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Blogeinträge (themensortiert)

Thema:

Inzestopfer und Inzestkinder


24 Jahre lang Gefangene des eigenen Vaters


Verdacht von schwerem Inzest schockiert Österreich


dpa, Erschienen am 27. April 2008


Ein schier unfassbarer Fall von inzestuösem Missbrauch erschüttert Österreich: Eine Frau soll 24 Jahre lang gefangen gehalten worden sein - von ihrem eigenen Vater in einem Keller in dem niederösterreichischen Städtchen Amstetten, rund 50 Kilometer östlich von Linz. Aber damit nicht genug: Die 42-jährige Elisabeth F. hat möglicherweise sieben Kinder bekommen, berichtet der ORF. Ihr Vater, der 73 Jahre alte Josef F. wurde festgenommen. Er verweigert jegliche Aussage.





Australier zeugt mit seiner erwachsenen Tochter ein Kind

Sydney (AFP) — In Australien sorgen ein Vater und seine Tochter für Aufsehen, die gemeinsam ein Kind haben und um Verständnis für ihre Liebesbeziehung bitten. Die 39-jährige Jenny Deaves trat in einer Sendung des australischen Fernsehens auf, in der sie auch ihre neun Monate alte Tochter Celeste vorführte. Deren Vater, der 61 Jahre alte John Deaves, ist zugleich ihr Großvater. Den beiden wurde von einem Gericht in South Australia auferlegt, sich drei Jahre lang nichts zuschulden kommen zu lassen.


Erst kürzlich hatte ein ähnlicher Fall in Deutschland für Aufsehen gesorgt. Dabei hatte ein Mann, der mit seiner Schwester vier Kinder hat, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen das Inzest-Verbot verloren. Im Fall des australischen Vater-Tochter-Paares dürfen beide künftig keine sexuellen Kontakte mehr haben. Deaver hatte seine Tochter erst kennengelernt, als sie 31 Jahre alt war. Von der Mutter hatte er sich dreißig Jahre zuvor getrennt.


"John und ich führen diese Beziehung wie zwei zustimmende Erwachsene", sagte Jenny Deaves im Fernsehen. "Wir wollen nur ein wenig Respekt und Verständnis." Sie habe schon bald nach dem ersten Treffen mit ihrem Vater eher den Mann als den Elternteil in dem sehr viel Älteren gesehen, berichtete sie. "Ich sah ihn und dachte, oh, der ist nicht schlecht", erzählte die Frau im Fernsehen. Ihr Vater und Geliebter John sagte, er wisse sehr genau, dass Inzest verboten sei. "Aber die Gefühle gewinnen die Oberhand", sagte der 61-Jährige.


Das Paar aus South Australia, das einander wie aus dem Gesicht geschnitten ähnlich ist, hatte schon im Jahr 2001 ein gemeinsames Kind bekommen, das jedoch nach wenigen Tagen wegen eines angeborenen Herzfehlers starb. Der Richter, der das Sexverbot über die beiden verhängte, zeigte sich in seiner Urteilsbegründung gemäßigt verständnisvoll. Die beiden seien ja "praktisch Fremde" für einander gewesen, als sie sich kennenlernten. "Dies ist ja kein Fall, wo der Vater seine Tochter vergewaltigt und mit seiner Autoritätsposition ihre Machtlosigkeit ausnutzt", schrieb Richter Steven Millsteed auf der Website des Bezirksgerichts.

Nickname 08.04.2008, 07.45 | PL

Wenn die Schwester auch die Mutter ist


M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V. hilft Inzestbetroffenen, sich aus dem Inzestsystem zu lösen


Von Ingrid Jennert


Stuttgart (epd). Inzest und inzestuöser sexueller Kindesmissbrauch sind die bestgehütesten Familiengeheimnisse - und Verbrechen mit der höchsten Dunkelziffer. Darum können inzestuöse Strukturen nur von außen aufgebrochen werden, sagt Ulrike M. Dierkes, selbst Vater-Tochter-Inzestkind und Gründerin des M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V., der Kindern zu ihren Rechten verhilft, die nach inzestuösem Missbrauch geboren wurden. Der Name des Vereins leitet sich aus ihrem ersten Roman "Melina's Magie" ab.

Ulrike M. Dierkes ist selbst "das Produkt" eines Vater-Tochter-Inzests: "Ich wuchs auf in der Isolation eines tabuisierten Verbrechens." Sie war zehn Jahre alt, als sie erfuhr, dass ihr Vater auch ihr Großvater ist, ihre Mutter auch ihre Schwester, und ihre vermeintliche Mutter ihre Großmutter. Das war kurz bevor der Vater aus dem Gefängnis zurück kam. Er hatte seine Tochter ab ihrem 7. Lebensjahr missbraucht und vergewaltigt. Sie war 13 Jahre alt, als sie mit Ulrike schwanger wurde.


Laut Statistik des Bundeskriminalamts und der Landeskriminalämter werden jährlich etwa 15.000 Missbrauchsfälle von Kindern im Alter unter 14 Jahren angezeigt. Im Jahr 2002 standen ihnen nur etwa 2.200 Verurteilungen gegenüber - weil die Dunkelziffer bei Inzest sehr hoch ist und die Tatverdächtigen nur selten ermittelt werden.


75 Prozent aller bekanntgewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs passierten innerhalb der Familie, und betreffen Minderjährige, erläutert der Stuttgarter Rechtsanwalt und Fachbeirat im Vorstand von M.E.L.I.N.A e.V., Thomas Eschle. Sexueller Missbrauch von Minderjährigen wird nach Paragraf 176 Strafgesetzbuch (StGB) mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet. Dierkes zufolge gibt es einen gravierenden Unterschied zum Kindesmissbrauch durch Fremdtäter. Inzestuöser Missbrauch würde fast immer als Familiengeheimnis gehütet werden.


Die Opfer würden fast durchgehend mit dem Tabu belegt, nicht darüber zu reden. In der Folge würden innerfamiliäre Verbrechen oft über Jahrzehnte nicht aufgedeckt, oder erst, wenn sie verjährt sind.


Wenn der Vater die eigene Tochter sexuell missbraucht und vergewaltigt, der Bruder mit der Schwester den Geschlechtsverkehr vollzieht, der Onkel die Nichte sexuell missbraucht oder die Mutter den eigenen Sohn, die Großmutter den Enkel oder die Tante den Neffen, dann ist das Inzest - und nach Paragraph 173 StGB strafbar. "Ob mit oder ohne körperliche Gewalt sind sexuelle Beziehungen innerhalb der Familie eine Grenzüberschreitung, die in den meisten Fällen mit Machtmissbrauch, Manipulation und Übergriffen einhergehen", sagt Dierkes.


Inzest kann mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden


Diese Sicht teilt auch das Bundesverfassungsgericht. Der Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern bleibt verboten, urteilten die Richter am 13. März. Die Strafvorschrift im Strafgesetzbuch ist demnach mit dem Grundgesetz vereinbar. Danach kann Inzest mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden. Die Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Leipzig ab, der mit seiner Schwester vier Kinder hat.


Die Einschränkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung sei gerechtfertigt, weil der Beischlaf zwischen Geschwistern nicht nur das Paar betreffe, sondern in die Struktur der Familie und in die Bevölkerung hinein wirken könne. Es gehe um die Bewahrung der familiären Ordnung. Kinder aus Inzestbeziehungen hätten große Schwierigkeiten, ihren Platz im Familiengefüge zu finden, so das Gericht.


Wenn Mädchen durch Inzest schwanger werden, würden diese "Folgen" meistens durch Abtreibung vertuscht. In vielen Fällen aber sei es für eine Abtreibung zu spät, sagt Dierkes. "Dann kommen diese Kinder zur Welt und sind der lebendige Beweis eines Verbrechens an ihren Müttern." Sie seien daher für die Täter eine Bedrohung, und in hohem Maße gefährdet, ebenfalls Opfer dieser Verbrecher zu werden. Ganz abgesehen von den seelischen und in etwa 30 Prozent der Fälle auch geistigen und körperlichen Schädigungen, die die Betroffenen davontragen.


Täglich erhielten die Mitarbeiter von M.E.L.I.N.A e.V. in Stuttgart zwei bis drei Anrufe von Inzestopfern. Nicht selten seien es auch männliche Klienten, so Dierkes. Wer es wage, über die Vorkommnisse zu reden, verliere die Familie und werde als Verräter behandelt. Das sei vor allem dann zu beobachten, wenn der Täter das Familienoberhaupt ist. Er werde alles tun, um den Willen seines Opfers, dem Inzestsystem zu entkommen, zu brechen. Inzeststrukturen können daher nur von außen aufgebrochen werden. Darin sind sich die Mitarbeiter von M.E.L.I.N.A e.V. und Kriminalexperten einig. Dierkes: "Nicht ehelich, Kindesvater unbekannt", mit dieser Formulierung beginne häufig die Biografiefälschung bei Inzestkindern in den amtlichen Meldebögen.


Der Verein begrüßt deshalb die jetzt zugelassene Vaterschaftsfeststellung, die die Beweisführung gegen mögliche Täter erleichtere. Anonyme Geburten und Babyklappen lehnt Dierkes strikt ab, weil dadurch unter Umständen der Vertuschung des Inzests Vorschub geleistet werde. Gerade bei Teenagerschwangerschaften müssten Behörden und Sozialarbeiter genauer hinsehen, fordert die Expertin. Diese Fälle sollten immer auf inzestuöse Hintergründe hin untersucht werden.


Täter nicht zu Opfern stilisieren

Dierkes warnt davor, Täter zu Opfern zu stilisieren, weil sie früher selbst einmal missbraucht worden seien. "Kein Mensch ist verpflichtet, was ihm angetan wurde, fortzusetzen und zu wiederholen," sagt sie. Sie hat ihre eigene Geschichte nach einer Psychoanalyse mit dem Schreiben von Büchern aufgearbeitet. Zuletzt erschien ihre Autobiografie im Bastei-Lübbe Verlag: "'Schwestermutter' - ich bin ein Inzestkind".


M.E.L.I.N.A e.V. hilft Inzestopfern und Inzestkindern


Der Stuttgarter Verein will aufklären und die Bevölkerung für das Problem des Inzests, vor allem der Befindlichkeit von Inzestopfern und Inzestkindern sensibilisieren. Deshalb schult Ulrike M. Dierkes auf Anforderung auch Mitarbeiter der Kriminalpolizei, karitative und soziale Einrichtungen, wie zuletzt dem Bund deutscher Kriminalbeamter, oder Landesjugendämter. Sie wird in juristische wie auch karitative Workshops eingeladen. M.E.L.I.N.A e.V. hilft, Inzest aufzudecken, erstattet wenn nötig Anzeige, informiert über die Abstammungsklärung per DNA-Analyse oder Gutachten humanbiologischer und rechtsmedizinischer Instituter. Auch kümmern sich die Fachleute im Verein um die Beweissicherung und Dokumentation der Fälle, informieren über Rechte nach der UN-Kinderrechtskonvention und begleiten Opfer individuell durch alle behördlichen Instanzen. Begegnung und Erfahrungsaustausch kommen ebenfalls nicht zu kurz. Falls erforderlich und erwünscht können die Fachleute des Vereins auch geschützte Unterkünfte organisieren. jt




Weitere Informationen:  epd sozial Nr. 13 vom 28. März 2008

Nickname 28.03.2008, 22.31 | (0/0) Kommentare | PL

Umdenken - Naturgesetze achten!

Fäden, die am Leben hindern
Von Katja Faltinsky


Höchst. An Stellwänden im Höchster Jugend- und Kulturzentrum (Jukuz) sind Bilder aufgehängt: Eines zeigt den Körper einer Frau, eine Spitze deutet auf ihren entblößten Bauch. Von anderen Bildern blicken blasse Gesichter herab, scheinen im Schrei erstarrt zu sein. Es ist das Gefühl der Verletzung, dass der Psychotherapeutin Gisela Graf-Scheffl an diesen Bildern auffällt.

Um Verletzung geht es an diesem Abend immer wieder: Anlässlich des Weltfrauentags dreht sich die Diskussion im Jukuz um Tabus hinter verschlossenen Wohnungstüren. Zum „Umdenken“ haben die „Internationale Frauen-Selbsthilfegruppe“ und die „Selbsthilfegruppe Seelische und körperliche Gewalt in der Kindheit“ eingeladen. Psychotherapeutin Graf-Scheffl hat die Moderation übernommen. Sie hilft den Zuhörern, indem sie das Gehörte kommentiert und einordnet. Und sie hilft den Referenten bei der Diskussion über ihre mitunter sehr persönlichen Schilderungen.

Ulrike M. Dierkes, Autorin des Buches „Schwestermutter. Ich bin ein Inzestkind“, erzählt an diesem Abend ihre Geschichte: Ihre Mutter wurde von ihrem Vater seit dem siebten Lebensjahr missbraucht und mit dreizehn Jahren schwanger. So ist ihre Mutter auch ihre Halbschwester, ihr Vater gleichzeitig ihr Großvater. Die Schriftstellerin und Journalistin Dierkes, Jahrgang 1957, engagiert sich seit Jahren für Opfer von Inzest, 1996 hat sie den Verein „Melina Inzestkinder – Menschen aus Vergewaltigung“ gegründet.

Bei ihrem Vortrag im Jukuz legt Dierkes einen Schwerpunkt auf den Inzest, der mit innerfamiliärem Missbrauch zusammenhängt. Sie erklärt, dass ein solcher inzestuöser Missbrauch in jeder Gesellschaftsschicht auftreten könne. Sie selbst habe das Glück, geistig und körperlich unversehrt zu sein. In anderen Fällen hätten Inzestkinder mit schweren Schädigungen von Geburt an zu kämpfen. „Es gibt also Gründe, die Naturgesetze als Grenze zu achten“, sagt Dierkes. „Inzest ist eine Grenzüberschreitung.“

Die Diskussion an diesem Abend betrifft aber auch andere Opfer von häuslicher Gewalt und Missbrauch. Eine Teilnehmerin erzählt von der Arbeit der „Internationalen Frauen-Selbsthilfegruppe“ und betont, dass die Gewalt gegen Frauen in manchen Fällen nicht in der Kindheit ende, sondern sich im weiteren Leben fortsetze und auch die nächste Generation betreffen könne.

Im Zentrum der Diskussion steht die Hilfe für Betroffene. „Letzten Endes geht es um Heilung“, sagt die Psychotherapeutin Graf-Scheffl. „An diesem Abend soll es darum gehen, Mut zu machen, einen eigenen Weg zu finden.“ Einen allgemeinen Weg zur Heilung, den gebe es nicht. Tatsächlich zeigt der Themenabend im Jukuz, wie unterschiedlich diese Wege sein können.

Michael Dietz von der „Selbsthilfegruppe Seelische und körperliche Gewalt in der Kindheit“ trägt das Gedicht einer jungen Frau vor: Es erzählt von dem Gefühl, von der eigenen Familie als deren Marionette und Eigentum behandelt zu werden. Die Autorin schreibt von „Fäden, die sie hinderten am Leben“ – und von ihrem eigenen Weg, diese Fäden zu durchtrennen.

Auch die Malerin, die an diesem Abend ihre Bilder zeigt, ist ein Opfer von Gewalt in der Kindheit. Nel Anders nennt sie sich, ein Künstlername. Auf einem Handzettel ist nachzulesen, wie ihr die Malerei geholfen hat, das Erlebte zu verarbeiten. Erst später habe sie eine Therapie begonnen. „Heute habe ich einen gewissen Abstand zu meinen Bildern gewonnen“, schreibt sie. „Sie erzählen einen Teil meines Lebens, aber sie sind nicht mehr mein Leben.“

Nickname 10.03.2008, 20.02 | (0/0) Kommentare | PL

Vaterschafts-Klärung

Neue Regeln für Vaterschaftstests


Zwei Gesetzentwürfe zur Abstimmung



Ein neues Gesetz soll es Familien erleichtern, die Abstammung eines Kindes zu klären, ohne dass daraus gleich schwerwiegende rechtliche Konsequenzen entstehen. Hierzu haben Bundesregierung und der Bundesrat jeweils eigene Gesetzentwürfe vorgelegt, über die der Bundestag am Donnerstag abstimmte.


Familie:

Bundestag erleichtert legale Vaterschaftstests



Männer, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, haben künftig ein Recht auf Klärung der Abstammung, dürfen aber keine heimlichen Tests durchführen.


Bei Zweifeln an der Vaterschaft kann die Abstammung eines Kindes künftig leichter überprüft werden, ohne dabei auf heimliche Gentests zurückgreifen zu müssen. Nach dem Gesetz, das der Bundestag heute verabschiedete, kann ein Vaterschaftstest in Zukunft vom Familiengericht veranlasst werden, wenn sich die anderen Betroffenen gegen ein derartiges Gutachten sperren.


Eine heimliche Untersuchung von Haaren oder Speichel des Kindes bleibt aber auch in Zukunft verboten. Mit dem neuen Gesetz könne jeder sein Recht auf Kenntnis der Abstammung durchsetzen, ohne mit einem heimlichen Vaterschaftstest einen Rechtsverstoß zu begehen, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).


In Härtefällen kann Test verweigert werden


Bislang konnte die Abstammung eines Kindes nur dann im Labor überprüft werden, wenn alle Betroffenen zustimmten. Das neue Gesetz räumt Vater, Mutter und Kind gegenüber den jeweils anderen beiden Familienmitgliedern nun ausdrücklich einen Anspruch auf Klärung der Abstammung ein. "Das ist ein guter Tag für all diejenigen Männer, die es bisher schwer hatten, aus ihrer babylonischen Gefangenschaft einer Zahlvaterschaft herauszukommen", sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU).

 

Nickname 21.02.2008, 19.29 | (0/0) Kommentare | PL

Sohn vergewaltigt Mutter

Dienstag, 12. Februar 2008, 17:26 Uhr

Sohn vergewaltigt Mutter – 6 Jahre Haft

Ein Sohn (21), der seine Mutter und seine Tante vergewaltigt hat, ist vom Landgericht Trier zu sechs Jahren Jugendhaft verurteilt worden.

Nickname 12.02.2008, 18.40 | (0/0) Kommentare | PL

Ehe nach Feststellung der Verwandtschaft annulliert


Erschienen am 12. Januar 2008
Die Ehe eines Zwillingspaares, das getrennt aufwuchs und lange nichts von seiner wahren Herkunft wusste, ist in Großbritannien annulliert worden. Ein Gericht habe der Auflösung zugestimmt, da die Verbindung von Bruder und Schwester nicht auf legalen Grundlagen bestanden habe, berichtete am Freitag die Londoner Abendzeitung "Evening Standard".


Nach der Geburt getrennt



Die Zwillinge, deren Identität von dem Gericht nicht offenbart wurde, seien kurz nach ihrer Geburt getrennt zur Adoption freigegeben worden. Die Pflegeeltern hätten die beiden nicht über ihre wahre Herkunft informiert. Als Erwachsene hätten sie sich kennen und lieben gelernt und schließlich geheiratet - bis bei einer Untersuchung die Verwandtschaft bekannt wurde. Nach Meinung britischer Experten wird durch diesen Fall bekräftigt, wie wichtig das Recht von Kindern ist, über die Identität ihrer leiblichen Eltern informiert zu werden.



Quelle:
http://nachrichten.t-online.de/c/13/92/62/46/13926246.html

Nickname 12.01.2008, 12.38 | (0/0) Kommentare | PL

Pädoprojekt wichtiger als Opferhilfe?

Zypries fördert Pädophilen-Projekt


Berlin, 30. November 2007


Das Bundesjustizministerium wird das Präventionsprojekt Dunkelfeld der Berliner Charité in den Jahren 2008 bis 2010 mit jeweils 250.000 Euro pro Jahr fördern. Der Deutsche Bundestag hat heute mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2008 die erforderlichen Mittel im Haushalt des Bundesjustizministeriums zur Verfügung gestellt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte persönlich intensiv für das Bereitstellen der Mittel geworben, um die Finanzierung des Projekts auch in den kommenden Jahren zu sichern.


Eine konsequente strafrechtliche Verfolgung von sexuellem Kindesmissbrauch ist zwar unerlässlich, sie macht aber keine Taten ungeschehen. Erfolgreiche Präventionsarbeit ist der beste Opferschutz. Deshalb habe ich mich intensiv dafür eingesetzt, dass das Präventionsprojekt Dunkelfeldder Berliner Charité auch in den nächsten drei Jahren fortgeführt werden kann. Wir wollen damit einen Beitrag leisten, aus potenziellen Tätern keine Täter werden zu lassen und so mögliche Opfer schützen. Es ist vor allem das Schicksal betroffener Kinder, das ganz entschieden für ein solches Projekt spricht. Aus der kriminologischen Forschung wissen wir, welch traumatisierende und lang anhaltende Auswirkungen sexueller Kindesmissbrauch auf die Betroffenen hat. Wir müssen deshalb alles tun, um solche Taten zu verhüten. Das Konzept der Charité mit seinen Beratungs- und Therapieangeboten unter dem Schutz der ärztlichen Verschwiegenheit leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Ich danke allen, die sich für dieses Projekt engagieren, sagte Brigitte Zypries.


Das geförderte Projekt untersucht die Möglichkeiten präventiver Therapie, um sexuellen Übergriffen auf Kinder vorzubeugen. Pädophile Männer trainieren im Rahmen des Projekts, ihre sexuellen Wünsche und Phantasien soweit zu kontrollieren, dass sie keine Sexualstraftaten begehen . Teilnehmer sind Männer, die selbst erkannt haben, dass sie gefährdet sind, Kinder sexuell zu missbrauchen. Darunter sind solche, die sich erstmals gefährdet sehen, ebenso wie Männer, die bereits als Täter in Erscheinung getreten sind und nicht rückfällig werden wollen. Zugelassen werden nur Männer, die in keiner Form mehr unter der Aufsicht der Justiz stehen, also insbesondere eine verhängte Strafe vollständig verbüßt haben, nicht unter Bewährungsaufsicht stehen und keine Therapieauflage erfüllen müssen. Das Vorhaben bietet den Teilnehmern die Möglichkeit einer Beratung sowie einer Therapie auf der Basis von Eigeninitiative, Freiwilligkeit und Vertraulichkeit.


Das Dunkelfeld-Projekt wurde im Jahre 2004 unter der Leitung von Prof. Dr. Klaus Beier (Direktor des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité Berlin) begonnen. Als zukunftsweisendes und vorbildliches Vorhaben auf dem Gebiet der Vorbeugung sexuellen Kindesmissbrauchs hat es im Oktober 2007 den Deutschen Förderpreis Kriminalprävention der Stiftung Kriminalprävention in Münster erhalten. Es wird von der VolkswagenStiftung finanziell gefördert und zusätzlich von der Kinderschutzorganisation Stiftung Hänsel + Gretel unterstützt. Eine Fortführung des Projekts in den Jahren 2008 bis 2010 ist nur möglich, weil sich das Bundesjustizministerium mit Unterstützung des Deutschen Bundestages als zusätzlicher Geldgeber zur Verfügung gestellt hat.


Nickname 06.12.2007, 11.46 | (0/0) Kommentare | PL

Haftstrafe

Mittwoch, 23. Mai 2007


Tochter missbraucht: Haftstrafe


 

Wegen sexuellen Missbrauchs seiner eigenen Tochter hat das Lübecker Landgericht einen Familienvater aus Güster (Kreis Herzogtum Lauenburg) zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.


Das Gericht habe es nach fast fünf Monate dauernder Hauptverhandlung als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte seine Tochter zwischen 1992 uns 1998 mindestens vier Mal zu sexuellen Handlungen gezwungen habe, sagte eine Gerichtssprecherin . Der Angeklagte hatte bis zum Schluss seine Unschuld beteuert und sich als Opfer einer Verschwörung bezeichnet.

Nickname 23.05.2007, 17.34 | (0/0) Kommentare | PL

Tabuisierte Wirklichkeit

Erschütternde Wahrheiten zu oft tabuisiertem Thema

Lesung und Podiumsdiskussion in Lauterbach:
"Gegen sexuelle Gewalt an Frauen, Kindern und Jugendlichen"


LAUTERBACH (ot). Der Einladung der Frauendezernentin Sylke Emmermann zur Autorenlesung mit anschließender Podiumsdiskussion zum Thema "Gegen sexuelle Gewalt an Frauen, Kindern und Jugendlichen" waren viele Interessierte gefolgt, darunter auch Fachkräfte von sozialen Einrichtungen. Eine betroffene holländische Zuhörerin sprach offen aus, dass sie als Kind missbraucht wurde. Die Präventionsveranstaltung in der Aula der Sparkasse Oberhessen in Lauterbach brachte erschütternde Wahrheiten zu Tage, setzte aber auch ein deutliches Zeichen der Hilfe und Sensibilisierung für das schwierige Thema. Besonders erschütternd war die Lesung von Ulrike Dierkes, die mit ihrer Autobiographie "Schwestermutter - Ich bin ein Inzestkind" für anfängliche Sprach- und Fassungslosigkeit sorgte.


Quelle:
Lauterbacher Anzeiger
ganzer Artikel:


Nickname 06.05.2007, 22.37 | (0/0) Kommentare | PL

Abartig und traumatisierend

Samstag, 3. März 2007
UNSERE LESER UND WIR
Stuttgarter Nachrichten

 

Zum Artikel „Bruder und Schwester rütteln
am letzten Tabu – Sächsisches Paar mit vier
Kindern will Inzestverbot kippen und als
legale Familie leben“ vom 26. Februar:


Wer Inzest und damit die „Grenzüberschreitung“
verharmlost und als Frage von Moral,
Politik und Zeitgeist bagatellisiert, ohne davon
betroffen zu sein, sollte Inzestgeschädigte
und Inzestopfer im Alltag begleiten
und die vielfältigen Auswirkungen ihres
Leids aus eigener Tasche mitfinanzieren. Etwas
legalisieren zu wollen, wovon man
nicht betroffen ist, ist leicht-sinnig.
Für Inzestgeborene ist es abartig und traumatisierend,
wenn die Mutter gleichzeitig
Schwester, der Vater gleichzeitig Großvater
oder auch Onkel ist, aber sich keiner der Elternpaare
verantwortlich fühlt. Von anderen
vielfältigen Auswirkungen ganz zu
schweigen. Wo kommenwir hin, wenn jeder
seine „Neigung“ per Verfassung zum Anrecht
auf Ausleben legalisieren (und von der
ganzen Gesellschaft mitfinanziert haben)
will, während die, die dies betreiben, oft
nicht mal für die nötigste Grundversorgung
ihrer Kinder aufkommen? Für etwas, für
das Leute nicht einstehen, können sie natürlich
gewissenlos plädieren.


Ulrike M. Dierkes, Stuttgart-Botnang


Nickname 05.03.2007, 17.40 | (0/0) Kommentare | PL

Kontakt:

Tel.:0261-94109115- Melina.eV (at)t-online.de

Spendenkonto: DE69 6005 0101 0002 7048 23

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    Kategorie "Soziales Leben"