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M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V. - DesignBlog

Blogeinträge (Tag-sortiert)

Tag: Abstammung

Herzlich willkommen im MELINA e.V.

Sie sind an einem ausgewählten Ort




aktuell:
Im vergangenen Jahr wurden 17.168 Kinder unter 14 Jahren zu Opfern sexuellen
Missbrauchs. Darunter sind häufig auch sehr junge Kinder: Wie die Daten zeigen,
haben die Polizistinnen und Polizisten in fast jedem siebten Fall Opfer
identifiziert, die noch nicht das sechste Lebensjahr erreicht haben.
Hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17
Jahren stellte die Polizei im vergangenen Jahr 1.211 Opfer fest.

Deutlich gestiegen sind 2022 Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes
kinder- und jugendpornografischer Inhalte. 2022 registrierte die Polizei 42.075
Fälle mit kinderpornografischen Inhalten, 7,4 Prozent mehr als im
Vorjahreszeitraum (2021: 39.171). Um 32,1 Prozent stieg die Zahl mit
jugendpornografischen Inhalten auf 6.746 Fälle (2021: 5.105).

Quelle: Bundeskriminalamt, Pressestelle, 10/2023



aktuell:






NETTOs regionale Spendenaktion 2024
Unser Verein hat bei der Vorauswahl eine 17-wöchige Spendenpartnerschaft
mit einer oder mehreren regionalen NETTO-Filialen gewonnen.
Vom 03.06. bis 28.09. kann in den NETTO-Filialen:
Hauptstr. 50, 56335 Neuhäusel
Auf der Lay 2, 56132 Bad Ems
Arzbacher Straße 73, 56130 Bad Ems
gespendet werden.


logo



Es kann ein Anruf, ein Brief oder eine eMail sein. Die meisten von Inzest/inzestuösem (innerfamiliärem sexuellem) Missbrauch Betroffene und daraus entstandene Menschen suchen Information und Hilfe bei der Abstammungsklärung (Ablauf, Möglichkeiten). Die meisten Betroffenen wünschen individuell Antworten auf ihre Fragen, abgestimmte persönliche Gespräche ohne zeitliche Verbindlichkeit. Sollte darüber hinaus Bedarf an einer Selbsthilfegruppe bestehen, sprechen Sie uns gerne hierauf an.

So schnell vergeht die Zeit:
Am 21.01.2008 wurde der Autorin Ulrike M. Dierkes, Gründerin und Vorsitzende des M.E.L.I.N.A e.V. von der Sozialministerin Dr. Monika Stolz im Sozialministerium Stuttgart das Bundesverdienstkreuz am Bande der BRD verliehen. Im Kreise des Vereinsvorstands, Familie und Freunden, Förderern und Wegbegleitern wurde dieses anerkennende Ereignis gefeiert. Wir sind dankbar, dass die Aktiven der ersten Stunde immernoch aktiv sind.

Inzest-Studie in Frankreich: Verjährung bei familiärem Missbrauch soll wegfallen

Opfer sexueller Gewalt durch Verwandte sollen nicht mehr befürchten müssen, dass die Taten nicht mehr verfolgt werden können. Das empfiehlt eine Expertenkommission in einer groß angelegten Untersuchung.


https://www.tagesspiegel.de/politik/inzest-studie-in-frankreich-verjahrung-bei-familiarem-missbrauch-soll-wegfallen-10794559.html

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aktuell:
Im vergangenen Jahr wurden 17.168 Kinder unter 14 Jahren zu Opfern sexuellen
Missbrauchs. Darunter sind häufig auch sehr junge Kinder: Wie die Daten zeigen,
haben die Polizistinnen und Polizisten in fast jedem siebten Fall Opfer
identifiziert, die noch nicht das sechste Lebensjahr erreicht haben.
Hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17
Jahren stellte die Polizei im vergangenen Jahr 1.211 Opfer fest.

Deutlich gestiegen sind 2022 Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes
kinder- und jugendpornografischer Inhalte. 2022 registrierte die Polizei 42.075
Fälle mit kinderpornografischen Inhalten, 7,4 Prozent mehr als im
Vorjahreszeitraum (2021: 39.171). Um 32,1 Prozent stieg die Zahl mit
jugendpornografischen Inhalten auf 6.746 Fälle (2021: 5.105).

Quelle: Bundeskriminalamt, Pressestelle, 10/2023



aktuell:
https://www.stern.de/panorama/verbrechen/vergewaltigung-der-schwester--warum-der-anklagepunkt-inzest-fehlt-33138420.html

Der von dpa Aleksandra Bakmaz geschriebene Artikel erschien in mehr als 20 Medien/Tageszeitungen und zitiert die Arbeit des M.E.L.I.N.A e.V.

Diese Website zählt lt. Statistik täglich durchschnittlich 318 Besucher, 811 pro Woche und 868.306 Besucher seit dem ersten Tag


Wir danken den Unterstützern unserer laufenden Vereinsarbeit, zuletzt RPR1 für das Projekt "Sparda-Bank Südwest und RPR 1 unterstützen Vereine"


aktuell:
Geboren aus Inzest? Opfer von Familienmissbrauch und deren Leid. 
Der Talk mit Ulrike M. Dierkes


Eros und Psyche

Podcast
Michal Hulik, Psychologe des Kantonsspitals Luzern interviewt Ulrike M. Dierkes


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Wir bedanken uns von Herzen bei SWN Herzenssache Neuwied und die Stimmen für unser Engagement
Platz 4 


Im Jahr 2019 wurden laut Kriminalstatistik in Deutschland 15.701 Kinder Opfer sexuellen Missbrauchs.
Die Dunkelziffer liegt deutlich höher. Die meisten Fälle geschehen innerhalb der eigenen Familie. Die Opfer sind also mit den Tätern verwandt. Ein tabuisiertes Familiengeheimnis, Verbrechen an wehrlosen Kindern. 

Missbraucht ein Vater die eigene Tochter oder die Mutter den eigenen Sohn, ist dies inzestuöser sexueller Missbrauch. Während Täter kein Tabu kennen, leiden die Opfer unter dem ihnen auferlegten Schweigegebot durch Täter und Mitwissende. 

Nicht selten werden Mädchen durch Missbrauch und Vergewaltigung schwanger. Unklar ist der Verbleib der aus inzestuösem sexuellen Missbrauch unbedacht gezeugten und geborenen Kinder. Werden sie abgetrieben, weil sie der Beweis dieser Inzestverbrechen sind? Durch Täter getötet? Zur Adoption frei gegeben? Nicht selten werden falsche Angaben zur Vaterschaft in die Geburtspapiere eingetragen, um einer Strafverfolgung bis zur Verjährung zu entgehen.

Inzest ist eine lebenslang emotionale, soziale und traumatisierende Katastrophe, deren vielfältigen Auswirkungen und Folgen nicht rückgängig gemacht werden können. Weder Inzestopfer, noch daraus geborene Kinder haben sich ihr Schicksal ausgesucht. Noch Jahrzehnte später leiden Inzestbetroffene etwa unter posttraumatischen Belastungsstörungen (PTB)oder/und angeborenen genetisch bedingten Deformierungen (etwa Missbildungen innerer Organe).

Bei uns melden sich von Inzest Betroffene, und auch "fälschlich in die Geburtspapiere eingetragene Kindesväter" mit dem Interesse einer Information zur Abstammungsklärung, Begleitung und Enttabuisierung. 

Auf Wunsch referieren wir in Einrichtungen der Frauenhilfen, Jugendhilfen, Kriminalpolizei und Bildungseinrichtungen.


Aus der Presse:
Ein Verein setzt sich für Inzestopfer ein und sensibilisiert für das Thema.


Es kann ein Brief sein, den der Postbote bringt. Manchmal ist es ein Anruf, manchmal eine eMail. Täglich wenden sich von inzestuösen Übergriffen betroffene Menschen an den Verein „M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung“. Hinter jeder Kontaktaufnahme verbirgt sich ein Mensch, der Schlimmes durchleben musste, sich in einer schwierigen Lage befindet und Hilfe benötigt. Der aus Spenden finanzierte Verein gibt diese Unterstützung. So hilft die Organisation beispielsweise Inzestopfern bei juristischen Auseinandersetzungen. Mit Ausstellungen und Lesungen sensibilisiert der Verein die Öffentlichkeit für das Thema Inzest, so wie die schwerwiegenden Folgen für die Opfer. Mit der Vereinsarbeit erhalten Menschen eine Stimme, die sonst oftmals nicht gehört werden. Das Angebot stößt auf großes Interesse: Etwa 2.889 Besucher pro Monat (letzte Statistik April 2020) verzeichnet die Internetseite der Organisation. Für ihren bemerkenswerten Einsatz wurde die Vorsitzende und Vereinsgründerin Ulrike M. Dierkes im Jahr 2008 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. 
 (Quelle: 365 Orte - Eine Reise zu Deutschlands Zukunftsmachern)



Inzest verstößt gegen Naturgesetze. Naturgesetze sind Gesetze, die alle Menschen, unabhängig von gesellschaftlichem und kulturellem Kontext, Rasse oder Religion, gleichermaßen betreffen!!


Inzestkinder leben mitten unter uns - sind Realität!! 
Wir fordern mehr Hilfe für Inzestbetroffene und deren aus Inzestverbrechen geborene InzestKinder!!



Die UN-Kinderrechtskonvention (KRKenglisch Convention on the Rights of the ChildCRC), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990 in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.
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Die UN-Kinderrechtskonvention

 

Zitat daraus:

Artikel 6 : Jedes Kind hat ein angeborenes Recht auf Leben.

Artikel 7: Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht auf eine Staatsangehörigkeit, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.

Artikel 8 :
Identität : 1.) Jedes Kind hat ein Recht auf seine Identität, das Recht zu wissen, wer es ist, zu welchem Staat es gehört und wer seine Eltern sind. 2.) Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. 

Kinder sind auch Menschen. 

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Nickname 21.01.2024, 18.26 | PL

Fragen an eine Fachfrau


Dr. Christine Luckenbach, IHA Institut, Tübingen

Interview mit einer Humangenetikerin



Ulrike M. Dierkes, Autorin und Journalistin, sowie Vorsitzende des M.E.L.I.N.A Inzestkinder e.V. führte für Inzestopfer und Inzestkinder das nachfolgende Interview mit
 Dr. Christine Luckenbach (Humangenetikerin) im IHA, Institut für humangenetische Analytik, Tübingen
  • Dierkes: „Frau Dr. Luckenbach, was macht ein Institut für humangenetische Analytik?“
Dr. Luckenbach: In unserem Institut werden Fragenkomplexe, die sich mit der Klärung von Verwandschaftsverhältnissen beschäftigen, beantwortet. Hierzu gehören beispielsweise Vaterschaftstests, Zwillingsnachweise, Geschwisteruntersuchungen und Abstammungsuntersuchungen unterschiedlichster verwandschaftlicher Zugehörigkeit.
  • Dierkes: “Kann jeder Mensch Ihr Institut kontaktieren?“
Dr. Luckenbach: Ja.
  • Dierkes: „Welche Personengruppe nimmt Kontakt zu Ihrem Institut auf?“
Dr. Luckenbach: Gerichte, Jugendämter, Botschaften, Ausländerbehörden und natürlich viele Privatpersonen (Mütter, Väter, Kinder, Grosseltern, Geschwister...)
  • Jugendämter und Gerichte beauftragen uns mit Vaterschaftsgutachten, Botschaften und Ausländerbehörden mit Familienzusammenführungen aus der gesamten Welt. Die Beauftragung von Privatpersonen ist vielfältig: Aussergerichtliche Vaterschaftsgutachten ,  Klärung der eigenen Abstammung, Nachweis von Inzest, Spendersuche bei bestimmten Krankheiten und  Erbschaftsfragen.
Dierkes: „Eine Person möchte ihre Abstammung klären und sich diesbezüglich beraten lassen. Was können Sie raten?“
  • Dr. Luckenbach: "Diese Person sollte darauf achten, dass sie ein Labor beauftragt, das das KFQA-Siegel besitzt. Eine Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern (KFQA) vergibt dieses Zertifikat (www.KFQA.de) entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammer und des Robert-Koch-Instituts und prüft die Qualität der praktischen Laborarbeit und die Qualifikation der Sachverständigen
Dierkes: „Was ist unbedingt erforderlich?“
  • Dr. Luckenbach: "Eine Probe der zu untersuchenden Person."
Dierkes: „Wie ist die alltägliche oder praktische Herangehensweise?“
  • Dr. Luckenbach: "Dass sich die entsprechende Person an uns wendet, wir diese Person individuell und profesionell beraten und ihr dabei behilflich sind, ihre spezifischen Fragen zu klären..
Dierkes:Angenommen ein Mensch hat eine zunächst unbegründete Ahnung, Zweifel oder einen vagen Verdacht bzgl. seiner Abstammung. Allgemein oder auch konkret fallbezogen. Was würden Sie einem solchen Menschen raten?“
  • Dr. Luckenbach:"Aus unserer Erfahrung kann ich berichten, dass aufkommende Zweifel an der eigenen Abstammung eine sehr bestimmende Kraft entwickeln und immer wieder zurückkehren. Trotzdem sollte man sich vorher überlegen, wie man die unterschiedlichen „Abstammungsergebnisse“ verkraftet. Für die meisten Personen ist laut der Aussage der Betroffenen eine Klärung insofern wohltuend, dass man sich endlich eindeutig damit auseinandersetzen kann.
Dr. Luckenbach: „Es gibt ja sicherlich verschiedene Aufgabenstellungen oder auch Konstellationen, mit denen Sie täglich konfrontiert werden. Was ist die häufigste Fragestellung?“ Die häufigste Fragestellung ist die nach der Vaterschaft.
  • Dierkes:Sicherlich erfahren Sie begleitend und zwangsläufig viele Schicksale. Gibt es eines, an das Sie sich besonders gut erinnern können? Das Sie einfach nie vergessen haben?“
Dr. Luckenbach: Ja, da gibt es sehr viele.
  • Dierkes: Wurden Sie in Ihrem Institut auch schon mit Manipulationsversuchen konfrontiert, sei es, dass jemand das Ergebnis verhindern oder gar verfälschen wollte, weil durch das Ergebnis Unannehmlichkeiten zu erwarten waren?“
Dr. Luckenbach:"Ja."
  • Dierkes: "Was kostet das günstigste Abstammungsgutachten? Oder DNA-Analyse?"
Dr. Luckenbach: "450-. Euro für die Untersuchung von einfachen Mutter, Kind und Mann-Fällen. Liegen  der Klärung der Abstammung komplexe Verwandschaftsverhältnisse zugrunde, z. B. bei Inzestfällen oder steht die zu untersuchende Person nicht zur Verfügung (Defizienzfälle) muss der Untersuchungsumfang erweitert werden, was auch die Kosten erhöht ( mind. 360.—Euro pro Person)."
  • Dierkes: Was halten Sie davon oder halten Sie es für möglich, einem Neugeborenen die Daten seiner Abstammung bereits mit auf den Weg geben zu können? Wäre dies eine vorstellbare und praktizierbare Lösung, durch die sich viele Lücken bereits schließen oder auch Verbrechen aufdecken ließen, bevor solche verjährt wären?
Dr. Luckenbach: "Es ist auf jeden Fall prinzipiell und ohne grossen Aufwand möglich, Neugeborenen ihre Abstammung mit auf den Weg zu geben. Die Vor- und Nachteile einer solchen Lösung müssen gut abgewägt werden. Sicherlich können aufwendige, schleppende und verjährte „Verfahren“ auf diese Weise umgangen werden und Inzucht schneller nachgewiesen werden. Auf jeden Fall hat jeder Mensch das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung."
 

Vielen Dank für Ihr Interview! 


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Dr. Christine Luckenbach
IHA ___________________________Tuebingen/Germany
Institut fuer humangenetische Analytik
Mohlstr. 26, D-72074 Tuebingen

Nickname 01.05.2008, 18.42 | PL

Ende der Heimlichkeiten?

Familie:

Bundestag erleichtert legale Vaterschaftstests

Männer, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, haben künftig ein Recht auf Klärung der Abstammung, dürfen aber keine heimlichen Tests durchführen.


Bei Zweifeln an der Vaterschaft kann die Abstammung eines Kindes künftig leichter überprüft werden, ohne dabei auf heimliche Gentests zurückgreifen zu müssen. Nach dem Gesetz, das der Bundestag heute verabschiedete, kann ein Vaterschaftstest in Zukunft vom Familiengericht veranlasst werden, wenn sich die anderen Betroffenen gegen ein derartiges Gutachten sperren.


Eine heimliche Untersuchung von Haaren oder Speichel des Kindes bleibt aber auch in Zukunft verboten. Mit dem neuen Gesetz könne jeder sein Recht auf Kenntnis der Abstammung durchsetzen, ohne mit einem heimlichen Vaterschaftstest einen Rechtsverstoß zu begehen, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).

Nickname 22.02.2008, 06.43 | PL

Kontakt:

Tel.:0261-94109115- Melina.eV (at)t-online.de

Spendenkonto: DE69 6005 0101 0002 7048 23

SOLADEST600
Letzter Freistellungsbescheid: 12.01.2024

   

   

   

   
    Mehrere Jahre in Folge erhielt unser Verein die
    Urkunde "Echt gut!" Baden-Württemberg in der
    Kategorie "Soziales Leben"