werden..



Sprache verrät. Den, der spricht und den, der schweigt. Den, der formuliert und den, der schreibt. Sobald es um sexualisierte Gewalt geht, setzen Schweigen und Sprachlosigkeit ein oder eine Verkehrung der Tatsachen. Ein Täter hatte eine schlechte Kindheit, die ihn zum Täter werden ließ, was ihn entschuldigt, während sein Opfer entwürdigt und infrage gestellt, in der Öffentlichkeit vorgeführt und zerstört wird.



Sprache ist nicht beliebig auswechselbar. Ein Wort ist ein Wort. Eine genaue Bezeichnung. Alles hat einen Namen.



Das Buch der Dipl.-Psychologin Monika Gerstendörfer ist mehr als ein Kampf um verlorene Worte. Es ist ein Arbeitsbuch, ein Sprachbuch, das deutliche Worte spricht und klare Botschaften vermittelt. Es ist ein Buch, das in jede Bibliothek, Schule und Redaktion, auf jeden Schreibtisch gehört. Es sollte als Sprachbibel in allen Bereichen unseres sprachlichen Alltags Pflicht werden. Überall dort, wo Menschen mit Sprache umgehen, beruflich Nachrichten formulieren müssen. In Bereichen, in denen Sprachgeübte täglich um angemessene Worte bemüht sind und manchmal nicht mehr wissen, was sie noch sagen sollen.



Es ist kein Buch, das man "nebenbei durchliest". Es ist ein Buch, das man immer wieder zur Hand nehmen wird. Das Vorwort der Psychotherapeutin Michaela Huber geht fünf komplexen Teilen voraus, die durch unseren sprachgewaltigen Alltag führen und keine Berührungsängste kennen. Anhand praktischer Beispiele sprechen die einzelnen Kapitel verschiedener Themengebiete das aus, was gesagt werden muss. Was längst überfällig ist.



Ungeschönt, ja schonungslos prangern zahlreiche Beispiele die Doppelbödigkeit und Perfidität der Tages- und Sensationspresse, unseres Alltags an. Es ist ein unbequemes Buch, aber leicht zu lesen und zu verstehen, wer dies will.



Wer dies nicht will und danach noch blöd liest, dem wird auch kein anderes Buch helfen. Wer nicht verstehen will, legt wahrscheinlich keinen Wert darauf, verstanden zu werden, wenn´s mal um eigene ganz persönliche Anliegen geht.


© Ulrike M. Dierkes


Broschiert: 171 Seiten
Verlag: Junfermannsche Verlagsbuchhandlung GmbH & Co. KG;
Auflage: 1 (7. März 2007)

Sprache: Deutsch
ISBN-10: 3873876418
ISBN-13: 978-3873876415
Größe und/oder Gewicht: 24 x 16,6 x 1,4 cm
Preis: 19,50 €



Mirella Roemer



Kids for Kids






kids for kids


Die 1990 geborene Mirella Roemer hat ein Buch herausgegeben. Nicht irgendeins, sondern zur UN-Kinderrechtskonvention. Sie rief Kinder aus allen Regionen der Bundesrepublik, der Schweiz und Österreich auf, Texte in unterschiedlichen Formen einzusenden. Es kamen fast hundert Beiträge zusammen, Lyrik und Geschichten aus dem Alltag von Kindern.



Kinderfreundlichkeit. Kinderrechte. Wohlklingende Schlagworte und leere Worthülsen. Kinderrechte werden in den meisten Fällen, wenn überhaupt, von Erwachsenen aufgegriffen und verfolgt, liegen also schon allein daher in ihren Händen. In der Macht Erwachsener.


1989 hat die UN die Rechte von Kindern in einem Dokument formuliert. 192 Staaten haben diesem Dokument zugestimmt und sich damit den Forderungen verpflichtet.



Ganz ohne Erwachsene ging es nicht. Die Herausgeberin, Schülerin eines Gymnasiums, bat Firmen um finanzielle Unterstützung, eine Gemeinde um Räume für eine Schreibwerkstatt und einen Kinderkanal um Begleitung des Projektes.

Bevor die Kinder mit ihren Texten zu Wort kommen, zählt die zum Erscheinungsdatum des Buches amtierende Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt die Errungenschaften der Arbeit dieses Landes. Wer es nicht besser weiss, würde glauben, Deutschland sei eine gewaltfreie Zone, ein paradiesisches Land. Sind doch immerhin Behörden, Einrichtungen und Engagierte tagein tagaus damit beschäftigt, die von der UN formulierten Kinderrechte umzusetzen. Was also will man mehr?

Mirella Roemer bringt es in ihrer Einleitung nüchterner und wohl auch realistisch auf den Nenner: "Seht doch hin! Tut doch etwas!"

Wer dieses tut, weiss um die Missstände, sobald es um Kinder-und Menschenrechte geht. Kann aus der Realität berichten. So wie es nämlich die Teilnehmenden, die Kinder in ihren Texten tun.

 

Z.B. Caroline: "Manche Menschen sind nicht gut auf das Thema zu sprechen. Gleichberechtigung hat für sie keinen Stellenwert, nur ihre eigene Hautfarbe, Religion, Sitten und Bräuche sind die richtigen."

Oder die Geschichte von Rebecca. Sie schildert in ihrem Text die schlechte Behandlung des türkischen Mädchens Fatima, weil dieses ein Kopftuch trägt.

In den Texten spiegelt sich das Erlebte wider. Nämlich das Bemühen einer überforderten Gesellschaft und Politik, die mit gutgemeinten Parolen wie "Keine Gewalt an Schulen" wahrscheinlich sogar überzeugt sind, alles getan zu haben.

Alfred Büngen, der Verleger, formuliert es treffend: "In einer Gesellschaft, in der das Ideal Schönheit und Gesundheit gilt, in der Krankheit und Tod weitgehendst ausgeblendet werden, kann es nur eingeschränkt einen "normalen" Umgang mit Menschen, zum Beispiel mit Behinderungen geben."

Roland schildert "einen Tag, wie jeder andere", mit Schlägereien, die zum Schulalltag gehören und Sven von einem Jungen, der immer dicker wird und deswegen verhöhnt wird.

Geschichten, von Kindern geschrieben, die von Ausgrenzung, Mobbing, Kinderhandel, Kindesmisshandlung und einem von Erwachsenen beherrschten und reglementierten Alltag berichten.

Die Ehrlichkeit dieses gelungenen Buches liegt in der unverblümten Art und Weise, mit der Kinder die Geschehnisse beschreiben. Sie erfinden nichts, brauchen keine Phantasie, sie faseln nicht herum, nehmen keine Rücksicht auf (politische) Interessen, Personen oder Programme.


10 Kapitel widmen sich dem Recht auf Gleichheit, Recht auf Gesundheit, Recht auf Bildung und Information, Recht auf Freizeit und Erholung, Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit, Recht auf gewaltfreie Erziehung, Recht auf Privatsphäre, Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht, Recht auf elterliche Fürsorge, Recht auf Träume.

Jedes genannte Kapitel wird mit einem Text Prominenter eingeleitet. Dies müsste nicht sein, wirkt aber nicht störend, weil es sich locker liest. Wie zum Beispiel Elke Heidenreich "Über Privatsphäre" oder Marietta Slomka´s Betrachtung über den Luxus des Rechts auf Bildung, Meinung und Pressefreiheit. Auszüge aus Reinhard Mey´s CD "Menschenjunges" und Rolf Zuckowsky´s CD "Wir sind Kinder" tragen zur ernsten Unterhaltung des Themas bei.

Die Erwachsenenbeiträge hätten nicht sein müssen. Das Buch lebt durch die Texte der Kinder. Auch ohne Beiträge Prominenter hätte es nichts von seiner erfrischenden Leichtigkeit und seiner starken Aussagekraft eingebüßt. Ganz im Gegenteil, die Beiträge der Kinder rufen bei aller Treffsicherheit Freude hervor. Nämlich Hoffnung auf eine Generation, die trotz wohlformulierter Sätze einer UN die Missstände und deren Ursachen durchschaut.

 

Ein empfehlenswertes Werk, ideal im Schulunterricht, um an das Thema Kinder-und Menschenrechte heranzuführen. Soweit dies nötig ist. Eigentlich müsste es Pflichtlektüre für Erwachsene, vor allen Dingen PolitikerInnen sein. Bleibt zu hoffen, dass diese die Beiträge der Kinder auch wirklich gelesen haben oder dieses schleunigst nachholen. Zur eigenen Fort-und Herzensbildung zum Thema Kinder-und Menschenrechte.


©Ulrike M. Dierkes



kids for kids
Kinder schreiben für Kinder,
damit Erwachsene verstehen

Mirella Roemer (Hrg).

295 S., 12 €
Geest-Verlag, Vechta
ISBN 3-937844-76-7



" style="font-weight:bold;color:#ffffff;font-style:italic;font-size:large">Lara Andriessen


Blutiger Sonnenaufgang






Lara Andriessen schildert in ihrem autobiographischen Roman den sexuellen Missbrauch durch ihren Vater, die Misshandlung durch die Mutter und die Blindheit bzw. Hilflosigkeit des sozialen Umfeldes. Als Kind eines Berliner Polizeibeamten geboren, ist sie vom Babyalter an der Gewalt des Vaters und seiner besitzergreifenden Liebe ausgesetzt. Doch trotz der dramatischen weiteren Stationen dieser Kindheit und Jugend - Leben als Berliner Straßenkind, Heim für schwer erziehbare Mädchen, Ausbruch, Drogen, ungewollte Schwangerschaft und Selbstmordversuch - schafft es Lara, dem Grauen zu entrinnen, sich ein selbstständiges Leben aufzubauen und die schönen Seiten des Lebens zu genießen.


©Ulrike M. Dierkes


Broschiert - 344 Seiten - Becker
 ISBN: 3929480255, 14,80 €




Lara Andriessen

Das selbst gewählte Exil


Erfahrungen mit einem autistischen Kind






 

Eine Frau wird vom eigenen Ehemann vergewaltigt. Das bei dieser Vergewaltigung gezeugte Kind, ein Sohn, wird autistisch geboren. Als weigere es sich, wirklich in dieses Leben zu folgen, lebt es in seiner eigenen Welt. Als sei diese sein einziger, sein eigener Schutz. Für Mutter und Kind beginnt eine Odyssee von Arzt zu Arzt, Einrichtung zu Einrichtung, aber auch Seele zu Seele. Jeder kämpft um seinen eigenen Weg und den gemeinsamen, die eigene Seele und die des anderen. Der Kampf, der eigentlich aussichtslos ist, leitet allmählich und im Laufe all der Jahre zwischen Einsamkeit, Hoffnung und Verzweiflung, Wechselbädern und Rückschlägen eine wundersame Wende ein, die wie ein Wunder anmutet, aber letztlich auf die positive Energie der Frau und Mutter zurückgeht, die nicht aufgibt: Durch ihren und nur durch ihren ganz persönlichen Einsatz, bestehend aus Ausdauer, Disziplin, bedingungsloser Liebe und Zä-higkeit geschieht das Unglaubliche: Der Sohn lernt sprechen, spielen, sich im Alltag zurecht zu finden, schafft die Mittlere Reife und beginnt im Alter von 19 Jahren über seinen eigenen Autismus zu reden.


Lara Andriessen, Jahrgang 1956, drei Kinder, ist mit dieser authentischen Schilderung ein einzigartiges Werk zu einem Thema gelungen, über das man vieles ahnt, doch wenig weiss. Sie hat nicht nur Übermenschliches geleistet und ein scheinbar unabwendbares Schicksal sowohl für sich selbst wie auch ihren Sohn zum Positiven gewendet, sondern mit diesem Buch ein hoffnungsvolles Buch für andere Betroffene, Eltern autistischer Kinder geschaffen. Dafür muss man ihr dankbar sein, ihr gilt höchster Respekt. Ihr ist etwas abseits von medizinischen und psychologischen Erkenntnissen gelungen, was seinesgleichen oft vergeblich sucht.


Das Vorwort der Dipl. Psychologin und Menschenrechtlerin Monika Gerstendörfer fasst das Wunderbare dieses Buches zusammen: “Das Prinzip Hoffnung ist durch diese authentische Geschichte zu neuem Leben erweckt worden!“ Ein Anhang mit Adressen und Hilfen für betroffene Eltern machen dieses Buch zu einem wertvollen Hilfswerk.


(©Ulrike M. Dierkes)


213 Seiten, kartoniert, ISBN 3-929480-60-3
14,80 EUR [D]/26,– sFr



Michaela Huber:

Der innere Garten

Ein achtsamer Weg zur persönlichen Veränderung (Übungen mit CD)





 

Viele Menschen möchten in ihrem Leben etwas ändern, aber wie? Wenn man das Leben als Garten betrachtet, haben wir jeden Tag die Möglichkeit, darin zu arbeiten, zu gestalten und zu verändern. 14 Übungen begleiten dabei und leiten an.



Michaela Huber, Jahrgang 1952, ist psychologische Psychotherapeutin, Supervisorin und Ausbilderin in Traumabehandlung. Sie ist seit deren Gründung 1. Vorsitzende der deutschsprachigen Sektion der ISSD (International Society for the Study of Dissociation) und Mitbegründerin des Zentrums für Psychotraumatologie in Kassel.


Junfermann, 2005.
ISBN 3-87387-582-9
Euro 15,90

Nickname 21.03.2008, 18.37 | (0/0) Kommentare | PL

Sohn vergewaltigt Mutter

Dienstag, 12. Februar 2008, 17:26 Uhr

Sohn vergewaltigt Mutter – 6 Jahre Haft

Ein Sohn (21), der seine Mutter und seine Tante vergewaltigt hat, ist vom Landgericht Trier zu sechs Jahren Jugendhaft verurteilt worden.

Nickname 12.02.2008, 18.40 | (0/0) Kommentare | PL

Opferschutz und Opferrechte

Nickname 05.02.2008, 20.07 | (0/0) Kommentare | PL

Echt gut

Nickname 01.01.2008, 19.37 | (0/0) Kommentare | PL

Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung

Berlin, 11. Juli 2007


Kabinett beschließt Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung


Die Feststellung, von wem ein Kind abstammt, wird künftig erheblich erleichtert. Einen Regelungsvorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen.



Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. Der rechtliche Vater möchte wissen, ob er auch der biologische Vater ist. Das Kind möchte wissen, von wem es abstammt, und zuweilen möchte auch die Mutter Klarheit schaffen. Dieses Klärungsinteresse, so hat das Bundesverfassungsgericht am 13. Februar 2007 entschieden, ist verfassungsrechtlich geschützt.



Es kann keine Lösung sein, die Frage der Abstammung mit Hilfe von heimlichen Gen-Tests zu beantworten. Genetische Daten sind die persönlichsten Informationen, die es über einen Menschen gibt. Heimlich die Haare oder den Speichel eines Kindes in einem Labor prüfen zu lassen, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung klar herausgestellt. Deshalb bieten wir jetzt ein einfaches Verfahren an, das aber sicherstellt, dass die Rechte aller Betroffenen gewahrt bleiben, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.




Nach geltendem Recht kann die Frage der Abstammung problemlos in einem privaten Gutachten geklärt werden, wenn alle Betroffenen einverstanden sind. Sperrt sich allerdings einer der Betroffenen, bleibt nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage (§§ 1600 ff. BGB), die innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Kenntnis der gegen die Vaterschaft sprechenden Umstände erhoben werden muss. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann die Abstammung zwar geklärt werden stellt sich allerdings heraus, dass der rechtliche nicht der biologische Vater ist, wird damit zwangsläufig das rechtliche Band zwischen Vater und Kind zerrissen. Es besteht also bislang keine Möglichkeit, in einem Gerichtsverfahren die Abstammung zu klären, ohne juristische Konsequenzen für die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind fürchten zu müssen. Mit dem neuen Gesetz soll das Verfahren für alle Beteiligten also Vater, Mutter und Kind erleichtert werden.




Bei allem Interesse daran, die Abstammung zu klären, das Kindeswohl muss stets berücksichtigt werden. Häufig wird ein Kind zutiefst verunsichert sein, wenn es erfährt, dass sein rechtlicher Vater nicht der echteVater ist. Das Kind muss daher stabil genug sein, um eine solche Information verkraften zu können. Für Fälle, in denen das nicht gewährleistet ist, sieht unser Gesetzentwurf Härteklauseln vor, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.




Künftig wird es zwei Verfahren geben:


I. Verfahren auf Klärung der Abstammung  

                                

II. Anfechtung der Vaterschaft



I. Anspruch auf Klärung der Abstammung (§ 1598a BGB n. F.)


Die neue Regelung sieht vor, dass Vater, Mutter und Kind jeweils gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung haben. Das heißt, die Betroffenen müssen in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden. Der Anspruch ist im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. Auch Fristen sind nicht vorgesehen.



Wird die Einwilligung versagt, kann sie vom Familiengericht ersetzt werden. Um dem Kindeswohl in außergewöhnlichen Fällen (besondere Lebenslagen und Entwicklungsphasen) Rechnung zu tragen, kann das Verfahren ausgesetzt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Anspruch nicht ohne Rücksicht auf das minderjährige Kind zu einem ungünstigen Zeitpunkt durchgesetzt werden kann.



Beispiel: Das Kind ist durch eine Magersucht in der Pubertät so belastet, dass das Ergebnis eines Abstammungsgutachtens seinen krankheitsbedingten Zustand gravierend verschlechtern könnte (z.B. akute Suizidgefahr). Geht es dem Kind wieder besser, kann der Betroffene einen Antrag stellen, das Verfahren fortzusetzen.



II. Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft (§§ 1600 ff. BGB n.F.)



1. Das Anfechtungsverfahren ist unabhängig von dem Verfahren zur Durchsetzung des Klärungsanspruchs. Das zweifelnde Familienmitglied hat die Wahl, ob es eines oder beide Verfahren, d.h. zunächst Klärungsverfahren und dann Anfechtungsverfahren, in Anspruch nehmen will.



2. Modifikationen der Anfechtungsfrist


a. Für die Anfechtung der Vaterschaft gilt auch in Zukunft eine Frist von zwei Jahren (§1600b BGB). Die Anfechtungsfrist hat zum Ziel einerseits dem Betroffenen eine ausreichende Überlegungsfrist zu verschaffen, und andererseits die Interessen des Kindes am Erhalt gewachsener familiärer Bindungen zu schützen und nach Fristablauf Rechtssicherheit zu schaffen. Für den Betroffenen bedeutet das: Erfährt er von Umständen, die ihn ernsthaft an seiner Vaterschaft zweifeln lassen, muss er seine Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren anfechten. Diese Frist soll gehemmt sein, wenn der Vater ein Verfahren zur Klärung der Abstammung durchführt.



Beispiel:

Das Kind wird im Juni 1998 geboren. Der Ehemann (also der rechtliche Vater) erfährt im Juni 2008, dass seine Ehefrau im Herbst 1997 eine außereheliche Affäre hatte. Gemäß § 1600b BGB hat der Ehemann zwei Jahre Zeit, um seine Vaterschaft anzufechten. Die Frist läuft ab Kenntnis der Umstände, die ihn an seiner Vaterschaft zweifeln lassen also ab Juni 2008. Lässt der Ehemann die Abstammung zunächst gerichtlich klären, wird die Anfechtungsfrist angehalten. Sie läuft erst sechs Monate, nachdem eine rechtskräftige Entscheidung im Klärungsverfahren ergangen ist, weiter.



Ergeht also im Dezember 2008 eine rechtskräftige Entscheidung, läuft die Frist ab Juni 2009 wieder bis Juni 2011.



b. Als Folge des neu geschaffenen Klärungsanspruchs sind häufiger als bisher Fälle denkbar, in denen ein Mann aufgrund eines - legal eingeholten Abstammungsgutachtens sicher weiß, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist, die Anfechtungsfrist aber bereits abgelaufen ist. Um den verschiedenen Interessen der Betroffenen in diesen Konfliktsituationen gerecht zu werden, soll in solchen Fällen ein Neubeginn der Anfechtungsfrist möglich sein. Voraussetzung ist aber, dass die Anfechtung das Wohl des minderjährigen Kindes nicht erheblich beeinträchtigt.



Beispiele:



(1) Der Mann hat bereits seit mehreren Jahren konkrete Zweifel, biologischer Vater des Kindes zu sein. Um dem Kind ein Aufwachsen in der vertrauten Familie zu ermöglichen und die Beziehung zu seiner Frau nicht zu gefährden, lässt er die Zweifel auf sich beruhen. Die Anfechtungsfrist verstreicht. Die Ehe zerbricht trotzdem und der Kontakt zu dem Kind geht verloren. Durch einen Vaterschaftstest im Rahmen eines Klärungsverfahrens gewinnt der Mann Sicherheit, dass er tatsächlich nicht der biologische Vater ist. In einem solchen Fall soll der Vater trotz Fristablauf anfechten können. Nach Kenntnis von dem Abstammungsgutachten bleibt ihm dafür eine Frist von zwei Jahren.




(2) Die Partnerschaft zerbricht nach Ablauf der Anfechtungsfrist. Zwischen dem Mann und dem Kind besteht aber weiterhin eine enge Beziehung. Als die Frau einen neuen Partner findet, fühlt sich der Mann verletzt und will sich rächen. Zudem möchte er das Geld für den Unterhalt sparen. Er ficht seine Vaterschaft an, ohne sich darum zu kümmern, dass das Kind psychisch labil ist. In einem solchen Fall könnte eine erhebliche Beeinträchtigung des Kindeswohls vorliegen, die eine Anfechtung nach Fristablauf ausschließt.



3. Härteklausel zugunsten des Kindes



Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, im Anfechtungsverfahren das Kindeswohl zu wahren. Dies bedeutet darauf zu achten, dass das minderjährige Kind die Anfechtung in der jeweiligen Lebenssituation verkraften kann. In besonderen Härtefällen kann die Anfechtungsmöglichkeit daher zeitweise eingeschränkt werden. Wird die Anfechtungsklage wegen der Härteklausel abgewiesen, ist eine erneute Klage möglich. Die Anfechtungsfrist beginnt in diesem Fall erneut zu laufen.




Beispiel:



Das Kind ist sehr krank. Der Verlust des rechtlichen Vaters wäre zusätzlich eine große Belastung. In einem solchen Fall kann die Anfechtungsklage aufgrund der Härteklausel abgewiesen werden. Nach Rechtskraft des Urteils kann der Vater innerhalb von zwei Jahren (§ 1600b BGB) erneut Anfechtungsklage erheben.



Der Gesetzentwurf ist heute vom Kabinett beschlossen worden und wird jetzt in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Ziel ist es, eine Neuregelung bis zum 31. März 2008 in Kraft zu setzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, binnen dieser Frist ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Abstammung zu schaffen.



Dokumente



RegE_Vaterschaftsfeststellung.pdf



Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz



Nickname 11.07.2007, 13.46 | (0/0) Kommentare | PL

Kontakt:

Tel.:0261-94109115- Melina.eV (at)t-online.de

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    Kategorie "Soziales Leben"