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Eltern können im Normalfall nicht dazu gezwungen werden, Kontakt zu ihren Kindern zu halten. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Vaters entschieden, der jeglichen Umgang mit seinem aus einem Seitensprung stammenden Sohn ablehnt.


Kommentar:

Traurig, aber wahr: Elternliebe, also Mutterliebe oder Vaterliebe lassen sich nicht gesetzlich erzwingen.


Es bestätigt sich, dass der glücklichste Start eines Kindes ins Leben das Erwünschtsein ist.


Dies scheint eine Garantie oder zumndest der Schlüssel zum Luxus der Normalität zu sein.


Stuttgart, 1. April
Ulrike M. Dierkes

Nickname 01.04.2008, 11.08

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