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Ausgewählter Beitrag

Inzestparagraf 173 STGB!

 

Unser Dank gilt allen Einrichtungen, befreundeten und kooperierenden Vereinen wie der "Lobby für Menschenrechte e.V.", die unsere Argumente, Ansichten, Auffassungen, Erfahrungen und Erkenntnisse aus der mehr als zehnjährigen Arbeit mit und Begleitung von Inzestopfern und Inzestkindern verstanden und unterstützt haben. Unser Dank gilt letztlich aber auch dem Bundesverfassungsgericht, das uns die Möglichkeit einer Stellungnahme zu Gunsten der aus Inzest geborenen Inzestkinder gab.

 

PRESSEINFORMATION

Hände weg von § 173 StGB!

Schützt Kinder vor Inzest, inzestuöser sexueller Gewalt und Inzestschäden

Metzingen, 19. September 2005 – Zur Absicht der Anwälte des so genannten Inzestpaares aus Zwenkau bei Leipzig, vor dem Bundesverfassungsgericht das Inzestverbot zu kippen, erklären M.E.L.I.N.A. e.V. und die Lobby für Menschenrechte e.V.:

Der so genannte Beischlaf zwischen Verwandten ist keineswegs zufällig in unserem Strafrecht verankert (§ 173 StGB). Er hat viele Funktionen:

  1. Schutz vor Missbrauch,
  2. Schutz vor Misshandlungen,
  3. Schutz vor inzestuöser sexualisierter Misshandlung.

Damit kommt ihm eine hohe Bedeutung durch die in unserer Verfassung garantierten Grundwerte zu: Menschenwürde, Recht auf körperliche Unversehrtheit u.v.m.

Auch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 (UN-Kinderkonvention) soll Kinder vor Gewalt und Schaden schützen. Die Bundesregierung hat diese Konvention unterzeichnet. Seit dem 5. April 1992 ist sie für Deutschland verpflichtend.

Jedwede Bemühung, diesen Paragrafen abzuschaffen, ist unverantwortlich und menschenverachtend.

  • Kinder, die aus „inzestuösen Verhältnissen“ entstehen, sind in hohem Maße gefährdet. Unter anderem durch angeborene Blindheit, Deformierungen der Atemwege, der inneren Organe, sowie Kiefer-, Knochen- und Muskelschwächen bis hin zu fehlenden Organen. Manche Inzestgeborene überleben nur dank und für die Dauer des Einsatzes intensivmedizinischer Betreuung (künstliche Beatmung und Ernährung) und sind aus eigener Kraft gar nicht überlebensfähig.
  • Die überlebenden, nicht körperlich geschädigten Kinder sind durch psychische und psychologische Belastungen – hohe Tabuisierung und/oder Feindseligkeit ihres sozialen Nahraumes – gefährdet. Diese Belastungen „begleiten“ sie meist ihr ganzes Leben lang in negativer Weise. Wenn sie selbst Kinder bekommen, müssen sie obendrein mit der berechtigten Angst leben, ob diese nicht körperliche Inzestschäden haben werden.
  • Kinder, die von Vater, Mutter, einem Großelternteil oder Bruder sexualisiert misshandelt werden, würden durch die Abschaffung des § 173 StGB noch weniger Chancen auf Hilfe und Aufdeckung haben, als dies ohnehin der Fall ist. Damit wäre zusätzlich der § 176 StGB betroffen. Soll dieser Paragraph dann auch noch aufgeweicht werden? Für die zunehmend mächtiger werdenden und immer besser vernetzten pädokriminellen Kreise wäre dies sicher ein „Gewinn“.

Vor diesem Hintergrund fordern M.E.L.I.N.A. e.V. und die Lobby für Menschenrechte:

Das Vorantreiben der Ent-Tabuisierung der Gewalt gegen Kinder durch den so genannten Inzest. Sprechtabus müssen aufgehoben werden.

Aufklärung muss endlich stattfinden. Denn: In der Lebenswirklichkeit von Inzestopfern geht es bei Inzest nicht – wie von manchen Kreisen so gerne verbreitet - um eine „freie Sexualität“ oder eine etwaige „Volksgesundheit“, sondern um das Erleben von Gewalt. Dies mit kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen für die Opfer und die gesamte Gesellschaft.

So etwas kann man nicht schrittweise normalisieren und dann legalisieren!

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Kinder sind auch Menschen.



Weiterführende Informationen:

Ulrike M. Dierkes "Schwestermutter" (Ich bin ein Inzestkind) Bastei Lübbe, 2004



Eine der Quellen:

München, 16.9.2005 (AFP) - Die Anwälte des so genannten Inzestpaares aus Zwenkau bei Leipzig wollen vor dem Bundesverfassungsgericht das Inzestverbot kippen. Eine entsprechende Verfassungsklage gegen den Paragrafen 173 des Strafgesetzbuches werde vorbereitet, berichtete das Münchner Nachrichtenmagazin "Focus" am Freitag unter Berufung auf den Rechtsanwalt Joachim Frömling. Die Klage stützt sich demnach im Wesentlichen auf ein Gutachten des Leipziger Strafrechtsanwalts Hans-Peter Büllesbach. Er kommt darin zu dem Schluss, dass ein Inzestverbot verfassungsrechtlich nicht zu begründen sei.

______


V.i.S.d.P. Lobby für Menschenrechte e.V. - Gegen alle Formen sexualisierter Gewalt - Gemeinnütziger und mildtätiger Verein (Amtsgericht Bad Urach Nr. 654), 72541 Metzingen

Kontakte: info@lobby-fuer-menschenrechte.de Helga Lübcke, Vorsitzende

Sabine Zeis, 2. Vorsitzende

Webseite: http://www.lobby-fuer-menschenrechte.de

V.i.S.d.P.M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V.Gemeinnütziger Verein, 70195 Stuttgart

Kontakte: Melina.eV@t-online.de
Tel.: 0711-3580571; Fax: 0711-3580572
Webseite: http://www.melinaev.de

Nickname 19.09.2005, 11.29

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Kommentare zu diesem Beitrag

2. von Menschen

Hochachtung davor für Ihr euch für die Anliegen einsetzt. Schön zu wissen, dass es so etwas noch gibt!

vom 24.08.2006, 19.38
1. von shaman-Ca

Ich kann Euere Anliegen nur unterstützen!

herzliche Grüße
silvia

P.S. Ich habe euch hiermit verlinkt, weil ich die Seite sehr wichtig finde.

vom 04.01.2006, 15.08
Kontakt:

Tel.:0261-94109115- Melina.eV (at)t-online.de

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