M.E.L.I.N.A e.V.

M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V. - DesignBlog

Blogeinträge (Tag-sortiert)

Tag: Inzest

Herzlich willkommen im MELINA e.V.

Sie sind an einem ausgewählten Ort




aktuell:
Im vergangenen Jahr wurden 17.168 Kinder unter 14 Jahren zu Opfern sexuellen
Missbrauchs. Darunter sind häufig auch sehr junge Kinder: Wie die Daten zeigen,
haben die Polizistinnen und Polizisten in fast jedem siebten Fall Opfer
identifiziert, die noch nicht das sechste Lebensjahr erreicht haben.
Hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17
Jahren stellte die Polizei im vergangenen Jahr 1.211 Opfer fest.

Deutlich gestiegen sind 2022 Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes
kinder- und jugendpornografischer Inhalte. 2022 registrierte die Polizei 42.075
Fälle mit kinderpornografischen Inhalten, 7,4 Prozent mehr als im
Vorjahreszeitraum (2021: 39.171). Um 32,1 Prozent stieg die Zahl mit
jugendpornografischen Inhalten auf 6.746 Fälle (2021: 5.105).

Quelle: Bundeskriminalamt, Pressestelle, 10/2023



aktuell:






NETTOs regionale Spendenaktion 2024
Unser Verein hat bei der Vorauswahl eine 17-wöchige Spendenpartnerschaft
mit einer oder mehreren regionalen NETTO-Filialen gewonnen.
Vom 03.06. bis 28.09. kann in den NETTO-Filialen:
Hauptstr. 50, 56335 Neuhäusel
Auf der Lay 2, 56132 Bad Ems
Arzbacher Straße 73, 56130 Bad Ems
gespendet werden.


logo



Es kann ein Anruf, ein Brief oder eine eMail sein. Die meisten von Inzest/inzestuösem (innerfamiliärem sexuellem) Missbrauch Betroffene und daraus entstandene Menschen suchen Information und Hilfe bei der Abstammungsklärung (Ablauf, Möglichkeiten). Die meisten Betroffenen wünschen individuell Antworten auf ihre Fragen, abgestimmte persönliche Gespräche ohne zeitliche Verbindlichkeit. Sollte darüber hinaus Bedarf an einer Selbsthilfegruppe bestehen, sprechen Sie uns gerne hierauf an.

So schnell vergeht die Zeit:
Am 21.01.2008 wurde der Autorin Ulrike M. Dierkes, Gründerin und Vorsitzende des M.E.L.I.N.A e.V. von der Sozialministerin Dr. Monika Stolz im Sozialministerium Stuttgart das Bundesverdienstkreuz am Bande der BRD verliehen. Im Kreise des Vereinsvorstands, Familie und Freunden, Förderern und Wegbegleitern wurde dieses anerkennende Ereignis gefeiert. Wir sind dankbar, dass die Aktiven der ersten Stunde immernoch aktiv sind.

Inzest-Studie in Frankreich: Verjährung bei familiärem Missbrauch soll wegfallen

Opfer sexueller Gewalt durch Verwandte sollen nicht mehr befürchten müssen, dass die Taten nicht mehr verfolgt werden können. Das empfiehlt eine Expertenkommission in einer groß angelegten Untersuchung.


https://www.tagesspiegel.de/politik/inzest-studie-in-frankreich-verjahrung-bei-familiarem-missbrauch-soll-wegfallen-10794559.html

---


aktuell:
Im vergangenen Jahr wurden 17.168 Kinder unter 14 Jahren zu Opfern sexuellen
Missbrauchs. Darunter sind häufig auch sehr junge Kinder: Wie die Daten zeigen,
haben die Polizistinnen und Polizisten in fast jedem siebten Fall Opfer
identifiziert, die noch nicht das sechste Lebensjahr erreicht haben.
Hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17
Jahren stellte die Polizei im vergangenen Jahr 1.211 Opfer fest.

Deutlich gestiegen sind 2022 Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes
kinder- und jugendpornografischer Inhalte. 2022 registrierte die Polizei 42.075
Fälle mit kinderpornografischen Inhalten, 7,4 Prozent mehr als im
Vorjahreszeitraum (2021: 39.171). Um 32,1 Prozent stieg die Zahl mit
jugendpornografischen Inhalten auf 6.746 Fälle (2021: 5.105).

Quelle: Bundeskriminalamt, Pressestelle, 10/2023



aktuell:
https://www.stern.de/panorama/verbrechen/vergewaltigung-der-schwester--warum-der-anklagepunkt-inzest-fehlt-33138420.html

Der von dpa Aleksandra Bakmaz geschriebene Artikel erschien in mehr als 20 Medien/Tageszeitungen und zitiert die Arbeit des M.E.L.I.N.A e.V.

Diese Website zählt lt. Statistik täglich durchschnittlich 318 Besucher, 811 pro Woche und 868.306 Besucher seit dem ersten Tag


Wir danken den Unterstützern unserer laufenden Vereinsarbeit, zuletzt RPR1 für das Projekt "Sparda-Bank Südwest und RPR 1 unterstützen Vereine"


aktuell:
Geboren aus Inzest? Opfer von Familienmissbrauch und deren Leid. 
Der Talk mit Ulrike M. Dierkes


Eros und Psyche

Podcast
Michal Hulik, Psychologe des Kantonsspitals Luzern interviewt Ulrike M. Dierkes


---

Wir bedanken uns von Herzen bei SWN Herzenssache Neuwied und die Stimmen für unser Engagement
Platz 4 


Im Jahr 2019 wurden laut Kriminalstatistik in Deutschland 15.701 Kinder Opfer sexuellen Missbrauchs.
Die Dunkelziffer liegt deutlich höher. Die meisten Fälle geschehen innerhalb der eigenen Familie. Die Opfer sind also mit den Tätern verwandt. Ein tabuisiertes Familiengeheimnis, Verbrechen an wehrlosen Kindern. 

Missbraucht ein Vater die eigene Tochter oder die Mutter den eigenen Sohn, ist dies inzestuöser sexueller Missbrauch. Während Täter kein Tabu kennen, leiden die Opfer unter dem ihnen auferlegten Schweigegebot durch Täter und Mitwissende. 

Nicht selten werden Mädchen durch Missbrauch und Vergewaltigung schwanger. Unklar ist der Verbleib der aus inzestuösem sexuellen Missbrauch unbedacht gezeugten und geborenen Kinder. Werden sie abgetrieben, weil sie der Beweis dieser Inzestverbrechen sind? Durch Täter getötet? Zur Adoption frei gegeben? Nicht selten werden falsche Angaben zur Vaterschaft in die Geburtspapiere eingetragen, um einer Strafverfolgung bis zur Verjährung zu entgehen.

Inzest ist eine lebenslang emotionale, soziale und traumatisierende Katastrophe, deren vielfältigen Auswirkungen und Folgen nicht rückgängig gemacht werden können. Weder Inzestopfer, noch daraus geborene Kinder haben sich ihr Schicksal ausgesucht. Noch Jahrzehnte später leiden Inzestbetroffene etwa unter posttraumatischen Belastungsstörungen (PTB)oder/und angeborenen genetisch bedingten Deformierungen (etwa Missbildungen innerer Organe).

Bei uns melden sich von Inzest Betroffene, und auch "fälschlich in die Geburtspapiere eingetragene Kindesväter" mit dem Interesse einer Information zur Abstammungsklärung, Begleitung und Enttabuisierung. 

Auf Wunsch referieren wir in Einrichtungen der Frauenhilfen, Jugendhilfen, Kriminalpolizei und Bildungseinrichtungen.


Aus der Presse:
Ein Verein setzt sich für Inzestopfer ein und sensibilisiert für das Thema.


Es kann ein Brief sein, den der Postbote bringt. Manchmal ist es ein Anruf, manchmal eine eMail. Täglich wenden sich von inzestuösen Übergriffen betroffene Menschen an den Verein „M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung“. Hinter jeder Kontaktaufnahme verbirgt sich ein Mensch, der Schlimmes durchleben musste, sich in einer schwierigen Lage befindet und Hilfe benötigt. Der aus Spenden finanzierte Verein gibt diese Unterstützung. So hilft die Organisation beispielsweise Inzestopfern bei juristischen Auseinandersetzungen. Mit Ausstellungen und Lesungen sensibilisiert der Verein die Öffentlichkeit für das Thema Inzest, so wie die schwerwiegenden Folgen für die Opfer. Mit der Vereinsarbeit erhalten Menschen eine Stimme, die sonst oftmals nicht gehört werden. Das Angebot stößt auf großes Interesse: Etwa 2.889 Besucher pro Monat (letzte Statistik April 2020) verzeichnet die Internetseite der Organisation. Für ihren bemerkenswerten Einsatz wurde die Vorsitzende und Vereinsgründerin Ulrike M. Dierkes im Jahr 2008 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. 
 (Quelle: 365 Orte - Eine Reise zu Deutschlands Zukunftsmachern)



Inzest verstößt gegen Naturgesetze. Naturgesetze sind Gesetze, die alle Menschen, unabhängig von gesellschaftlichem und kulturellem Kontext, Rasse oder Religion, gleichermaßen betreffen!!


Inzestkinder leben mitten unter uns - sind Realität!! 
Wir fordern mehr Hilfe für Inzestbetroffene und deren aus Inzestverbrechen geborene InzestKinder!!



Die UN-Kinderrechtskonvention (KRKenglisch Convention on the Rights of the ChildCRC), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990 in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.
---


Die UN-Kinderrechtskonvention

 

Zitat daraus:

Artikel 6 : Jedes Kind hat ein angeborenes Recht auf Leben.

Artikel 7: Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht auf eine Staatsangehörigkeit, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.

Artikel 8 :
Identität : 1.) Jedes Kind hat ein Recht auf seine Identität, das Recht zu wissen, wer es ist, zu welchem Staat es gehört und wer seine Eltern sind. 2.) Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. 

Kinder sind auch Menschen. 

---


...weiterlesen

Nickname 21.01.2024, 18.26 | PL

Tutanchamun war ein Inzestkind

Tutanchamuns Eltern waren Geschwister

Bozen (dpa) - Die Eltern des altägyptischen Pharaos Tutanchamun waren Geschwister. Diese Inzest-Beziehung könnte der Grund für mehrere Missbildungen des legendären Kindkönigs sein, sagte Mumienforscher Albert Zink von der Europäischen Akademie Bozen der dpa. Zink untersuchte gemeinsam mit deutschen und italienischen Forschern 16 Mumien von Mitgliedern der Königsfamilie. Mit Hilfe von Gentests fanden die Wissenschaftler heraus, dass der Vater Tutanchamuns König Echnaton war.

Quelle: FOCUS, Veröffentlicht am 17.02.2010 - 12:53 Uhr

Nickname 17.02.2010, 13.58 | PL

Nachricht des Jahres!

Frankreich: Inzest künftig wieder eine Straftat


Am 27. Januar wurde in Frankreich ein neues Gesetz beschlossen, wonach Inzest wieder ein Verbrechen ist. Vor 200 Jahren hatte man - während der französischen Revolution - dieses Gesetz aus dem Strafkatalog gestrichen. In Frankreich soll es geschätzte zwei Millionen Inzestopfer geben. 




Bislang wurde Inzest in einen Topf mit Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch geworfen. Durch das neue Gesetz sieht das Strafrecht Inzest als eigenständigen Straftatbestand an. Begründet wurde dies mit der Aussage, dass man ein Tabu auch konkret beim Namen nennen muss, wenn man es bekämpfen will. 




Das neue Gesetz definiert Inzest als Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie, eines kleinen Verwandtenkreises oder durch eine andere Person, die rechtmäßig oder de facto die Autorität über das Opfer ausübt. Dazu gehören Eltern, Geschwister und Partner von Familienangehörigen.


Quelle: Telegraph

Nickname 02.02.2010, 22.54 | (0/0) Kommentare | PL

Ein Inzestgeborener berichtet:

Als Genie im Wahnsystem der Tätergesellschaft


Vorwort v. Ulrike M. Dierkes, Autorin/Vorsitzende:

Michael S. (36) ist eines von sieben Inzestkindern eines Inzestverbrechers, der seine eigene Tochter inzestuös missbrauchte. Zwei der Kinder fanden (laut schriftlich vorliegender Zeugenaussagen) schon gleich nach der Geburt den Tod. Ein Kind landete in der Mülltonne, eines wurde angeblich mit einem Stein beschwert im Rhein versenkt. 


Der Täter isolierte die Familie jahrelang. Erst bei der Einschulung fiel den Schulbehörden auf, dass "etwas nicht stimmte". Im Mittelpunkt des Interesses stand aber stets die Vernachlässigung der Schulpflicht, nicht etwa das Inzestverbrechen des Vaters. Er schulte seine Inzestkinder viele Jahre lang selbst und ließ sie nicht zur Schule gehen.


Mit Rücksicht auf noch lebende Personen ersparen wir Ihnen und uns an dieser Stelle weitere detaillierte Beschreibungen, nur soviel:


Seit Michael vor einigen Jahren Mitglied unseres Vereines wurde, begleiten und dokumentieren wir sein Schicksal, die Auswirkungen des Verbrechens und seinen Lebensweg. Dazu gehörte, seine inzestuöse Abstammung mittels DNA-Anaylse in einem rechtmedizinischen Institut zu klären und seine Rechte im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes einzufordern. Doch das Land tut sich immernoch schwer, wenn es um Inzestopfer und daraus geborene Inzestkinder geht. 


Er bat uns ausdrücklich, seinen Bericht an dieser Stelle zu veröffentlichen:


Zu meiner Person:


Ich heiße Michael S. und bin Inzestkind! Durch ein gerichtliches Verfahren habe ich erfahren, das meine Mutter auch gleichzeitig meine Schwester ist und dass mein Vater auch gleichzeitig mein Großvater ist! Mein Vater hat seine Tochter geschwängert und ich bin der lebendige Beweis dafür!!! Traurig genug!!!


Doch es gibt auch etwas erfreuliches über mich! Ich habe zwar einen IQ von 80 und bin damit unterdurchschnittlich intelligent, laut standardisiertem Intelligenztest, aber ich habe trotzdem Aufgaben für Hochbegabte bei diesem standardisierten Intelligenztest gelöst: Nämlich Aufgaben des logischen Denkens. Ich bin also einseitig Hochbegabt, laut standardisiertem Intelligenztest!!! Diesen Test habe ich im Landeskrankenhaus in Bonn gemacht. Auch wenn ich nicht allzu viel von diesen Tests halte, eins ist sicher: Man kann bei einem solchen Intelligenztest nicht besser abschneiden als man ist!!! Man kann aber auf jeden Fall schlechter abschneiden als man ist!!!


Unter Hochbegabten wird teilweise diskutiert, ob ich vielleicht ein Genie sein könnte!!! Und das nicht nur unter Hochbegabten!!!



Zum Schluss noch eine schlechte Nachricht!
Im Jahre 2007 hatte ich eine ganz schlimme Psychose: Nämlich Schizophrenie! Diese war für mich so traumatisch, dass ich auch heute noch darunter leide!!! Genie und Wahnsinn!!!


Copyright: M.E.L.I.N.A e.V.

Nickname 09.01.2010, 13.36 | PL

Gegen Inzest und Kindesmissbrauch


Polen an der Spitze


Das polnische Parlament hat einer schärferen Gesetzgebung gegen Kindesmissbrauch und Inzest zugestimmt.


Als erstes Land in der Europäischen Union sieht es auch die sogenannte “chemische Kastration” für Kinderschänder vor. Auf den Weg gebracht hatte das Gesetz die Regierung des liberalen polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk bereits im vergangenen Jahr. 400 Abgeordnete stimmten nun dafür, einer dagegen, zwei enthielten sich. Justizminister Andzeij Czuma sagte, Polen stehe damit an der Spitze derjenigen in Europa, die pädophiles Verhalten und Verbrechen gegen Kinder nicht tolerieren würden.



Das Gesetz sieht vor, dass ein wegen eines Vergehens an einem Minderjährigen unter 15 Jahren Angeklagter zu bis 15 Jahren Haft verurteilt werden kann, zuvor waren es zwölf.


Außerdem sollen verurteilte Sexualstraftäter Hormonpräparate verabreicht bekommen, die den Sexualtrieb reduzieren.


Quelle: 2009 euronews

Nickname 26.09.2009, 14.58 | (0/0) Kommentare | PL

Pressemitteilung aktuelle Inzestverbrechen

Nickname 29.03.2009, 14.45 | (0/0) Kommentare | PL

Inzestverbrechen

Slowene soll seine 15-jährige Tochter geschwängert haben


Mehrere Parallelen zum Fall Amstetten - Schülerin wartet in Marburger Klinik auf Entbindung



Ljubljana/Wien - Slowenien wird von einem Inzest-Fall erschüttert, der Erinnerungen an das Missbrauchsdrama von Amstetten weckt. In der untersteirischen Stadt Ptuj (Pettau) soll ein Mann seine 15-jährige Tochter mehrere Jahre lang sexuell missbraucht und ein Kind mit ihr gezeugt haben, berichtet das slowenische Internetportal "24ur.com". Nachdem die Schwangerschaft nicht mehr zu verbergen gewesen sei, habe der Mann seine Tochter aus der Grundschule genommen und sie im eigenen Haus eingesperrt.


Quelle: der Standard

ganzer Artikel

Nickname 30.01.2009, 19.42 | (0/0) Kommentare | PL

Inzestverbrechen

Vater schwängerte seine Töchter 19 Mal



Erschienen am 26. November 2008


Wegen jahrelanger Vergewaltigung seiner beiden Töchter ist ein 56 Jahre alter Brite zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Sheffield sah es als erwiesen an, dass der Vater die ältere Tochter innerhalb von 25 Jahren sieben Mal und die jüngere zwölf Mal schwängerte. Richter Alan Goldsack sprach bei der Urteilsverkündung am Dienstag von dem schlimmsten Fall seiner Karriere. Auch der britische Premierminister Gordon Brown äußerte sich entsetzt. Brown kündigte Untersuchungen zu einem möglichen Versagen der Behörden an, da auf mehrere Hilferufe der Familie offenbar nicht reagiert wurde.

 

Ganze Familie lebte in Angst



Der Mann hatte bereits im Jahr 1981 begonnen, seine damals acht und zehn Jahre alten Töchter zu missbrauchen. Später wurden beide mehrfach schwanger. Zwei der sieben Kinder der älteren Tochter überlebten. Von der jüngeren Tochter überlebten fünf Kinder, insgesamt wurde sie zwölf Mal schwanger. Die Ehefrau verließ den Mann Anfang der 90er Jahre, die Mädchen und ein Bruder blieben jedoch beim Vater. Die ganze Familie habe Angst vor dem Vater gehabt, sagte Staatsanwalt Nicholas Campbell vor Gericht. Der Angeklagte war bei der Verhandlung nicht anwesend. Er räumte insgesamt 25 Vergewaltigungen und vier sexuelle Belästigungen ein und muss nun für mindestens neunzehneinhalb Jahre ins Gefängnis.

Sadistisches Vergnügen



Laut Staatsanwaltschaft empfand der Angeklagte sadistisches Vergnügen daran, seine Kinder zu quälen. Eine Tochter sagte demnach aus, er habe oft ihren Kopf an die Flamme ihres Gasofens gedrückt. Einmal habe er seiner älteren Tochter ein Messer an den Hals gehalten und gesagt: "Es wird nie vorbei seien. Du musst tun, was dir gesagt wird." Als die Töchter sich den Vergewaltigungen entziehen wollten, habe er ihnen gedroht, ihre Kinder umzubringen. Fragen nach der Herkunft ihrer Kinder seien sie aus Angst ausgewichen. Die Einnahme der Anti-Baby-Pille habe der Vater den jungen Frauen untersagt.


Töchter zögerlich erleichtert




Nach dem Urteilsspruch äußerten sich die Töchter zögerlich erleichtert: Die Inhaftierung des Vaters bringe ihnen "nur die Sicherheit, dass er uns nicht mehr anfassen wird", hieß es in einer Mitteilung. Das von ihm verursachte Leid werde aber noch jahrelang nachhallen. "Wir müssen nun die Kraft finden, unsere Leben wieder aufzubauen." Ein Vertreter der Anklage sagte nach dem Prozess, das Leiden der Frauen sei "unfassbar" gewesen. Richter Goldsack betonte die besondere Schwere des Verbrechens. Viele seien nach Anhörung der Fakten zu der Ansicht gelangt, dass der Angeklagte nie oder erst im hohen Alter aus dem Gefängnis entlassen werden dürfe. "Ich teile diese Ansicht", sagte der Richter.



"Wie konnte so etwas passieren?"



"Es ist schwer zu verstehen, wie so etwas in der heutigen Gesellschaft geschehen konnte", sagte die Leiterin des Jugendamtes der Stadt, Jayne Ludlum, am Mittwoch. Der Vorsitzende der oppositionellen Liberaldemokraten, Nick Clegg, sagte, der Fall drehe einem "den Magen um". "Wie um Himmels Willen konnte so etwas passieren, ohne dass jemand etwas bemerkt?", so Clegg.


Premier Brown kündigt Untersuchung an



Warum der Missbrauch jahrzehntelang unentdeckt bleiben konnte und Sozialarbeiter erst im Juni von den Geschehnissen erfuhren, wird nun Gegenstand von Ermittlungen. Premier Brown kündigte eine eingehende Untersuchung an. Unter anderem sollen die Schwestern bei einer Not-Hotline um Hilfe gebeten haben. Sie beendeten das Gespräch, als ihnen keine Garantie gegeben wurde, ihre Kinder behalten zu können, ohne den Vater zu nennen. Auch der Bruder der Mädchen, der im Alter von 15 Jahren auszog, berichtete von dem Missbrauch. Eine polizeiliche Ermittlung blieb jedoch ohne Folgen. Zudem entzog sich der Vater offenbar durch regelmäßige Ortswechsel der Verfolgung.

Parallelen zum Inzestfall Amstetten


Der Fall erinnert an den des 73-jährigen Österreichers Josef F., der seine Tochter 24 Jahre lang in ein Kellerverlies seines Hauses in Amstetten gesperrt, sie dort regelmäßig missbraucht und mit ihr sieben Kinder gezeugt haben soll. Das Verbrechen war erst im April aufgedeckt worden.

Nickname 26.11.2008, 18.18 | (0/0) Kommentare | PL

Abartig-ekelhaft-pervers

Ekliger Inzest-Fall



Mann zeugt mit Stieftochter Kind - und missbraucht es



Neuruppin - Es ist ein Fall, der Ekel und Entsetzen hervorruft. Inzest und Missbrauch in der extremsten Form.


Zuerst zeugte er mit seiner Stieftochter ein Kind, Jahre später verging er sich an dem kleinen Mädchen, das seine Tochter und Enkelin zugleich ist. So schildert die Staatsanwaltschaft den Fall eines 67-jährigen Brandenburgers, der an diesem Montag vor dem Neuruppiner Landgericht steht.


Die Anklage wirft ihm schweren sexuellen Missbrauch in 19 Fällen vor - mögliche Höchststrafe: 15 Jahre Haft. Die Taten sollen sich zwischen 1994 und 1997 ereignet haben. Beim ersten mutmaßlichen sexuellen Missbrauch durch den Großvater sei die Enkelin sieben Jahre alt gewesen. Der Angeklagte wies bislang die Vorwürfe zurück.


Der Neuruppiner Staatsanwaltschaft zufolge steht fest, dass der 67-Jährige das Kind mit seiner Stieftochter gezeugt hat. Der Mann hatte sexuelle Kontakte zu seiner Stieftochter eingeräumt, aber bestritten, sich an ihr vergangen zu haben. Laut Staatsanwaltschaft wäre diese Tat ohnehin verjährt. Verjährt sei auch der mutmaßliche Inzest im Zusammenhang mit der Enkelin, nicht jedoch der Kindesmissbrauch.


Das mittlerweile 21 Jahre alte Opfer hatte im August 2007 Strafanzeige erstattet. Nach Angaben der Ermittler hatte das Jugendamt bereits nach den Taten vom mutmaßlichen Missbrauch des Mädchens erfahren. Eine Anzeige habe es seinerzeit aber nicht gegeben. Dazu sei die Behörde rechtlich auch nicht verpflichtet gewesen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Für die Verhandlung vor dem Landgericht sind zunächst acht Termine anberaumt.


Nickname 13.10.2008, 13.28 | (0/0) Kommentare | PL

Inzestverbrechen

 

In Polen soll ein Vater seine Tochter sechs Jahre lang missbraucht und terrorisiert haben.


Zweimal sei sie während dieser Zeit schwanger geworden, berichtete die
heute 21-jährige Alicja am Dienstag in Zeitungs-Interviews. In den Jahren
2005 und 2007 habe sie jeweils einen Jungen zur Welt gebracht. Ihr Vater
habe sie aber gezwungen, die Kinder in einem Krankenhaus abzugeben.
Die Mutter des Inzest-Opfers sagte, der Mann aus Grodzisko im Osten
Polens habe beide Frauen umbringen wollen, falls sie die Polizei
informieren.

Der Mann sitzt seit Montag in Untersuchungshaft und hat laut Fernsehsender
TVP Info bereits zugegeben, seine Tochter sexuell missbraucht zu haben. Er
soll allerdings ausgesagt haben, dass die Tochter ihn dazu ermuntert, ja
sogar gezwungen habe. Die Staatsanwaltschaft wollte zu diesen Berichten
keine Stellung nehmen. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, liegen
Beweise für einen Teil der Straftaten vor. Danach soll der 45-Jährige seine
Tochter im Jahr 2002 zwei Wochen lang und in diesem Jahr mehr als eine
Woche lang eingesperrt und missbraucht haben. Das Opfer sei in einem
Zimmer ohne Klinke und in einem Nebengebäude gefangenen gehalten
worden. Dem Mann droht eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren.


Im Dorf will niemand etwas bemerkt haben. Der 45-Jährige habe im Ort als
tüchtig gegolten und keinen Alkohol getrunken, hieß es.

Nickname 09.09.2008, 08.01 | (0/0) Kommentare | PL

Kontakt:

Tel.:0261-94109115- Melina.eV (at)t-online.de

Spendenkonto: DE69 6005 0101 0002 7048 23

SOLADEST600
Letzter Freistellungsbescheid: 12.01.2024

   

   

   

   
    Mehrere Jahre in Folge erhielt unser Verein die
    Urkunde "Echt gut!" Baden-Württemberg in der
    Kategorie "Soziales Leben"