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Vaterschafts-Klärung

Neue Regeln für Vaterschaftstests


Zwei Gesetzentwürfe zur Abstimmung



Ein neues Gesetz soll es Familien erleichtern, die Abstammung eines Kindes zu klären, ohne dass daraus gleich schwerwiegende rechtliche Konsequenzen entstehen. Hierzu haben Bundesregierung und der Bundesrat jeweils eigene Gesetzentwürfe vorgelegt, über die der Bundestag am Donnerstag abstimmte.


Familie:

Bundestag erleichtert legale Vaterschaftstests



Männer, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, haben künftig ein Recht auf Klärung der Abstammung, dürfen aber keine heimlichen Tests durchführen.


Bei Zweifeln an der Vaterschaft kann die Abstammung eines Kindes künftig leichter überprüft werden, ohne dabei auf heimliche Gentests zurückgreifen zu müssen. Nach dem Gesetz, das der Bundestag heute verabschiedete, kann ein Vaterschaftstest in Zukunft vom Familiengericht veranlasst werden, wenn sich die anderen Betroffenen gegen ein derartiges Gutachten sperren.


Eine heimliche Untersuchung von Haaren oder Speichel des Kindes bleibt aber auch in Zukunft verboten. Mit dem neuen Gesetz könne jeder sein Recht auf Kenntnis der Abstammung durchsetzen, ohne mit einem heimlichen Vaterschaftstest einen Rechtsverstoß zu begehen, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).


In Härtefällen kann Test verweigert werden


Bislang konnte die Abstammung eines Kindes nur dann im Labor überprüft werden, wenn alle Betroffenen zustimmten. Das neue Gesetz räumt Vater, Mutter und Kind gegenüber den jeweils anderen beiden Familienmitgliedern nun ausdrücklich einen Anspruch auf Klärung der Abstammung ein. "Das ist ein guter Tag für all diejenigen Männer, die es bisher schwer hatten, aus ihrer babylonischen Gefangenschaft einer Zahlvaterschaft herauszukommen", sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU).

 

Nickname 21.02.2008, 19.29| (0/0) Kommentare | PL | einsortiert in: | Tags: Vaterschaftstests

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