Ausgewählter Beitrag
Unser Dank gilt allen Einrichtungen, befreundeten und kooperierenden Vereinen wie der "Lobby für Menschenrechte e.V.", die unsere Argumente, Ansichten, Auffassungen, Erfahrungen und Erkenntnisse aus der mehr als zehnjährigen Arbeit mit und Begleitung von Inzestopfern und Inzestkindern verstanden und unterstützt haben. Unser Dank gilt letztlich aber auch dem Bundesverfassungsgericht, das uns die Möglichkeit einer Stellungnahme zu Gunsten der aus Inzest geborenen Inzestkinder gab.
PRESSEINFORMATION
Hände weg von § 173 StGB!
Schützt Kinder vor Inzest, inzestuöser sexueller Gewalt und Inzestschäden
Metzingen, 19. September 2005 – Zur Absicht der Anwälte des so genannten Inzestpaares aus Zwenkau bei Leipzig, vor dem Bundesverfassungsgericht das Inzestverbot zu kippen, erklären M.E.L.I.N.A. e.V. und die Lobby für Menschenrechte e.V.:
Der so genannte Beischlaf zwischen Verwandten ist keineswegs zufällig in unserem Strafrecht verankert (§ 173 StGB). Er hat viele Funktionen:
Damit kommt ihm eine hohe Bedeutung durch die in unserer Verfassung garantierten Grundwerte zu: Menschenwürde, Recht auf körperliche Unversehrtheit u.v.m.
Auch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 (UN-Kinderkonvention) soll Kinder vor Gewalt und Schaden schützen. Die Bundesregierung hat diese Konvention unterzeichnet. Seit dem 5. April 1992 ist sie für Deutschland verpflichtend.
Jedwede Bemühung, diesen Paragrafen abzuschaffen, ist unverantwortlich und menschenverachtend.
Vor diesem Hintergrund fordern M.E.L.I.N.A. e.V. und die Lobby für Menschenrechte:
Das Vorantreiben der Ent-Tabuisierung der Gewalt gegen Kinder durch den so genannten Inzest. Sprechtabus müssen aufgehoben werden.
Aufklärung muss endlich stattfinden. Denn: In der Lebenswirklichkeit von Inzestopfern geht es bei Inzest nicht – wie von manchen Kreisen so gerne verbreitet - um eine „freie Sexualität“ oder eine etwaige „Volksgesundheit“, sondern um das Erleben von Gewalt. Dies mit kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen für die Opfer und die gesamte Gesellschaft.
So etwas kann man nicht schrittweise normalisieren und dann legalisieren!
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Kinder sind auch Menschen.
Weiterführende Informationen:
Ulrike M. Dierkes "Schwestermutter" (Ich bin ein Inzestkind) Bastei Lübbe, 2004
Eine der Quellen:
München, 16.9.2005 (AFP) - Die Anwälte des so genannten Inzestpaares aus Zwenkau bei Leipzig wollen vor dem Bundesverfassungsgericht das Inzestverbot kippen. Eine entsprechende Verfassungsklage gegen den Paragrafen 173 des Strafgesetzbuches werde vorbereitet, berichtete das Münchner Nachrichtenmagazin "Focus" am Freitag unter Berufung auf den Rechtsanwalt Joachim Frömling. Die Klage stützt sich demnach im Wesentlichen auf ein Gutachten des Leipziger Strafrechtsanwalts Hans-Peter Büllesbach. Er kommt darin zu dem Schluss, dass ein Inzestverbot verfassungsrechtlich nicht zu begründen sei.
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V.i.S.d.P. Lobby für Menschenrechte e.V. - Gegen alle Formen sexualisierter Gewalt - Gemeinnütziger und mildtätiger Verein (Amtsgericht Bad Urach Nr. 654), 72541 Metzingen
Kontakte: info@lobby-fuer-menschenrechte.de Helga Lübcke, Vorsitzende
Sabine Zeis, 2. Vorsitzende
Webseite: http://www.lobby-fuer-menschenrechte.de
V.i.S.d.P.M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V.Gemeinnütziger Verein, 70195 Stuttgart
Kontakte: Melina.eV@t-online.de
Tel.: 0711-3580571; Fax: 0711-3580572
Webseite: http://www.melinaev.de
Hochachtung davor für Ihr euch für die Anliegen einsetzt. Schön zu wissen, dass es so etwas noch gibt!
vom 24.08.2006, 19.38