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Inzest-Auswirkungen-Urteile




URTEIL

Entschädigung für behindertes Inzest-Kind




Wenn ein Vater seine Tochter sexuell missbraucht, hat ein dabei gezeugtes und behindertes Kind Anspruch auf staatliche Gewaltopferentschädigung. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Grundsatzurteil. Voraussetzung sei allerdings, dass das Kind mit Behinderungen auf die Welt komme, die nachweislich durch den Inzest verursacht wurden, urteilten Deutschlands höchste Sozialrichter (Az.: B 9 VG 1/01 R)




URTEIL


Entschädigung für behindertes Inzest-Kind


Dass Sabrina kein Einzelfall ist, ist sicher. Wie viele Kinder jedoch jedes Jahr in Deutschland von sexuell missbrauchten Frauen geboren werden, weiß niemand genau. »Die Dunkelziffer ist enorm hoch«, sagt Ulrike M. Dierkes, Gründerin und Vorsitzende des Vereins »M.E.L.I.N.A.« in Stuttgart, der sich um Hilfe für Inzest-Kinder bemüht. Mehr als 100.000 Mädchen würden jedes Jahr von ihren Angehörigen missbraucht, sagt Dierkes. Aber natürlich setzten Väter, die ihre minderjährigen Töchter geschwängert haben, alles daran, die Tat zu vertuschen - und könnten meist auf das Schweigen von Familie und Nachbarschaft hoffen.



»Wenigstens ein Ansatz«



Auch die Inzest-Kinder selbst meldeten sich aus Angst vor sozialer Ächtung nur selten zu Wort, so die Vereinsvorsitzende. »Das ist eine Minderheit im Schatten der Gesellschaft, die bislang immer durchs Netz gefallen ist.« Wie viel das Urteil des Bundessozialgerichts daran ändern wird, vermag sie nicht einzuschätzen. »Aber es ist wenigstens ein Ansatz, an dem man weiter arbeiten kann.«


Joachim F. Tornau, dpa

Nickname 17.04.2002, 06.57

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