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Ausgewählter Beitrag

Abtreibung nach Inzest?

Frage an Inzestkinder:


Abtreiben oder Austragen?


Im Jahr 2005 wurden in Deutschland 97% der Abtreibungen auf Ersuchen der Frau nach der vom Gesetz vorgeschriebenen Beratung vorgenommen, 3% auf Grund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation (Vergewaltigung, Inzest). Rund 78% der Eingriffe wurden in gynäkologischen Praxen ambulant durchgeführt.


Quelle und ganzer Artikel:
http://www.svss-uspda.ch/de/facts/deutschland.htm


Entgegen der bisherigen kirchlichen Linie hat sich der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz für schärfere Abtreibungsgesetze in seinem Land ausgesprochen. Das Recht auf Leben und die Notwendigkeit seines Schutzes müssten durch eindeutige Vorschriften in der Verfassung garantiert werden...In Polen gilt eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur in drei Fällen möglich: bei Gefahr für das Leben der Mutter, nach Inzest oder Vergewaltigung sowie bei schweren Missbildungen oder Gesundheitsschäden des Kindes.


Quelle und ganzer Artikel:
http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=102276


Diskussionsbeiträge bitte an
Melina.eV@t-online.de


Vielen Dank für alle Diskussionsbeiträge und Rückmeldungen auf diese Frage.
Die Frage, was wäre, wenn es mich oder uns nicht gäbe, wenn oder weil wir abgetrieben worden wären oder würden, rührt mich, an mein Ich. Mit Sicherheit gäbe es mich nicht, wenn die Schwangerschaft rechtzeitig entdeckt worden wäre. So aber gibt es mich. Obwohl jeder Tag ein neuer Kampf um die Existenz und um das seelische Überleben ist, fände ich es schade, wenn es mich nicht gäbe. Schade, dass ich meine Mutter nicht unter schöneren Bedingungen kennenlernen konnte. Und ich hätte all die vielen anderen Inzestkinder nie kennenlernen können. Eine einsame Geschichte, finde ich. Viele haben niemanden, obwohl sie von Vielen umgeben sind. Viele wollen nicht verstehen, weil sie überfordert sind. So kämpft jeder für sich allein, steht mit vielen Nöten und Sorgen alleine, allein gelassen. Aber genau aus diesem Grunde finde ich es gut, dass es so viele Überlebende gibt. So haben wir uns selbst! Und die Anderen, die auch so da sind. Mit den gleichen Fragen an das Leben, Sorgen und Nöten.


viele Grüße
Ulrike M. Dierkes
 


Liebe Ulrike
Ich finde es nicht gut wenn Abtreibung nach Inzest oder Vergewaltigung straffrei bleibt. Ich hatte meinen Sohn nicht abtreiben können.

Viele Grüße
Marie



Hallo Ulrike,

danke für die Anfrage!

Eigentlich heißt es ja, Du sollt nicht töten.

Persönlich denke ich oft anders. Wenn ich nicht leben würde, wäre mir sehr viel Leid erspart geblieben. Übrigens sagt mir meine innere Stimme, dass man versuchte, mich abzutreiben. Denn ich glaube meine Mutter war damals bei einer Engelmacherin ( bin mir nicht sicher ob der Name, Bezeichnung richtig ist) .

Zu mir: Ich weiß bis heute noch nicht ob meine Vermutung richtig ist. Meine Großmutter ist im Juli gestorben. Also wieder einer weniger, der das Geheimnis kennt. Dann die Adoption! Übrigens, 2001 machten die Müllwagen in Essen Werbung auf den Fahrzeugen für Babyklappen. Diese Werbung kam bei mir und anderen Adoptierten gut an.


Deswegen denke ich immer, wenn ich von toten Kindern höre: Sie brauchen sich nicht lebenslang zu plagen. Der Herr hatte Einsicht mit ihnen. Leider darf ich meine persönliche Meinung nicht kundtun. Bei Dir ist es das erste Mal.

Wünsche noch einen schönen Sonntag

Liebe Grüße

Annelie



Es wundert mich nicht, dass die Kirche über solche Themen diskutiert, denn meiner Meinung nach läßt sich die Kirche vom Staat viel zu viel gefallen. Mein Eindruck ist, dass der Staat die Kirche im Würgegriff hat, denn sie ist ja vom Geld her abhängig vom Staat. Aus "Barmherzigkeit" kann ich mir vorstellen, dass sie dies erlauben wird, wenn man sich so ansieht, was mit den Kindern alles passiert. Andererseits wird damit wieder für die Täter eine Tür geöffnet, ihre Opfer zur Abtreibung zu nötigen. Der Staat muss doch andere Wege finden, wie er mit diesem Problem umgeht, wenn man die Opfer nicht mehr in die Psychiatrie einliefern und abstellen kann. Wenn die Opfer abtreiben dürfen, dann braucht man auch den Täter nicht mehr bestrafen. Und bestrafen will man sie nicht, weil bei ihnen
nichts zu holen ist. Ist dir bekannt,was ein Pfarrer an Pension bekommt?? Er wird sich hüten, sich mit dem Staat anzulegen, sonst würde er bald bemerken, wo man ihm schaden kann!! Du kannst überlegen, wie Du willst, überall, wo finanzielle Interessen dahinter stecken, wird Hilfe blockiert.


Viele Grüße

Margret



Das finde ich gelinde gesagt zum Kotzen. Denn ich wäre, wenn ich abgetrieben worden wäre, nicht hier und hätte meine Frau nicht kennen gelernt.
Gruß
Daniel


 

Erstmal vielen Dank für den Diskussions-Anstoß. Wir sagen, die Abtreibung sollte straffrei möglich sein, wenn es die Frau möchte. Zwar gibt es noch die Möglichkeit, das Kind zur Adoption frei zu geben, aber jede Mutter sollte das Für und Wider ohne Druck von Außen abwägen und eine Entscheidung treffen können. Auf jeden Fall sollte sie sich nicht unter Druck und Zwang von Außenstehenden für das Kind entscheiden, was dann zusätzlich zu allen bekannten und genannten Schäden auch noch zu einer Hassliebe führt, wie das bei ungewünschten Kindern oft der Fall ist. Nicht nur bei Inzestkindern. Denn Mutter und Vater ist man lebenslänglich und nicht nur, wenn und so lange es einem gefällt.


viele Grüße
K.R.



Nickname 05.11.2006, 09.30

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Kommentare zu diesem Beitrag

1. von Kirsten

Es muss meiner Ansicht nach immer eine Einzelfallentscheidung bleiben, bei der das erlittene Leid der Betroffenen entsprechend gewürdigt und der Wille der Schwangeren an erste Stelle gestellt werden sollte.
Weder der männlich dominierten Kirche, noch Personen, die aus Unkenntnis Pauschalurteile fällen,sollte hier ein dominantes Entscheidungsrecht eingeräumt werden.
Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass viele, aus Gewaltanwendung entstandene Schwangerschaften aus Scham nicht als Gewalttaten bekannt werden und die tatsächliche Notlage der Schwangeren häufig unerkannt bleibt.
Unter Berücksichtigung der systemischen Verstrickung in Gewalt- und Inzestfamilien wäre eine Verschärfung des Abtreibungsrechts eine weitere Gewaltanwendung gegen betroffene Frauen.
Statt dessen sollte endlich der Opferschutzund und eine nachhaltige Opferhilfe ausgebaut und die gesellschaftlichen Tabus zu diesen Themen abgebaut werden. Jede Maßnahme, die zu einer weiteren Deckung der Täter führt, ist eine weitere Schädigung und Belastung der Opfer.
Ein aus Inzest entstandenes Kind würde sich bei einer Entscheidung pro Abtreibung (im Rückblick)gegen sein eigenens Leben entscheiden. Auf den ersten Blick erscheint es logisch, dass sich so ein Kind gegen Abtreibung entscheiden muß, weil es selbst leben will.
Aber!, wer sich mit dem Thema beschäftigen muss, weiß auch, dass sich diese Kinder häufig lebenslänglich mit der Frage beschäftigen, ob es nicht vielleicht doch besser gewesen wäre, wenn sie nicht hätten leben müssen, jedenfalls dann, wenn sie aus persönlichem Leid in Krisen geraten. Und das kommt nicht selten vor. Entscheidend scheint mir, ob Betroffene den Weg zu einem konstruktiven Umgang mit der Situation und den aus der Situation entstehenden Krisen finden und das wiederum hängt von den, zur Verfügung stehenden Hilfen und der Gesamtsituation im jeweiligen Einzelfall ab. Die Menschenwürde der Mutter darf nicht gegen die Menschenwürde des Kindes ausgespielt werden und ein letztendliches Entscheidungsrecht sollte immer bei der schwangeren Frau verbleiben. Dabei gehe ich davon aus, dass sich eine schwangere Frau die Entscheidung für oder gegen ein Kind niemals leicht machen wird, da sie , egal wie sie sich entscheidet, in jedem Fall lebenslänglich mit den Konsequenzen ihrer Entscheidung leben muß.

vom 05.11.2006, 10.23
Antwort von Nickname:

vielen Dank für den Diskussionsbeitrag!


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