M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V.






Auszeichnung 2010
Land der 365 Ideen
 





Bundesverdienstkreuz an
Ulrike M. Dierkes, 2007



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 Der Staat stellt Inzest unter Strafe


§ 173 StGB
Beischlaf zwischen Verwandten


(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.




siehe auch:

Rechtsanwalt Thomas Eschle

 



 

PRESSEINFORMATION

Hände weg von § 173 StGB!

Schützt Kinder vor Inzest, inzestuöser sexueller Gewalt und Inzestschäden

Metzingen, 19. September 2005 – Zur Absicht der Anwälte des so genannten Inzestpaares aus Zwenkau bei Leipzig, vor dem Bundesverfassungsgericht das Inzestverbot zu kippen, erklären M.E.L.I.N.A. e.V. und die Lobby für Menschenrechte e.V.:

Der so genannte Beischlaf zwischen Verwandten ist keineswegs zufällig in unserem Strafrecht verankert (§ 173 StGB). Er hat viele Funktionen:

  1. Schutz vor Missbrauch,
  2. Schutz vor Misshandlungen,
  3. Schutz vor inzestuöser sexualisierter Misshandlung.

Damit kommt ihm eine hohe Bedeutung durch die in unserer Verfassung garantierten Grundwerte zu: Menschenwürde, Recht auf körperliche Unversehrtheit u.v.m.

Auch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 (UN-Kinderkonvention) soll Kinder vor Gewalt und Schaden schützen. Die Bundesregierung hat diese Konvention unterzeichnet. Seit dem 5. April 1992 ist sie für Deutschland verpflichtend.

Jedwede Bemühung, diesen Paragrafen abzuschaffen, ist unverantwortlich und menschenverachtend.

  • Kinder, die aus „inzestuösen Verhältnissen“ entstehen, sind in hohem Maße gefährdet. Unter anderem durch angeborene Blindheit, Deformierungen der Atemwege, der inneren Organe, sowie Kiefer-, Knochen- und Muskelschwächen bis hin zu fehlenden Organen. Manche Inzestgeborene überleben nur dank und für die Dauer des Einsatzes intensivmedizinischer Betreuung (künstliche Beatmung und Ernährung) und sind aus eigener Kraft gar nicht überlebensfähig.
  • Die überlebenden, nicht körperlich geschädigten Kinder sind durch psychische und psychologische Belastungen – hohe Tabuisierung und/oder Feindseligkeit ihres sozialen Nahraumes – gefährdet. Diese Belastungen „begleiten“ sie meist ihr ganzes Leben lang in negativer Weise. Wenn sie selbst Kinder bekommen, müssen sie obendrein mit der berechtigten Angst leben, ob diese nicht körperliche Inzestschäden haben werden.
  • Kinder, die von Vater, Mutter, einem Großelternteil oder Bruder sexualisiert misshandelt werden, würden durch die Abschaffung des § 173 StGB noch weniger Chancen auf Hilfe und Aufdeckung haben, als dies ohnehin der Fall ist. Damit wäre zusätzlich der § 176 StGB betroffen. Soll dieser Paragraph dann auch noch aufgeweicht werden? Für die zunehmend mächtiger werdenden und immer besser vernetzten pädokriminellen Kreise wäre dies sicher ein „Gewinn“.

Vor diesem Hintergrund fordern M.E.L.I.N.A. e.V. und die Lobby für Menschenrechte:

Das Vorantreiben der Ent-Tabuisierung der Gewalt gegen Kinder durch den so genannten Inzest. Sprechtabus müssen aufgehoben werden.

Aufklärung muss endlich stattfinden. Denn: In der Lebenswirklichkeit von Inzestopfern geht es bei Inzest nicht – wie von manchen Kreisen so gerne verbreitet - um eine „freie Sexualität“ oder eine etwaige „Volksgesundheit“, sondern um das Erleben von Gewalt. Dies mit kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen für die Opfer und die gesamte Gesellschaft.

So etwas kann man nicht schrittweise normalisieren und dann legalisieren!

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Kinder sind auch Menschen.



Weiterführende Informationen:

Ulrike M. Dierkes "Schwestermutter" (Ich bin ein Inzestkind) Bastei Lübbe, 2004



Eine der Quellen:

München, 16.9.2005 (AFP) - Die Anwälte des so genannten Inzestpaares aus Zwenkau bei Leipzig wollen vor dem Bundesverfassungsgericht das Inzestverbot kippen. Eine entsprechende Verfassungsklage gegen den Paragrafen 173 des Strafgesetzbuches werde vorbereitet, berichtete das Münchner Nachrichtenmagazin "Focus" am Freitag unter Berufung auf den Rechtsanwalt Joachim Frömling. Die Klage stützt sich demnach im Wesentlichen auf ein Gutachten des Leipziger Strafrechtsanwalts Hans-Peter Büllesbach. Er kommt darin zu dem Schluss, dass ein Inzestverbot verfassungsrechtlich nicht zu begründen sei.

______


V.i.S.d.P. Lobby für Menschenrechte e.V. - Gegen alle Formen sexualisierter Gewalt - Gemeinnütziger und mildtätiger Verein (Amtsgericht Bad Urach Nr. 654), 72541 Metzingen

Kontakte: info@lobby-fuer-menschenrechte.de Helga Lübcke, Vorsitzende

Sabine Zeis, 2. Vorsitzende

Webseite: http://www.lobby-fuer-menschenrechte.de

V.i.S.d.P.M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V.Gemeinnütziger Verein, 70195 Stuttgart

Kontakte: Melina.eV@t-online.de
Tel.: 0711-3580571; Fax: 0711-3580572
Webseite: http://www.melinaev.de



Zuschrift zu unserem Engagement für den Erhalt des § 173 STGB



(Name und IP sind uns bekannt, werden aber aus Datenschutzgründen an dieser Stelle nicht genannt.)


C. S. hat folgende Nachricht abgeschickt:


Im Rahmen der aktuellen Diskussion zur Verfassungsmäßigkeit des § 173 STGB möchte ich ein Argument für die Beibehaltung des Paragraphen nennen, das ich bisher nicht genug wahrnehmen konnte.


So sehe ich den Hauptsinn des Verbotes schließlich darin, schon unterhalb einer strafrechtlichen Relevanz ganz allgemein die innerfamiliären Beziehungen vor Sexualisierung zu schützen. Zärtlichkeit zwischen den Familienmitgliedern muss frei bleiben von jeglicher Ambivalenz in der Intention. Jedes Familienmitglied hat ein Recht auf harmlose Zärtlichkeit innerhalb der Familie.


Die Sexualität ist also nicht ohne Sinn auf Ehemann und Ehefrau beschränkt. Wird die Familie aber zum legitimen Spielfeld von Begehren, sexueller Eifersucht, usw. ist noch vor jeder missbräuchlichen Handlung doch das besondere familiäre Vertrauensverhältnis – für den Heranwachsenden teilweise überlebenswichtig, für die psychische Gesundheit auch des Erwachsenen mitentscheidend – vergiftet. Dem Missbrauch und der Gewalt wird damit noch Vorschub geleistet.


Dieses Verbot ist also eine universelle Bedingung zur gesunden Entwicklung und Stabilisierung der menschlichen Persönlichkeit und keinesfalls eine Einschränkung der persönlichen Freiheit oder eine alte Mode. Hände weg davon.


* Saturday 30. June 2007 - 12.19.38
*********************************************



Sehr geehrte Damen und Herren,



Vorneweg möchte ich meine tiefste Wertschätzung Ihnen und Ihrer Organisation gegenüber entgegenbringen. Meiner Meinung nach leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über sexuellen Missbrauch in unserer Gesellschaft und deren Folgen.



Auch ich bin der festen Überzeugung, dass die strafrechtliche Verfolgung von sexuellen Handlungen innerhalb der Familie ein wichtiges Grundelement unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens darstellt und möchte mich in dem folgenden Schreiben ein wenig dazu äussern.



Die jetzige Tendenz, dass Inzest mehr und mehr verharmlost, ja fast schon als erhoffte endgültige Umsetzung der sexuellen Freiheit dargestellt wird, halte ich für sehr bedenklich. Besonders auf gewissen Internetforen scheint es zur Zeit geradezu "in" zu sein diese Form der sexuellen Handlung zu befürworten, oder sich selbst zu Inzest mit nahen Verwandten lautstark zu bekennen. Oft wird in diesen Diskussionsforen die Ansichten einiger Politiker und Juristen (teilweise sehr unreflektiert) übernommen und zu meinem Erschrecken auf das gesellschaftliche Gesamtbild ausgeweitet.



So beobachtete ich immer wieder wie aus dem doch recht begrenzten Blickfeld der Gerichtsbarkeit Schlüsse auf das gesamtgesellschaftliche Leben und derer innewohnenden Moral gezogen worden. Es herrscht oft die Ansicht: Inzest sei juristisch nicht strafbar zu machen, also solle es auch moralisch nicht geächtet werden.



Für mich sind solche Ansichten sehr schockierend. Gerade für die Opfer von sexuellen Übergriffen in der Familie ist solch eine Aussage wie ein Schlag ins Gesicht. Es besteht die Gefahr, dass Opfer nicht mehr als solche wahrgenommen werden, und ihr Leiden verneint wird. Ich möchte hier keineswegs den Eindruck erwecken man solle nicht über ein solches Thema sprechen. Vor allem der aktuelle Fall aus Zwenkau, der so unterschiedliche emotionale Reaktionen innerhalb der Bevölkerung hervorruft, sollte diskutiert werden. Aber es ist ein Anderes solche Menschen zu Revolutionären einer neuen Form von Sexualität in unserer Gesellschaft hochzustilisieren und ihnen Beifall zu geben.



Inzest ist und bleibt ein schwieriges Thema, und das nicht nur wegen des gesellschaftlichen Tabus, das ihm anhaftet. Es geht um nicht weniger als um menschliche Schicksale und jede Form von Ideologie (wie auch die Selbstbestimmung sexueller Freiheit) macht es hier nur noch schlimmer.



Wie man mit solchen Menschen im gesellschaftlichen Leben umgeht ist meiner Meinung nach eine Entscheidung, die nicht von einigen Juristen oder Politikern getroffen wird. Sie wird von der gesamten Gesellschaft vollbracht, als Ausdruck eines gemeinsamen Konsens indem neben rein rationellen Argumenten auch emotionale und moralische Gesichtspunkte eine Rolle spielen, ja sogar spielen müssen. Wie oft wurde mir angehalten, meine Argumente gegen die Aufhebung des Inzestverbotes sei rein moralischer Natur, also sprich, vollkommen unbegründet. Dem halte ich immer entgegen, dass das Inzesttabu nunmal ein fester Bestandteil dessen ist was ich unter den Kategorien wie Sexualität und Familie verstehe. Anders ausgedrückt: Es ist Teil eines in mir vorhanden gesellschaftlichen Ordnungssystems der Dinge. Der Versuch einer Störung dieser Ordnung stösst bei mir natürlicherweise auf Widerstand.



Verstehen Sie mich nicht falsch, ich bekomme nur langsam das Gefühl als Befürworter des Inzestverbotes mehr und mehr mit dem Begriff der Intoleranz gestraft zu werden. So viel zu meiner (längst überfälligen) Kritik an der jetzigen Debatte und nun zu der Frage an sich:



Soll Paragraph 173 des StGB abgeschafft werden? Wie oben hoffentlich ersichtlich wurde geht es mir nicht um die Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz. Das kann nicht durch einzelne Argumente befürwortet oder abgelehnt werden. Nein es geht um die reine Frage der Gerichtsbarkeit. Man könnte durchaus mit dem Gedanken spielen den Paragraphen 173 StGB abzuschaffen. Jedoch spricht auch einiges dagegen. Das oft erwähnte Argument sexuelle Übergriffe innerhalb der Familie wären durch Paragraph 174 StGB abgesichert sehe ich mit Skepsis. Oft bleiben inzestuöse Verhältnisse während der Kindheit über Jahre hinweg unbemerkt. Zudem, wenn man die extrem antiautoritäre Erziehung mancher Eltern bedenkt, die sexuelle Kontakte von beispielsweisen Geschwistern unbeachtet lassen, oder auch Eltern in Betracht nimmt, die ihre Kinder schlichtweg verwahrlosen lassen, scheint eine Aufhebung des Paragraphen 173 StGB für mich als sehr fragwürdig. Im Magazin des Spiegels gab es 2005 einen Bericht über sexuelle Übergriffe von Brüdern zu ihren Schwestern. Es wurde sehr eindrücklich beschrieben wie diese ihre Geschwister teilweise über sehr lange Zeit sexuell manipulieren. Wenn diese dann das Erwachsenenalter erreichen könnten sie damit fortfahren ohne auch nur die geringsten Sanktionen von Seiten des Staates zu erwarten. Damit blieben viele begangenen Übergriffe verdeckt und auch für die Gesellschaft unsichtbar.



Ich hoffe sehr, dass einige meiner Gedanken vielleicht Anklang bei Ihnen gefunden haben und bedanke mich dafür Zeit für mein Schreiben gefunden zu haben. Ich wünsche Ihnen noch viel Erfolg bei Ihrer wichtigen Arbeit.




Mit freundlichen Grüßen,

Marc T.






Zufallsspruch:
Unsinn ist nicht weiter schlimm - es sei denn, er wird feierlich vorgetragen.

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Kommentare:
Kurt:
Hallo,gut, dass es so Vereine wie euch gibt!
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Loredana Pascal:
Ich schätze ihre Bewegung! Sehr gut gemeint.
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Maria:
Ich habe selbst gemerkt, wie Deutschland wegs
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Die anfangs geschilderte Gefühlslosigkeit und
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Ingrid aus Wuppertal:
Mein erster Gedanke, nachdem ich Christines G
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Ich hatte von dem Fall gelesen, als im August
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